{"id":"bgbl1-1971-26-4","kind":"bgbl1","year":1971,"number":26,"date":"1971-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/26#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-26-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_26.pdf#page=3","order":4,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":267,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 26 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. März 1971                               267\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 15, ausgegeben am 25. März 1971\nTag                                                 Inhalt                                           Seite\n19. 3. 71   Gesetz zu dem Verlrag vom 15. Oktober 1970 zur Änderung des Protokolls über die Sat-\nzung der Europäischen Invcsf:itionsbank .............................................. .    157\n19. 3. 71   Gesetz zu dem Abkomme.n vom 8. Oktober 1969 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der Regierung des Spanischen Staates über die Erstattung der Auf-\nwendungen für Sachleistungen der spanischen Träger, welche an die Familienangehörigen\nder Versicherten deutscher Krankenkassen und die Bezieher deutscher Renten, die im\nHoheitsgebiet des Spanischen Staates wohnen, gewährt werden ....................... .       162\n26. 2. 71   Bekanntmachung ülicr das Inkrafttreten des Vertrages über die Grundsätze zur Regelung\nder Tütigkciten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließ-\nlich des Mondes und anderer Himmelskörper ......................................... .       166\n10. 3. 71   Bekmrn l.machung üben den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Erleichterungen\nfür die fanfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen\nVer.-rnstaltungen ilUsqestellt oder verwendet werden sollen ........................... .    168\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 2]) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im            Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                               Bundesanzeiger           Inkraft-\nNr.        vom           tretens\n24. 3. 71 Verordnung TSN Nr. 1/71 zur Änderung der Ver-\nordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif für den\nGüternahvc,rkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT)                         60       27. 3. 71       20, 4. 71","268                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nEinbanddecken 1970\nTeil 1: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nTeil II: 6,- DM (2 Einbanddecken) einschl. Porto und Verpackung\nIn diesem Betrag sind 5,50/o Mehrwertsteuer enthalten.\nDie Titelblätter und die zeitliche Obersicht für Teil I logen der\nNr. 10/71 und für Teil II der Nr. 2/71 bei.\nAusführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den\nvergangenen Jahren.\nLieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Be-\ntrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder\nnoch Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. Vertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • 53 Bonn 1                         Postfach 624\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrllt für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen, In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. laufender Bezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil lll wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil lll kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthallen; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 '/,."]}