{"id":"bgbl1-1971-26-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":26,"date":"1971-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/26#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-26-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_26.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes","law_date":"1971-03-24T00:00:00Z","page":265,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["265\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1971                   Ausgegeben zu Bonn am 27. März 1971                                                                                               Nr. 26\nTag                                                      In h a l t                                                                                    Seite\n24. 3. 71   Zweites Gesetz zur Änderung von Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes                                                             265\n24. 3. 71  Kostenverordnung zum Atomgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            266\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 15 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   267\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           267\nZweites Gesetz\nzur Änderung von Artikel 8\ndes Achten Strafrechtsänderungsgesetzes\nVom 24. März 1971\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz be-                              dung auf Zeitungen und Zeitschriften, die außerhalb\nschlossen:                                                               des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes in\nArtikel 1                                        ständiger, regelmäßiger Folge erscheinen und dort\nallgemein und öffentlich vertrieben werden.\"\nArtikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgesetzes\nvom 25. Juni 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 741), ge-\nändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung\nvon Artikel 8 des Achten Strafrechtsänderungsgeset-                                                                   Artikel 2\nzes vom 31. März 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 269), er-                         Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nhält folgende Fassung:                                                   des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n„Artikel 8\nEinfuhr von Zeitungen und Zeitschriften\n§ 86 Abs. 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung                                                                    Artikel 3\ndes Artikels 1 dieses Gesetzes findet keine Anwen-                            Dieses Gesetz tritt am 1. April 1971 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 24. März 1971\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nKoschnick ·\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür innerdeutsche Beziehungen\nE. Franke\nDer Bundesminister der Justiz\nGerhard Jahn"]}