{"id":"bgbl1-1971-22-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":22,"date":"1971-03-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/22#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-22-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_22.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich","law_date":"1971-03-16T00:00:00Z","page":193,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["193\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z1997 A\n1971                        Ausgegeben zu Bonn am 18. März 1971                                                                                                          Nr. 22\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n16. 3. 71   Zweite Verordnung zur Anderung und Ergänzung der Verordnung über den Lohnsteuer-\nJahres,n1sgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    193\nBuncl(!sgesctzbl. 111 ül 1-2-4\n16.3. 71    NeuJüssung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich ..................... .                                                                         194\nBundcsucsclzbl. III 611-2-4\n9.3. 71    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Satz 1 der „Ergänzenden Bestimmung\" der\nlaufenden Nummer 15 der Anlage V [Uberleitungsplan] des Zwölften Gesetzes zur Ände-\nrung des Ilamburgischen Besoldungsgesetzes vom 17. Dezember 1965) ................. .                                                                         201\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRech lsvorschriftcn der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     202\nZweite Verordnung\nzur Änderung und Ergänzung der Verordnung\nüber den Lohnsteuer-Jahresausgleich\nVom 16. März 1971\nAuf Grund des § 39 Abs. 4 und des § 42 Abs. 2 in                                     2. § 4 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:\nVerbindung mit § 51 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 des Ein-                                             Hinter der Nummer 2 wird der folgende Satz an-\nkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekannt-                                              gefügt: ,,Der Antrag ist unter Verwendung des\nmachung vom 12. Dezember 1969 (Bundesgesetzbl. I                                              amtlich vorgeschriebenen Vordrucks zu stellen.\"\nS. 2265), zuletzt geändert durch das Steuerände-\n3. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:\nrungsgesetz 1971 vom 23. Dezember 1970 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1856), verordnet die Bundesregierung                                           In Nummer 3 werden die Worte „unbeschadet des.\nmit Zustimmung des Bundesrates:                                                               § 5 Abs. 1 Nr. 1 letzter Satz\" gestrichen.\n4. § 7 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:\n§ 1                                                           In Nummer 4 werden die Worte „Nummer 2 und\"\ngestrichen.\nÄnderung und Ergänzung der Verordnung\nüber den Lohnsteuer-Jahresausgleich\n§ 2\nDie Verordnung über den Lohnsteuer-Jahres-\nausgleich in der Fassung der Bekanntmachung vom                                                                   Anwendung im Land Berlin\n31. Januar 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 98), geändert                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\ndurch die Verordnung zur Anderung und Ergän-                                            leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nzung der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahres-                                         blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 10 des Steuer-\nausgleich vom 21. Dezember 1970 (Bundesgesetzbl. I                                      änderungsgesetzes 1966 vom 23. Dezember 1966\nS. 1839), wird wie folgt geändert und ergänzt:                                          (Bundesgesetzbl. I S. 702) auch im Land Berlin.\n1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 2 werden hinter dem Wort                                                                                                    § 3\n,,Arbeitnehmer\" die Worte „nach den Ein-\ntragungen auf der Lohnsteuerkarte\" eingefügt.                                                                             Inkrafttreten\nb) In Nummer 10 wird das Wort „wenn\" durch                                                Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\ndas Wort „soweit\" ersetzt.                                                      kündung in Kraft.\nBonn, den 16. März 1971\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller"]}