{"id":"bgbl1-1971-16-3","kind":"bgbl1","year":1971,"number":16,"date":"1971-03-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/16#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-16-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_16.pdf#page=16","order":3,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":144,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["144                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                              Inhalt                                                          Seite\nNr. 9, ausgegeben am 26. Februar 1971\n19. 2. 71     Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar\n1971 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Stadthafen\nBregenz ........................................................................... .                                 65\n19.2. 71      Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar\n1971 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salz-\nburg Hbf und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke\nSalzburg-·München ................................ ·................................. .                               68\n19. 2. 71     Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar\n1971 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof\nKufstein und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke\nInnsbruck-München ................................................................ .                                  72\n19. 2. 71      Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar\n1971 über die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen auf deutschem und auf öster-\nreichischem Gebiet am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn/Walserberg-Autobahn ....                                     76\n19.2. 71       Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar\n1971 über die Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen am Grenzübergang\nDürrnberg/Neuhäusl ............................................................... .                                  79\n19. 2. 71      Verordnung zur Durchsetzung der deutsch-österreichischen Vereinbarung vom 25. Januar\n1971 über die Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen für den\nSchiffsverkehr in Passau-Donaulände und in Obernzell (Donau) ........................ .                               81\n22. 1. 71      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegen-\nständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters ................. .                            84\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                    Bundesanzeiger               Inkraft-\nNr.        vom                 tretens\n3. 2. 71    Strom- und schiffahrtpolizeiliche Anordnung der\nWasser- und Schiffahrtsdirektion Bremen über die\nFahrtgeschwindigkeit auf der Weser                                                     37       24. 2. 71            25.2. 71\n24. 2. 71     Verordnung zur Änderung von Lotstarifordnungen                                         39       26.2. 71               1. 3. 71\n24. 2. 71     Verordnung zur Änderung der Verordnung über\ndie Entgelte der Kanalsteurer auf dem Nord-\nostsee-Kanal                                                                           39       26. 2. 71              1. 3. 71\n8. 2. 71    Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdirektion Hamburg für den Schiffs-\nverkehr auf der Este durch das innere Sturmflut-\nSperrwerk bei Hamburg-Cranz                                                            41        2.3. 71              15.3. 71\n8. 2. 71    Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und\nSchiffahrtsdirektion Hamburg für den Schiffsver-\nkehr auf der Este durch das äußere Sturmflut-\nSperrwerk bei Hamburg-Cranz                                                            41        2.3. 71              15.3. 71\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet Lautender Bezug nur im Postabonnement Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als lortlaulend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 !BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halh1ährlich Je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,.65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes·\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0, 15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis 1st Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}