{"id":"bgbl1-1971-131-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":131,"date":"1971-12-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/131#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-131-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_131.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes","law_date":"1971-12-17T00:00:00Z","page":2017,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["2011\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                     Z1997 A\n1971                 Ausgcgehen zu Bonn am 22. Dezember 1971                                                                                    Nr.131\nTag                                               I n h a 1t                                                                                   Seite\n17. 12. 71  Gesetz zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            2017\n612-2\n17. 12. 71  Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder\" . . . . . . . . . . .                                     2018\n15. 12. 71   Verordnung über EWG-Birnartgenehmigungen für Kontrollgeräte und Schaublätter . . . . . .                                             2023\n17. 12. 71  Sechste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungs-\ngesetz (Anrechnungs-Verordnung 1972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    2024\nGesetz\nzur Änderung des Kaffeesteuergesetzes\nVom 17. Dezember 1971\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-               2. In § 2 Abs. 1 Nr. 3 und in § 4 Abs. 1 wird die An-\nsen:                                                                  gabe „Nr. 21.07-G\" durch die Angabe „Nr. 21.07-F\"\nersetzt.\nArtikel 1                                                                           Artikel 2\nDas Kaffeesteuergesetz in der Fassung der Be-                                                        Berlin-Klausel\nkanntmachung vom 23. Dezember 1968 (Bundes-\ngesetzbl. 1969 I S. 1), zuletzt geändert durch das Ge-               Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\nsetz zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes und                  des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\ndes Teesteuergesetzes vom 2. Juni 1970 (Bundes-                 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ngesetzbl. I S. 661), wird wie folgt geändert:\nArtikel 3\n1. In § 3 Nr. 5 und 7 werden die Angabe „ 13,00 DM\"\njeweils durch die Angabe „ 10,80 DM\" und                                                               Inkrafttreten\nin § 3 Nr. 6 und 8 die Angabe „ 13,65 DM\" je-                    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\nweils durch die Angabe „ 11,35 DM\" ersetzt.                 dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. ·\nBonn, den 17. Dezember 1971\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nSchiller"]}