{"id":"bgbl1-1971-128-6","kind":"bgbl1","year":1971,"number":128,"date":"1971-12-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/128#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-128-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_128.pdf#page=8","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 60","page":1984,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1984                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 60, ausgegeben am 18. Dezember 1971\nTag                                                               Inhalt                                                      Seite\n22. 11. 71        Bekdnnlmctchung dc~r Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Regierung der Republik Senegal über die gegenseitige Rechtshilfe in\nStrafsachen ....................................................................... .                              1309\n26.11.71          Bckcmntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studienzen-\ntrale für die Erhall.ung und Restaurierung von Kulturgut ............................. .                           1312\n30.11.71          Bekanntmachung übc~r den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens zur Ver-\nhütung von Rundfunksendungen, die von Sendestellen außerhalb der staatlichen Hoheits-\ngebiete gesendet werden .......................................................... .                               1313\n30. 11. 71        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung der von\ndiplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Legalisation                            1313\n1. 12. 71       Bekanntmachung übe.r das Inkrafttreten der Verträge des Weltpostvereins (Tokio 1969)                               1314\n1. 12. 71       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkornmens über die\nFortzahlung von Stipendien an Studierende im Ausland .............................. .                              1315\n3. 12. 71       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über das auf die Form\nletztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht ..................................... .                               1315\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. rn. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86- 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint iu drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfe1tigung verkündet. Laufender ßezug nur im Postabonnement. Abbestellungen müssen bis spätestens 30. 4. bzw. 31. 10. beim Verlag vorliegen.\nIm Teil III wird das als fortqclll!IJd fcstqcstellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachqcbictcn geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil 11 halbJiihrlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzbliif.ler, die vor dem 1. Juli 1970 ausgegeben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99 oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgilbe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o."]}