{"id":"bgbl1-1971-127-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":127,"date":"1971-12-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/127#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-127-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_127.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes","law_date":"1971-12-13T00:00:00Z","page":1969,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1969\nBundesgesetzblatt\nTeill                                                                                      Z1997A\n1971                Ausgegeben zu Bonn am 16. Dezember 1971                                                                                      Nr.127\nTag                                               Inhalt                                                                                       Seite\n13. 12. 71 Drilles Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes                                                                               1969\n85-1\n30. 11. 71  Dreizehnte Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen\nund Zubereitungen nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes ..............................•                                                1970\n2121-50-1-{j\n2. 12. 71  Verordnung nach § 35 des Arzneimittelgesetzes über die Verschreibungspflicht von Phen-\ntermin (~Ilthaltenden Arzneimitteln .................................................. .                                              1971\n30.11.71    Anordnung über die Dbertragung der Befugnis zu Entscheidungen über Widersprüche\ngegen Leistungsbescheide der Grenzschutzverwaltungen und der Grenzschutzdirektion\nnach § 78 BBG auf die Grenzschutzverwaltungen und die Grenzschutzdirektion ......... .                                                 1972\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1973\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1974\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes\nVom 13. Dezember 1971\nDer Bundestag hat das           folgende Gesetz    be-        In § 4 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl „ 13 200\" durch\nschlossen:                                                       die Zahl „ 15 000\" ersetzt.\nArtikel 1                                                                           Artikel 2\nDas Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964                      Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n(Bundesgesetzbl. I S. 265), zuletzt geändert durch               des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ndas Gesetz zur Änderung sozial- und beamtenrecht-                 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete\nKinder vom 25. Januar 1971 (Bundesgesetzbl. I                                                                  Artikel 3\nS. 65), wird wie folgt geändert:                                      Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 13. Dezember 1971\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKäte Strobel"]}