{"id":"bgbl1-1971-12-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":12,"date":"1971-02-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/12#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-12-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_12.pdf#page=1","order":1,"title":"Sechzehnte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Sechzehnte Ausnahmeverordnung zur StVZO)","law_date":"1971-02-05T00:00:00Z","page":89,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["89\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                     Z1997 A\n1971                 Ausgegeben zu Bonn am 12. Februar 1971                                                                                       Nr. 12\nTag                                                 I n h a 1t                                                                                   Seite\n5. 2. 71    Sechzehnte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-\nZulassungs-Ordnung (Sechzehnte Ausnahmeverordnung zur StVZO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      89\n21. 1. 71    Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . .                                              90\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt 'Teil II Nr. 3 und Nr. 4 ............... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  91\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    . 92\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    93\nSechzehnte Verordnung\nüber Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung\n(Sechzehnte Ausnahmeverordnung zur StVZO)\nVom 5. Februar 1971\nAuf Grund des § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrs-\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n19. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 837), zuletzt\ngeändert durch Artikel 23 des Kostenermächtigungs-\nAnderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 805), wird nach Anhören der zuständigen\nobersten Landesbehörden verordnet:\n§ 1\nIn § 2 der Vierzehnten Ausnahmeverordnung zur\nStVZO vom 27. Oktober 1966 (Bundesanzeiger Nr. 205\nvom 29. Oktober 1966) werden die Worte „30. April\"\ndurch die Worte „31. März\" ersetzt.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 2\ndes Kostenermäch tigungs-Anderungsgesetzes vom\n23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805) auch im Land\nBerlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 5. Februar 1971\nDer Bundesminister für Verkehr\nGeorg Leber"]}