{"id":"bgbl1-1971-109-3","kind":"bgbl1","year":1971,"number":109,"date":"1971-11-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/109#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-109-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_109.pdf#page=7","order":3,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Schriftsetzer","law_date":"1971-10-29T00:00:00Z","page":1735,"pdf_page":7,"num_pages":7,"content":["Nr. 109   Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1971                       1135\nVerordmmg\nüber die Berufsausbildung zum Schriftsetzer\nVom 29. Oktober 1971\nAuf Grund des § 25 A hs. 1 des Berufsbildungs-        7. Ausführen von Satzkorrekturen jeder Art und\ngesetzes vom 14. August 19G9 (Bundesgesetzbl. I              von Maschinenrevisionen;\nS. 1112), gei\"indert durch das Gesetz zur Anderung       8. Verarbeiten und Umbrechen von Hand- und\ndes Berufslnldunusgesetzes vom 12. März 1971 (Bun-           Maschinensatz;\ndesgesetzbl. I S. 18:i) und des § 25 Abs. 1 der Hand-    9. Kenntnis der Verarbeitung von Fotosatz;\nwerl-umrdmrng in der Fassung der Bekanntmachung\nvorn 2B. Dezember 1965 (Bundesgesetzbl. 1966 T S. 1),   10. registerhaltiges Herstellen und Montieren von\nzuletzt geündert durch das BE~urkundungsgesetz               Farbformen;\nvom 28. August 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1513),        11. Ausschießen von Druckformen bis zu 16 Seiten;\nwird im JJinvernchrnen mit dem Bundesminister für       12. Herstellen von ein- und mehrfarbigen Abzügen\nArbeit und Sozialordnung verordnet:                          und von Andrucken auf Papier und kopierfähi-\ngem Material aller Art;\n13. Auflösen von Druckformen und Ablegen von\nErster Teil\nSatz;\nStaatliche Anerkennung und Geltungsbereich            14. Kenntnis der Herstellung von Original-Hoch-\ndruckplatten und Hochdruckplatten-N achformun-\n§ 1                               gen;\nStaatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes        15. Kenntnis der Druckverfahren und der Weiter-\nDer Ausbildungsberuf „Schriftsetzer\" wird staat-          verarbeitung;\nlich anerkannt.                                         16. Kenntnis der jeweils zu verwendenden Werk-\nstoffe;\n§2\n17. Pflegen und Instandhalten des Materials und der\nGeltungsbereich                          Arbeitsgeräte, Ordnung am Arbeitsplatz;\nDie nachstehenden Vorschriften gelten auch für       18. Kenntnis des Arbeitsschutzes und der Unfallver-\nden Ausbildungsberuf „Schriftsetzer\" nach der Hand-          hütung;\nwerksordnung.\n19. Uberblick über den Ausbildungsbetrieb und die\nDruckindustrie.\nZweiter Teil\n§5\nAusbildungsordnung\nAusbildungsrahmenplan\n§3                              (1) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-\nAusbildungsdauer                      nisse nach § 4 soll nach folgender Anleitung sachlich\ngegliedert werden:\nDie Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.\n1. Vorbereiten von Manuskripten durch Setzanwei-\n§4                                sungen, Erstellen von Setzvorlagen mit Hilfe\ntypografischer Layouttechnik:\nAusbildungsberufsbild\na) Berechnen des Satzumfanges nach geschriebe-\nGegenstand der Berufsausbildung sind mindestens               nen Setzvorlagen (Manuskripten) und ge-\ndie folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:                       druckten Setzvorlagen;\n1. Vorbereiten von Manuskripten durch Setzanwei-           b) Berechnen der Größenverhältnisse von re-\nsungen, Erstellen von Setzvorlagen mit Hilfe                produktionsreifen Text- und Bildvorlagen;\ntypografischer Layouttechnik;                           c) Bestimmen des Satzspiegels nach vorgegebe-\n2. Kenntnis der satztechnischen Grundlagen und                 nem Format;\nihre Anwendung;                                         d) Auszeichnen von Setzvorlagen (Manuskrip-\nten) unter Berücksichtigung der Wertigkeit\n3. Herstellen von Schriftsatz;                                 des Textes;\n4. Kenntnis der Herste1Jung von Maschinensatz,             e) Erstellen von Setzanweisungen für Maschi-\nFotosatz und Schreibsatz;                                   nensatz;\n5. Kenntnis der Anwendung von elektronischen                f) Abstimmen der Schrift, des Schriftgrades und\nDatenverarbeitungsanlagen bei der Satzherstel-              des Durchschusses auf die Verhältnisse des\nlung;                                                       Satzspiegels;\n6. Beherrschen der Korrekturzeichen, Korrektur-            g) Anordnen von Text- und Bildteilen in sym-\nlesen;                                                      metrischer und asymmetrischer Form;","1736                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nh) Erstellen von Setzvorlagen für ein- und mehr-          b) Gedichtsatz:\nfarbigen Satz in typografischer Layouttechnik             aa) Setzen von Gedichten und Dramen;\n(Skizzier- und Klebetechnik) zur Veranschau-\nlichung der Anordnung des Textes und der                 bb) Schriftmischungen im Gedichtsatz;\nBilder sowie zur Bestimmung des endgülti-                cc) Bestimmen der Schwerpunktmitte und\ngen Umfangs unter Berücksichtigung der                         Anordnen der Uberschriften;\nDlN-Vorschriften, der postalischen Bestim-               dd) Einbauen von Gedichtsatz in Text- und\nmungen, des logischen Leseablaufs sowie der                    Bildseiten.\nFlächenaufteilung;\nc) Formelsatz:\ni) Bestimmen von Bildausschnitten und Bild-\ngrößen;                                                  Setzen und Umbrechen von mathematischen\nk) Kenntnis des Zusammenhanges zwischen                        und chemischen Formeln.\nPapieroberfläche und Rasterweite;                    d) Akzidenzsatz:\n1) Kenntnisse der Grund-, Sekundär- und Kom-                 aa) Setzen von ein- und mehrfarbigen Vor-\nplementärfarben.                                               drucken, Privat-, Vereins-, Geschäfts-,\n2. Kenntnis der satztechnischen Grundlagen und                          Werbe-, behördlichen und sonstigen\nihre Anwendung:                                                     Drucksachen;\na) Aufbau des typografischen Systems;                         bb) Anwenden von Linien, Einfassungen,\nb) Rechnen nach dem typografischen Punkt-                            Zierstücken, Signets und Symbolzeichen,\nsystem;                                                        Tonflächen und Bildern;\nc) Umrechnen von metrischen Maßen in typo-                     cc) verschiedene Falzarten, Stanzungen und\ngrafische und umgekehrt;                                       Rillungen bei Akzidenzdrucksachen.\nd) Schrifttype, Schriftgarnitur, Schriftfamilie;         e) Plakatsatz:\ne) Unterscheiden der Schriftarten nach Haupt-                  aa) Fernwirkung von Schrift und Farbe;\ngruppen und Charakteren nach der Klassi-                 bb) Setzen mit Plakatschriften;\nfikation DIN 16 518;\ncc) Anfertigen von Schnitten;\nf) Einteilung der Schriftkästen, der Schrift-\ndd) Zusammenbauen großer Plakate             im\nregale, der Linienkästen und des Blind-\nSchließrahmen.\nmaterials;\ng) Winkelhaken, Setzlinie, Setzschiff, Pinzette            f) Anzeigensatz:\nund Ahle;                                                aa) Setzen von Anzeigen für Zeitungen,\nh) ordnungsgemäße Behandlung der Manu-                              Zeitschriften, Festschriften und Program-\nskripte;                                                      men;\ni) Grifftechnik und Arbeitsstellung beim Set-                 bb) Normung der Spaltenbreiten;\nzen;\ncc) Ergänzen maschineller Fließsatzanzeigen\nk) technisch und orthografisch fehlerfreies Set-                    mit Handsatz;\nzen;\ndd) Gestaltungsgrundsätze beim Anzeigen-\n1) Ausschließen, optischer Ausgleich, Verrin-\nsatz;\ngern und Erweitern von Wortzwischenräu-\nmen;                                                     ee) Anordnen von Anzeigen unter Berück-\nsichtigung der Plazierungsvorschriften;\nm) Durchschießen von Zeilen im Winkelhaken;\nff) Anwenden von Auszeichnungsschriften;\nn) Ausheben und Ausbinden;\ngg) Schreibweise von Namen und Abkürzun-\no) Erfassen großer Satzteile oder ganzer Sätze\ngen;\ndes Manuskriptes für fehlerfreies und schnel-\nles Setzen;                                              hh) Setzen mit und ohne Umrandungslinien\nfür Spaltensysteme und Seitenteil-\np) Ausgleichen von Versalzeilen;\nformate;\nq) Vorschriften für den Schriftsatz;\nii) Einbau von Klischees;\nr) satztechnische Besonderheiten beim Fremd-\nsprachensatz.                                            kk) Anwenden von Schmuck, Gehrungen,\nLinien, Umrandungen und Tonplatten.\n3. Herstellen von Schriftsatz:\na) Werksatz:                                              g) Reihen- und Tabellensatz:\naa) Setzen von glattem und gemischtem                    aa) Einfacher Reihensatz, Wortunterführun-\nSatz;                                                     gen, Auspunktierungen, untereinander-\nbb) Auszeichnungsmöglichkeiten im Werk-                        stehende Ziffern;\nsatz;                                               bb) Register mit Schriftmischungen und Zif-\ncc) Setzen von Auszeichnungen, Rubriken,                       fern;\nMarginalien, Fußnoten, Anmerkungen,                 cc) Setzen von Tabellen - mit oder ohne\nTiteln, Kolumnentiteln, Inhaltsverzeich-                  Linien - für Werke, Kataloge, Akziden-\nnissen, Sachregistern;                                    zen und Formulare;\ndd) registerhaltiges Umbrechen und Justie-               dd) Festlegen der Felderbreiten vor dem\nren der Seiten.                                           Setzen einer Tabelle durch Einteilung im","Nr.109-Tag der Ausgabe~ Bonn, den 6. November 1971                        1737\nWinkelhaken, durch Ausrechnung oder       5. Kenntnis der Anwendung von elektronischen\ndurch Einteilungsskizze für Hand- und        Datenverarbeitungsanlagen bei der Satzherstel-\nMaschinensatz;                               lung:\nee) ein- und mehrfarbige Tabellen mit Kopf-        Einsatzmöglichkeiten sowie Grundlagen der\nund Längslinien, mit engen und mehr-         Arbeitsweise von elektronischen Datenverarbei-\nfach gebrochenen Kopfeinteilungen;           tungsanlagen für die Steuerung von Blei- und\nff) Tabellen mit Randlinien, eingesetzten         Fotosetzmaschinen.\nund überdruckten Querlinien;              6. Beherrschen der Korrekturzeichen, Korrektur-\ngg) Setz- und Ausschließregeln bei den ein-         lesen:\nzelnen Tabellenarten;                        a) Korrekturzeichen nach DIN 16 511;\nhh) richtige Anwendung und Brechung der             b) Vorauskorrektur der Setzvorlage, Verglei-\nverschiedenen Linienstärken;                     chen des Korrekturabzuges mit dem Manu-\nskript, Lesen auf Setz- und Rechtschreibfeh-\nii) Beschränkung auf wenige Linienbilder;            ler, Kontrollieren der Wortzwischenräume\nkk) Anpassen des Schriftgrades, Schrift-                und des Durchschusses, Prüfen der Paginie-\ncharakters und Durchschusses an den              rung, der In-Farbe-Stellung und der Abbil-\nGrundtext;                                       dungen;\n11) Abstimmen der Zeilenabstände und              c) systematischer Umgang mit Nachschlage-\nSpaltenbreiten auf Wagenschritt und              werken;\nZeilenschub der Schreibmaschinen, Bu-        d) ordnungsgemäßes Aufbewahren der Manu-\nchungs- oder Tabellierautomaten und              skript-, Hauskorrektur- und Autorkorrektur-\nsonstigen Beschriftungsmaschinen, Rech-          Unterlagen;\nnen mit diesen Systemen;                     e) Prüfen auf satztechnische Besonderheiten\nmm) Schreibweise von Maßen,          Gewichten,          beim Fremdsprachensatz und Formelsatz.\nausländischen Währungen;                  7. Ausführen von Satzkorrekturen jeder Art und\nnn) Anwenden von Liniergeräten für Papier           von Maschinenrevisionen:\nund Film.                                    a) Korrigieren von Setzfehlern, Haus- und\nAutorkorrekturen im Hand- und Maschinen-\n4. Kenntnis der Herstellung von Maschinensatz,                satz;\nFotosatz und Schreibsatz:                              b) Beheben technischer Mängel im Satz;\na) Maschinensatz:                                      c) Besonderheiten von Zeilen- und Einzelbuch-\naa) Arbeitsweise von Zeilen- und Einzel-                stabenguß;\nbuchstaben-Gießmaschinen;                    d) Korrigieren der Druckform in der Formtest-\nabteilung oder Druckmaschine;\nbb) Arbeitsweise      der   Handmatrizen-Gieß-\nmaschinen;                                   e) Prüfen und Vergleichen des Maschinenabzu-\nges nach der Korrektur.\ncc) Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen\nSetzmaschinen-Systeme;                    8. Verarbeiten und Umbrechen von Hand- und\nMaschinensatz:\ndd) Auswirkungen unterschiedlicher Gieß-\ntemperaturen und Metallegierungen;           a) Umbruchvorbereitungen, beispielsweise Sä-\ngen und Hacken von Zeilenguß;\nee) Arbeitsweise der Satzperforatoren, Ein-\nb) Prüfen und Bereitstellen von Satz, Kolumnen-\nteilung der Tastaturen;\ntiteln, Rubriken, Primen, Sekunden, Normen,\nff) Herstellung und Verwendung von Loch-               Klischees, Bildunterschriften und Blindmate-\nstreifen.                                        rial;\nb) Fotosatz:                                           c) Umbrechen des Satzes zu ein- und mehr-\nspaltigen Druckseiten mit Klischees, Tabellen\naa) Arbeitsweise von Fotosetzgeräten und                und Anzeigen;\n-maschinen;\nd) Justieren der Druckseiten.\nbb) gestalterische Möglichkeiten beim Ein-\nsatz von Fotosetzgeräten;                 9. Kenntnis der Verarbeitung von Fotosatz:\ncc) Zusammensetzung und Aufbau von Foto-            a) Korrigieren von Filmsatz;\npapieren und Filmen;                         b) Kleben von Fotopapier- und Filmmontagen\ndd) Herstellen seitenrichtiger oder seiten-             nach Vorlage;\nverkehrter Positive und Negative für die     c) Herstellen von Negativkopien;\nverschiedenen Druckverfahren.                d) Abdecken der Schnittkanten im Negativ;\ne) Anfertigen von Lichtpausen und Fotopapier-\nc) Schreibsatz:\nabzügen.\naa) Arbeitsweise von Schreibsetzmaschinen;\n10. Registerhaltiges Herstellen und Montieren von\nbb) verschiedene Beschriftungsmaterialien;          Farbformen:\ncc) technische Möglichkeiten zum Erzielen           a) In-Farbe-Stellen von mehrfarbigen Satz-\nvon Zeilen gleicher Länge.                       formen;","1738                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nb) pc1ßgcn~chl.f!S Montieren und Justieren von        17. Pflegen und Instandhalten des Materials und\nDruck pla lten;                                         der Arbeitsgeräte, Ordnung am Arbeitsplatz:\nc) Arbeiten mit dem Reuister-Setzschiff und                a) Pflegen und Instandhalten von Satzmaterial,\ndE-!n Reqister-Dinpaß~Jeräten.                             Klischees, Werkzeugen und Maschinen sowie\nvon sonstigen Materialien und Arbeitsgerä-\n11. Ausschießen von Druckformen bis zu 16 Seiten:                  ten;\nb) Ordnung am Arbeitsplatz,\na) Zusammenstellen von Seiten zu Druckformen\nunter Beachtung der Ausschießregeln für die       18. Kenntnis des Arbeitsschutzes und der Unfall-\ngebräuchlichen Falzarten zum Umschlagen                verhütung:\noder Umstülpen;\na) Einschlägige     staatliche Arbeitsschutzvor-\nb) Einsetzen von Bogensignaturen und Flatter-                  schriften;\nmarken;\nb) einschlägige Vorschriften der Träger der ge-\nc) Bezeichnung, Lage und Zweck des Anlage-,                    setzlichen Unfallversicherung, insbesondere\nKapitul-, Mittel-, Kreuz-, Kopf- und Bund-                  Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und\nstegs und der Schließzeuge;                                Merkblätter;\nd) Falzen der Andruckbogen für die Ausschieß-              c) Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe;\nKontrolJe.                                              d) Notwendigkeit und Bedeutung der Arbeits-\nhygiene, wie allgemeine Sauberkeit, geeig-\n12. Herstellen von ein- und mehrfarbigen Abzügen                   nete Arbeitskleidung.\nund von Andrucken auf Papier und kopierfähi-\ngem Material aller Art:                               19. Uberblick über den Ausbildungsbetrieb und die\na) Funktionsweise der Abziehpressen und An-                Druckindustrie:\ndruckmaschinen;                                        Einführung in den Betrieb, Uberblick über die\nb) Anfertigen von reproduktionsfähigen Ab-                 Druckindustrie, ihre Verfahren und ihre Erzeug-\nzügen auf Papier, Folien, Film und anderen              nisse, Zusammenhänge zwischen den Tätigkei-\nMaterialien;                                           ten der einzelnen Berufe in der Druckindustrie.\nc) Andrucken von Maschinenformen für Korrek-             (2) Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kennt-\nturzwecke.                                        nisse nach Absatz 1 soll nach folgender Anleitung\nzeitlich gegliedert werden:\n13. Auflösen von Druckformen und Ablegen von\n1. Während der gesamten Ausbildungszeit hat sich\nSatz:\ndie Berufsausbildung zusätzlich zu den in den\na) Ausschlachten der Druckformen vor dem Ab-              folgenden Nummern 2 bis 7 jeweils aufgeführten\nlegen unter Beachtung der verschiedenen               Fertigkeiten und Kenntnissen zu erstrecken auf:\nMetall egierungen;\na) Kenntrns der jeweils zu verwendenden Werk-\nb) Sortieren und Ablegen von Schrift, Linien                  stoffe gemäß Absatz 1 Nr. 16;\nund Blindmaterial;                                    b) Pflegen und Instandhaltung des Materials und\nc) Vergleichen der Signaturen.                               'der Arbeitsgeräte, Ordnung am Arbeitsplatz\ngemäß Absatz 1 Nr.17;\n14. Kenntnis der Herstellung von Original-Hoch-               c) Kenntnis des Arbeitsschutzes und der Unfall-\ndruckplatten und Hochdruckplatten-Nachformun-                 verhütung gemäß Absatz .l Nr. 18.\ngen:\na) Herstellung von Original-Hochdruckplatten:         2. Im ersten Halbjahr sollen unter Beachtung nach-\nFertigungsweg der Strich- und Rasterplatten           stehender zeitlicher Richtwerte vermittelt wer-\naus Metall und Kunststoff, wie Aufnahme,              den:\nRetusche, Kopie, Atzen, Gravieren, Aus-               a) Uberblick über den Ausbildungsbetrieb und\nwaschen;                                                  die Druckindustrie gemäß Absatz 1 Nr. 19 in\neinem halben Monat;\nb) Herstellung von Hochdruckplatten-Nachfor-\nmungcn: Matern, Blei-, Gummi-, Kunststoff-            b) Kenntnis der satztechnischen Grundlagen und\nstereos und Galvanos.                                     ihre Anwendung gemäß Absatz 1 Nr. 2 sowie\nfolgende grundlegende Fertigkeiten gemäß\n15. Kenntnis der Druckverfahren und der Weiter-                   Absatz 1 Nr. 3, 7 und 12: Grundlegende Setz-\nverarbeitung:                                                 übungen, Setzen von glattem Satz ohüe Satz-\nerschwerungen, Abziehen, Lesen und Korri-\na) Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Lichtdruck,\ngieren von Handsatz, Setzen von Werksatz\nSiebdruck;\nmit verschiedenen Auszeichnungsmöglichkei-\nb) Weiterverarbeitung bedruckter Bogen zu fer-                ten in dreieinhalb Monaten;\ntigen Produkten.\nc) grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse ge-\nmäß Absatz 1 Nr. 1: Vermitteln der Grund-\n16. Kenntnis der jeweils zu verwendenden Werk-                    lagen für das Herstellen von Setzvorlagen in\nstoffe:\ntypografischer Layouttechnik, Manuskript-\nSetzmaterial, Papier, Farben und sonstige Werk-               und Satzumf angberechnungen in zwei Mona-\nstoffe.                                                       ten.","Nr. 109-Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1971                       1739\n3. Im zweiten Halbjahr sollen unter Beachtung nach-     e) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe h\nstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt wer-          und Nr. 3 Buchstabe e: Entwerfen und Her-\nden:                                                     stellen von Plakatsatz in einem halben Monat;\na) Grundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1           f) Herstellen von Formelsatz gemäß Absatz 1\nNr. 3 Buchstabe d: Setzen von einfachen ein-          Nr. 3 Buchstabe c in einem halben Monat;\nund mehrfarbigen Privc1t- und Geschäftsdruck-     g) Beherrschen der Korrekturzeichen, Korrektur-\nsachen in zweieinhalb Monaten;                        lesen gemäß Absatz 1 Nr. 6 in einem halben\nb) grundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1              Monat.\nNr. 3 Buchstabe g: Einteilen und Setzen von    6. Im fünften Halbjahr sollen unter Beachtung nach-\neinfachen Tabellen in eineinhalb Monaten;         stehender zeitlicher Richtwerte vermittelt wer-\nc) Auflösen von Druckformen und Ablegen von          den:\nSatz gemäß Absatz 1 Nr. 13 in einem halben        a) Kenntnis der Herstellung von Maschinensatz,\nMonat;                                                Fotosatz und Schreibsatz sowie Kenntnis der\nd) grundlegende Fertigkeiten und Kenntnisse ge-          Anwendung von elektronischen Datenverar-\nmäß Absatz 1 Nr. 8: Ergünzen von Maschinen-           beitungsanlagen bei der Satzherstellung ge-\nsatz durch Handsatz, einfacher Umbruch in             mäß Absatz 1 Nr. 4 und 5 in einem Monat;\neineinhalb Monaten.                               b) Kenntnis der Herstellung von Original-Hoch-\ndruckplatten und Hochdruckplatten-Nachfor-\n4. Im dritten Halbjahr sollen unter Beachtung nach-         mungen sowie Kenntnis der Druckverfahren\nstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt wer-          und der Weiterverarbeitung gemäß Absatz 1\nden:                                                     Nr. 14 und 15 in einem halben Monat;\na) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 12 und 7:         c) Herstellen von Werksatz sowie Verarbeiten\nHerstellen von ein- und mehrfarbigen Ab-              und Umbrechen von Hand- und Maschinensatz\nzügen sowie Ausführen von Satzkorrekturen             gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a und Nr. 8\njeder Art und von Maschinenrevisionen in              in zweieinhalb Monaten;\neinem Monat;                                      d) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe h\nb) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a         und Nr. 3 Buchstabe d: Entwerfen und Herstel-\nund Nr. 8: Setzen von Werksatz und Um-                len von Akzidenzsatz in zwei Monaten.\nbrechen mit eingebauten Klischees in einem    7. Im sechsten Halbjahr sollen unter Beachtung nach-\nMonat;                                            stehender zeitlicher Richtwerte vermittelt wer-\nc) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe h     den:\nund Nr. 3 Buchstabe d: Erstellen von Setzvor-     a) Herstellen von Gedichtsatz gemäß Absatz 1\nlagen für ein- und mehrfarbigen Satz in typo-         Nr. 3 Buchstabe bin einem halben Monat;\ngrafischer Layouttechnik und Setzen von ein-\nb) registerhaltiges Herstellen und Montieren von\nund mehrfarbigen Geschäftsdrucksachen in\nFarbformen sowie Ausschießen von Druck-\nzwei Monaten;\nformen bis zu 16 Seiten gemäß Absatz 1 Nr. 10\nd) Herstellen von Anzeigensatz gemäß Absatz              und 11 in einem halben Monat;\nNr. 3 Buchstabe f in eineinhalb Monaten;\nc} Herstellen von ein- und mehrfarbigen Ab-\ne) grundlegende Fertigkeiten gemäß Absatz 1              zügen und von Andrucken auf Papier und\nNr. 11: Anfertigen von Falzschemen, Aus-              kopierfähigem Material aller Art gemäß Ab-\nschießen von vier und acht Seiten Hoch- und           satz 1 Nr. 12 in einem halben Monat;\nQuerformat in einem halben Monat.                 d) Herstellen von Reihen- und Tabellensatz ge-\nmäß Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe g in zwei Mo-\n5. Im vierten Halbjahr sollen unter Beachtung nach-         naten;\nstehender zeitlicher Richtwerte vermittelt wer-\ne) Vorbereiten von Manuskripten durch Setz-\nden:\nanweisungen, Erstellen von Setzvorlagen mit\na) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buch-               Hilfe typografischer Layouttechnik sowie\nstabe g: Einteilen und Setzen von Tabellen            Kenntnis der Verarbeitung von Fotosatz ge-\nmit mehrfach gebrochenem Kopf, Reihensatz             mäß Absatz 1 Nr. 1 und 9 in zweieinhalb Mo-\nmit Wortunterführungen, Register mit Schrift-         naten.\nmischungen in eineinhalb Monaten;                                         §6\nb) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe d                      Ausbildungsplan\nund Buchstabe g: Setzen von Vordrucken und\nDurchschreibesätzen in einem halben Monat;        Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des\nAusbildungsrahmenplans für den Auszubildenden\nc) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1: Klebe-\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.\nentwürfe für Broschüren unter Beachtung von\nUmbruch, Druck und Weiterverarbeitung in\neinem Monat;                                                               §7\nd) Fertigkeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe h                 Fiihrung des Berichtsheftes\nund Nr. 3 Buchstabe d: Entwerfen und Setzen       Der Auszubildende hat regelmäßig ein Berichts-\nvon Werbedrucksachen in eineinhalb Mona-       heft zu führen. Der Ausbildende hat die Führung\nten;                                           de;; Berichtsheftes regelmäßig zu überprüfen.","1740                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n§8                                    bb) Papier: Papierarten; Herstellung; Eigen-\nDurchführung der Zwischenprüfung                            schaften; Behandlung; Prüfung insbeson-\ndere der Laufrichtung, Schreibfestigkeit,\nDie Zwischenprüfung soll nach 18 Monaten durch-                      Saugfähigkeit; Papierformate; Papierge-\ngeführt werden.                                                         wichte; Normung;\n§9                                    cc) Farben: Grundfarben, Komplementärfar-\nPrüfungsanforderungen                                ben, Licht- und Körperfarben, harmoni-\nfür die Zwischenprüfung                               sche Farbabstimmungen.\n(1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in          b) Arbeitskunde:\n§ 5 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertig-                  aa) Erstellen von Setzvorlagen mit Hilfe\nkeiten und Kenntnisse sowie auf die im Berufsschul-                     typografischer Layouttechnik;\nunterricht zusätzlich vermittelten Kenntnisse, soweit              bb) Herstellen von Schriftsatz;\ndiese für die Bcrufsa usbildung wesentlich sind.                   cc) Setz- und Ausschließregeln;\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-                dd) Herstellen und Verarbeiten von Maschi-\nling in einer Prüfungsdauer von insgesamt etwa                          nensatz;\nzehn Stunden drei Aufgaben durchführen. Dafür                       ee) Herstellung, Art und Verwendungsmög-\nkommen insbesondere in Betracht:                                        lichkeiten von Original-Hochdruckplatten\n1. Setzen eines glatten Satzes nach einwandfreiem                       und Hochdruckplatten-Nachformungen so-\nManuskript in einer Stunde;                                        wie Anordnen und Einbauen von Kli-\nschees;\n2. Einteilen und Setzen einer Tabelle nach geschrie-\nbenem Manuskript;                                               ff) Ausschießen von Druckformen bis zu\n16 Seiten;\n3. Entwerfen, Setzen und Andrucken einer einfarbi-\ngg) Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweise\ngen Drucksache.\nder Zeilen- und Einzelbuchstaben-Gieß-\n§ 10                                        maschinen, der Fotosetzgeräte und Foto-\nsetzmaschinen, der Schreibsetzmaschinen\nPrüfungsanforderungen                                 und der elektronischen Datenverarbei-\nfür die Abschluß- oder Gesellenprüfung                         tungsanlagen bei der Satzherstellung;\n(1) Die Abschluß- oder Gesellenprüfung erstreckt               hh) die wichtigsten vor- und nachgeschalteten\nsich auf die in § 5 aufgeführten Fertigkeiten und                        Arbeitsvorgänge;\nKenntnisse sowie auf die in der Berufsschule zusätz-                 ii) Eigenarten und Unterscheidungsmerkmale\nlich vermittelten Kenntnisse, soweit diese für die                       der verschiedenen Druckverfahren: Hoch-\nBerufsausbildung wesentlich sind.                                        druck, Tiefdruck, Flachdruck, Lichtdruck\n(2) Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüf-                     und Siebdruck;\nling in einer Prüfungsdauer von insgesamt etwa                     kk) Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Ar-\n18 Stunden fünf Aufgaben durchführen. Dafür kom-                         beitshygiene.\nmen insbesondere in Betracht:\nc) Arbeitsmittelkunde:\n1. Setzen eines glatten Salzes nach einwandfreiem                  Erklären der Wirkungsweise und Verwen-\nManuskript in einer Stunde;                                   dung der berufsüblichen Arbeitsgeräte und\n2. Einteilen und Setzen einer Tabelle nach geschrie-               Maschinen.\nbenem Manuskript;\n2. Im Prüfungsfach Fachrechnen kommen insbeson-\n3. Korrekturlesen eines Satzabzuges nach verbind-              dere folgende Auf gaben in Betracht:\nlichem Manuskript und Anzeichnen der Fehler\nmit den Korrekturzeichen nach DIN 16 511;                  a) Anwenden der Grundrechenarten einschließ-\nlich Prozentrechnung;\n4. Entwerfen, Setzen und Andrucken einer mehr-                 b) Rechnen nach dem typografischen Punkt-\nfarbigen Drucksache;                                           system, Umrechnen metrischer Maße in typo-\n5. Anfertigen eines Klebeumbruchs.                                 grafische und umgekehrt;\nc) Berechnen von Papiergewicht, Papierpreis,\n(3) Der Prüfling soll Kenntnisse in folgenden                   Papierbedarf und Arbeitskosten.\nPrüfungsfächern nachweisen:\n1. Im Prüfungsfach Fachkunde kommen insbeson-               3. Im Prüfungsfach Diktat soll der Prüfling insbe-\ndere Fragen aus folgenden Prüfungsgebieten in              sondere Kenntnisse in bezug auf Groß- und\nBetracht:                                                  Kleinschreibung und die Schreibweise allgemein\ngebräuchlicher Fremdwörter nachweisen. Die Satz-\na) Werkstoffkunde:\nzeichen innerhalb der einzelnen Sätze sollen beim\naa) Setzmaterial: Schriftlegierungen; Schrift-        Diktieren nicht angegeben werden.\nfamilie; Schriftgarnitur; Schriftcharaktere;\nLigaturen, Kapitälchen und andere beson-       4. Im Prüfungsf ach Wirtschafts- und Sozialkunde\ndere Schriftzeichen; Blindmaterial; Linien;      kommen insbesondere Fragen aus folgenden Prü-\nSchmuckmaterial; Schriftgewicht; Gieß-            fungsgebieten in Betracht:\nzettel; Herstellung der Schriften und Li-        Staatsbürgerkunde, Wirtschaftskunde, Sozialver-\nnien;                                            sicherung und Arbeitsrecht.","Nr. 109-Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. November 1971                            1741\n(4) In der schriftlichen Kenntnisprüfung kommt        bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter\nfolgende Prüfungsdauer als Richtwert in Betracht:        anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien ver-\n1. In den Prüfungsfächern Fachkunde, Fachrechnen         einbaren die Anwendung der Vorschriften dieser\nund Wirtschafts- und Sozialkunde jeweils ein-        Verordnung.\neinhalb Stunden;                                        (2) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\n2. im Prüfungsfach Diktat eine Stunde.                   krafttreten dieser Verordnung noch nicht 12 Monate\nbestehen, kann die zuständige Stelle zur Vermei-\n(5) Sow(~it die Prüfung mit Hilfe programmierter\ndung unbilliger Härten genehqiigen, daß die bisheri-\nFragebogen (programmierte Prüfung) durchgeführt          gen Vorschriften weiter angewendet werden.\nwird, kann von der in Absatz 4 genannten Prüfungs-\ndauer abgewichen werden.\n(6) Die Ferli9keits- und Kenntnisprüfungen haben\nfür die Ermittlung des Prüfungsergebnisses das                                    § 12\ngleiche Gewicht. Bei der Bewertung der Kenntnis-                             Berlin-Klausel\nprüfung hab(~n die Prüfungsfi:icher Fachkunde, Fach-\nrechnen und Diktat gegenüber dem Prüfungsfach              Diese Verordnung gilt nach§     14 des Dritten Uber-\nWirtschafts- und Sozialkunde das dreifache Gewicht.      leitungsgesetzes vom 4. Januar    1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit   § 112 des Berufsbil-\ndungsgesetzes und § 128 der        Handwerksordnung\nDritter Teil                       auch im Land Berlin.\nUbergangs- und Schlußbestimmungen\n§ 11                                                    § 13\nUbergangsregelung                                           Inkrafttreten\n(1) Für Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-      Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkrafttreten dieser Verordnung länger als 12 Monate       kündung in Kraft.\nBonn, den 29. Oktober 1971\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIn Vertretung\nDr. Roh w e d d e r"]}