{"id":"bgbl1-1971-107-3","kind":"bgbl1","year":1971,"number":107,"date":"1971-11-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/107#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-107-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_107.pdf#page=4","order":3,"title":"Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten","law_date":"1971-08-30T00:00:00Z","page":1700,"pdf_page":4,"num_pages":17,"content":["1700                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nDurchführungsbestimmungen\nzur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Soldaten\nVom 30. August 1971\nAuf Grund des /\\rlikels 2 dc'r Anordnung des Bun-      Soldat eine Ausfertigung des Teils der Urkunde,\ndes[,rfü,idcmten über di0~ Ernennung und Entlassung       der sich auf ihn bezieht.\nder Solcli:1 lcn vom 10. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I        (4) In anderen als den in Absatz 2 bezeichneten\nS. 775) wird bestimmt:\nFällen der Beendigung des Dienstverhältnisses er-\n§ 1\nhält der Soldat von der zuständigen Stelle (§ 47 SG)\neine schriftliche Mitteilung über den Grund und den\n(1) Der Berufssoldat oder der Soldat auf Zeit er-      Zeitpunkt des Ausscheidens.\nhüll eine Ernennungsurkunde,\n1. wenn er in dc1!; Dienstvcrhültnis berufen wird                                    §2\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatengesetzes·- SG -),\n(1) Der Wortlaut der Urkunde ergibt sich aus den\n2. wenn dds Dienst verhültnis eines Soldaten auf          Mustern der Anlage 1 und aus den folgenden Be-\nZeit in das Dicnstverhültnis eines Berufssoldaten     stimmungen. Andere als die in den Mustern der\numgewandelt wird oder umgekehrt (§ 4 Abs. 1           Anlage 1 ausdrücklich vorgesehenen Angaben sind\nNr. 2 SG),                                            unzulässig.\n3. wenn ihm ein hüherc\\r Dienstgrad verliehen wird           (2) In der bei der Begründung des Dienstverhält-\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 3 SG).                                nisses oder seiner Umwandlung auszuhändigenden\n(2) Der Berufssoldat oder der Soldat auf Zeit er-      Ernennungsurkunde müssen enthalten sein\nhält eine Urkunde über die Beendigung des Dienst-         1. bei der Begründung die Worte „unter Berufung\nverhältnisses,                                                in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten\"\n1. wenn er als Berufssoldat kraft Gesetzes in den             oder „unter Berufung in das Dienstverhältnis\nRuhestand tritt (§ 25 Abs. 1 Satz 2, § 44 Abs. 1          eines Soldaten auf Zeit\",\nund 5 Nr. 1, § 51 Abs. 2 Satz 1 SG),                  2. bei der Umwandlung die Worte nach Nummer 1,\n2. w~nn er als Berufssoldat wegen Erreichens der              welche die Art des Dienstverhältnisses bestim-\nallgemeinen Altersgrenze zu entlassen ist (§ 44           men.\nAbs. 1, § 46 Abs. 2 Nr. 6 SG),                        An Stelle der Worte „unter Berufung\" können die\n3. wenn sein Dienstverhältnis als Soldat auf Zeit         Worte „ich berufe\" verwendet werden.\nwegen Ablaufs einc-\\r Dienstzeit von mindestens          (3) \\t\\Tird einem Berufssoldaten oder einem Sol-\nacht Jahren krnft Gesetzes endet (§ 54 Abs. 1 und     daten auf Zeit unter Fortdauer seines Dienstver-\n3 SG),                                                hältnisses ein höherer Dienstgrad verliehen, so ent-\n4. wenn er als Berufssoldat in den Ruhestand ver-         fallen in der Ernennungsurkunde die Worte nach\nsetzt wird (§ 44 Abs. 2 und 3, § 50, § 51 Abs. 2      Absatz 2 Nr. 1.\nSatz 2 SG),                                              (4) Bei einer Berufung in das Dienstverhältnis ist\n5. wenn er als Berufssoldat auf Verlangen (§ 46           in die Urkunde die Bezeichnung des Dienstgrades\nAbs. 3 SG) oder als Soldat auf Zeit nach einer        einzusetzen, der dem Soldaten verliehen werden\nDienstz0\\it von mindestens acht Jahren auf An-        soll. Staatlich verliehene Titel und akademische\ntrag (§ 55 Abs. 3 SG) entlassen wird; entspre-        Grade sollen in der gebräuchlichen Abkürzung in\nchendes gilt in den Fällen des § 125 des Beamten-     die Urkunde aufgenommen werden (vgl. §§ 63 und\nrechtsrahmengesetzes,                                 66 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Per-\n6. wenn er als Berufssoldat nach Uberschreiten der        sonenstandsgesetz vom 16. April 1968 - Beilage\nbesonderen Altc)rsgrenze oder wegen Dienstun-         zum Bundesanzeiger Nr. 85 vom 7. Mai 1968). Ist\nfähigkeit entlassen wird (§ 44 Abs. 2 und 3, § 46     der zu Ernennende nach gesetzlicher Vorschrift be-\nAbs. 2 Nr. 6 SG),                                     rechtigt, eine frühere Amts-, Dienst- oder Dienst-\ngradbezeichnung mit einem Zusatz (z.B. ,,a. D.\"\n7. wenn er als Soldat auf Zeit wegen Dienstunfähig-       oder „z. Wv. \") weiterzuführen, so kann auch diese\nkeit (§ 55 Abs. 2 SG)                                 frühere Amts-, Dienst- oder Dienstgradbezeichnung\na) nach einer Dienstzeit von mindestens acht          mit dem Zusatz angegeben werden. Ist er Beamter\nJahren oder                                       oder Richter, so ist die bisherige Amts- oder Dienst-\nbezeichnung anzugeben. Gehört der zu Ernennende\nb) infolge einer Wehrdienstbeschädigung (§ 81\nder Reserve der Bundeswehr an, so ist seine bis-\nSVG) entlassen wird.\nherige Dienstgradbezeichnung mit dem Zusatz „der\n(3) Ist in den in Absatz 1 bezeichneten Fällen die     Reserve\" anzugeben. Leistet er auf Grund der Wehr-\nErnennung mehrerer Berufssoldaten oder Soldaten           pflicht den Grundwehrdienst, so wird sein bisheriger\nauf Zeit in einer Urkunde verfügt worden, erhält der      Dienstgrad angegeben; nach dem Namen sind die","Nr.107 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 3.November 1971                          1701\nWorte „der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst                        (4) Der Bundesminister der Verteidigung kann die\nleistet\" einzufügen, wenn der Soldat nicht gleich-                 Befugnis zur Vollziehung der Urkunden einem Be-\nzeitig befördert wird.                                             amten oder Soldaten des Ministeriums mindestens\nin der Dienststellung eines Abteilungsleiters über-\n(5) Bei einer Beförderung ist die Bezeichnung des\ntragen. Der Leiter einer dem Bundesminister der\nDienstgrades einzusetzen, der dem Soldaten ver-\nVerteidigung nachgeordneten Stelle kann die Be-\nliehen werden soll, und die bisherige Dienstgrad-\nfugnis zur Vollziehung der Urkunden für Unter-\nbezeichnung anzugeben. Wird die Beförderung eines\noffiziere und Mannschaften auf Zeit anderen Offi-\nSoldaten auf Zeit mit dem Tage nach der Beendi-\nzieren seiner Dienststelle als seinem allgemeinen\ngung seines Dienstverhältnisses wirksam (Absatz 6),\nVertreter übertragen. Die Urkunden sind dann mit\nso sind der Bezeichnung des neuen Dienstgrades die\ndem Zusatz „Im Auftrag\" zu vollziehen.\nWorte „der Reserve\" hinzuzusetzen; das gilt auch\nbei der Beförderung eines Berufssoldaten, die mit                     (5) Die Urkunden sind mit dem Bundessiegel\ndem Tage nach seiner Entlassung auf Verlangen                     nach den Bestimmungen des Erlasses des Bundes-\nwirksam wird.                                                     präsidenten über die Dienstsiegel vom 20. Januar\n1950 (Bundesgesetzbl. S. 26} zu versehen.\n(6) Soll die Ernennung zu einem späteren Zeit-\npunkt als dem Tage der Aushändigung der Urkunde\nwirksam werden (§ 41 Abs. 2 SG), so sind in der                                              §4\nUrkunde nadi dem Namen die Worte „mit Wirkung                         Der Bundesminister der Verteidigung legt die\nvom .............................. \" unter Angabe des Zeitpunktes  Vorschläge dem Bundespräsidenten nadi den Mu-\neinzufügen. Ist die Entlassung zu einem bestimmten                 stern der Anlage 2 ohne weiteres Ansdireiben vor;\nZeitpunkt beantragt worden (§ 46 Abs. 3 Satz 4, § 55              die Personalakten sind auf Anfordern nadizureidien.\nAbs. 3 und 6 SG), so sind in der Urkunde nach dem                  Die erforderlichen Urkunden werden vom Bundes-\nNamen die Worte „mit Ablauf des .............................. \"   minister der Verteidigung bis auf das Datum vor-\nunter Angabe des Zeitpunktes einzufügen. Ent-                      bereitet. Sie werden durch den Minister, im Falle\nsprediendes gilt, wenn ein Berufsoffizier in den                   seiner Verhinderung durdi den ihn vertretenden\neinstweiligen Ruhestand versetzt werden soll (§ 50                 Bundesminister, mit dem Namen ohne weitere Zu-\nSG) und nach § 37 Satz 1 des Bundesbeamtenge-                      sätze gegengezeidinet.\nsetzes ein besonderer Zeitpunkt für den Beginn des\neinstweiligen Ruhestandes festgesetzt wird.                                                  §5\n(7) In den Urkunden über die Beendigung des                       (1) Dem nadi § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 ernannten\nDienstverhältnisses soll der Dank für die geleiste-                Soldaten ist zu dem Zeitpunkt, in dem die Ernen-\nten Dienste ausgesprochen werden, wenn die Füh-                    nung wirksam wird, ein Dienstgrad bei einer be-\nrung und die Leistung des Soldaten es reditfertigen.              stimmten Stelle unter gleidizeitiger Einweisung in\neine Planstelle zu übertragen. Die Ubertragung des\n§ 3                        Dienstgrades und die Einweisung in eine Planstelle\nsind dem Soldaten schriftlidi mitzuteilen, und zwar\n(1) Die Urkunden werden in folgender Form voll-\nzogen:                                                            1. bei einem vom Bundespräsidenten oder vom Bun-\ndesminister der Verteidigung ernannten Soldaten\n1. durch den Bundespräsidenten:\nvom Bundesminister der Verteidigung,\n„Der Bundespräsident\n(Name)\";                                                  2. bei einem von dem Leiter einer dem Bundes-\nminister der Verteidigung nadigeordneten Stelle\n2. durch den Bundesminister der Verteidigung:                          ernannten Soldaten von dieser Stelle.\n„Der Bundesminister der Verteidigung                      Die Mitteilung ist frühestens mit der Ernennungs-\n(Name)\";                                                  urkunde auszuhändigen. Die Ubertragung des\nDienstgrades wird zu dem Zeitpunkt wirksam, in\n3. durch den Leiter einer dem Bundesminister der                   dem die Ernennung wirksam wird. Der Zeitpunkt,\nVerteidigung nachgeordneten Stelle:                          in dem die Einweisung in eine Planstelle wirksam\n„Für den Bundesminister der Verteidigung                   werden soll, ist in der Mitteilung anzugeben; bei\nDer (Ernennungsstelle)                                     der Unterbesetzung einer Planstelle ist nur die Be-\n(Name}\".                                                   soldungsgruppe zu bezeichnen, nadi der der Soldat\nDienstbezüge erhalten soll. Die hierfür geltenden\n(2) Wird die Urkunde im Falle des Absatzes 1                  haushaltsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.\nNr. 1 durch den Präsidenten des Bundesrates voll-\nzogen, gilt folgende Form:                                             (2) Die Mitteilung nach Absatz 1 hat folgenden\nWortlaut:\n„Für den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates                               „Hiermit übertrage ich Ihnen den Dienstgrad eines\n(Name}\".\n(3) Wird die Urkunde in den Fällen des Ab-                    bei\nsatzes 1 Nr. 2 und 3 durch den zur allgemeinen Ver-\ntretung des Behördenleiters befugten leitenden Be-\namten oder Soldaten der Behörde vollzogen, so sind                 und weise Sie mit Wirkung vom\nüber dem Namen des Vollziehenden die Worte „In\nVertretung\" einzufügen.                                            in eine Planstelle der Besoldungsgruppe ........ ein.\"","1702                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\n(3) Einern Soldaten, der in das Dienstverhältnis       werden durch den Minister, im Falle seiner Verhin-\neines Soldaten auf Zeit berufen wird, ist gleichzeitig    derung durch den ihn vertretenden Bundesminister,\nmit der Ernennungsurkunde eine schriftliche Mittei-       mit dem Namen ohne weitere Zusätze gegengezeich-\nlung über die Dauer des Dienstverhältnisses aus-          net.\nzuhändigen.                                                   (4) Der Soldat erhält nach der dienstlichen Be-\n§6                             kanntgabe der Beförd2rung eine Urkunde, aus der\nsich sein neuer Dienstgrad und der Tag der dienst-\nWird einem Soldaten eine andere Dienstgradbe-          lichen Bekanntgabe ergeben müssen.\nzeichnung übertragen, ohne daß es sich um eine Be-\nförderung handelt, so ist ihm die neue Dienstgrad-            (5) Die Urkunde wird vom Bundesminister der\nbezeichnung schriftlich mitzuteilen. Die Ubertragung      Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle\nder neuen Diens.tgradbezeichnung wird mit dem Zu-         ausgestellt. Sie ist mit dem Dienstsiegel zu versehen.\ngang der Mitteilung wirksam. § 5 Abs. 1 Satz 2, 5             (6) Die Absätze 1 und 5 gelten für Beförderungen\nund 6 sowie Abs. 2 gilt entsprechend.                     von Angehörigen der Reserve außerhalb des Wehr-\ndienstes entsprechend. Hat der zu Befördernde noch\n§7                             keinen Dienstgrad in der Bundeswehr, so ist § '.L\nAbs. 4 Satz 3 und 4 anzuwenden.\n(1) Für das Verfahren bei der Beförderung von\nSoldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst\n§8\nleisten, gelten folgende Bestimmungen:\n(1) Für die Verleihung eines zeitweiligen Dienst-\n1. Die Verleihung eines höheren Dienstgrades (Be-\ngrades nach § 40 des Wehrpflichtgesetzes gilt § 7\nförderung) wird dem Soldaten dienstlidl bekannt-\nentsprechend.\ngegeben.\n(2) In der Ernennungsverfügung sind nach dem\n2. Der Wortlaut der Beförderungsverfügung ent-\nNamen die Worte „für die Dauer der Verwendung\nspricht dem Muster 3 der Anlage 1. Die Beförde-\nals .      .. .................. \" unter Angabe der Dienststellung\nrungen mehrerer Soldaten können in einer Ver-\neinzufügen.\nfügung zusammengefaßt werden.\n(3) Der Ernannte erhält nach der dienstlichen Be-\n3. In die Verfügung ist der Dienstgrad, der dem ~ol-\nkanntgabe der Ernennung eine Urkunde, deren\ndaten verliehen werden soll, einzusetzen. Auch\nWortlaut sich aus dem Muster der Anlage 3 ergibt.\ndie bisherige Dienstgradbezeichnung ist anzuge-\nben. Dabei sind den Dienstgradbezeichnungen je-\n§ 9\nweils die Worte „der Reserve\" hinzuzusetzen,\nsoweit es sich nicht um Beförderungen während            Die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Bun-\ndes Grundwehrdienstes handelt. § 2 Abs. 4 Satz 2      desregierung über deren Beteiligung sowie die Vor-\nist anzuwenden.                                       schriften des Laufbahnrechts bleiben unberührt.\n4. Soll die Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt\nals dem der dienstlichen Bekanntgabe wirksam                                                § 10\nwerden, so sind in der Verfügung nach dem Na-            Diese Bestimmungen finden keine Anwendung\nmen die Worte .mit Wirkung                            für die Einberufung zu einer Eignungsübung und bei\nunter Angabe des Zeitpunktes einzufügen.              Beendigung der Eignungsübung nach § 60 SG.\n(2) Für die Vollziehung der Beförderungsverfü-\ngung gilt § 3 entsprechend.                                                                     § 11\n(3) Der Bundesminister der Verteidigung legt die          Diese Durchführungsbestimmungen treten am\nVorschläge dem Bundespräsidenten entsprechend              1. Januar 1972 in Kraft. Mit Wirkung vom gleichen\nden Mustern der Anlage 2 listenmäßig ohne weiteres         Tage werden die Durchführungsbestimmungen vom\nAnschreiben vor. Die Personalakten sind auf An-           18. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. 1 S. 460) in der Fas-\nforderung nachzureichen. Die erforderlichen Beförde-       sung der Änderungen vo:rr. 21. März 1957 (Bundes-\nrungsverfügungen werden vom Bundesminister der            gesetzbl. I S. 282) und 1. April 1958 (Bundesgesetz-\nVerteidigung bis auf das Datum vorbereitet. Sie           blatt I S. 210) aufgehoben.\nBonn, den 30. August 1971\nDer Bundesminister der Verteidigung\nIn Vertretung\nBirckholtz\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nDr. R u t s c h k e","Nr.107   Tag der Ausgabe: Bonn, den 3.November 1971                            1703\nMuster 1 bis 16                                                                                 Anlage 1\nVorbemerkung zu Anlage 1\n1. Wird die Urncnnun~J nicht vom Bundespräsidenten ausgesprochen, so ist in den Urkunden statt\n„Der Bundesprüsident\" ,,Der Bundesminister der Verteidigung\" bzw. die von ihm beauftragte\nStelle mtfzuführen. Entsprechendes gilt für die Urkunden über die Beendigung des Dienstver-\nhältnisses. Die Ccgenzcichnung entfällt in diE:~sen Fällen.\n2. Wenn in besonders begründeten Fällen kein Dank ausgesprochen werden soll, entfällt der ent-\nsprechende Satz in den Urkunden über die Beendigung des Dienstverhältnisses.\n3. In den Urkunden über die Beendigung des Dienstverhältnisses sind\na) bei voller Datumsangabe die Worte „mit Ablauf des ..                   \" (z.B. ,,mit Ablauf des\n31. MJrz 1972\"),\nb) Bei Beschränkung auf die Monatsangabe die Worte „mit dem Ende des ..\n(z. B. ,,mit dem Ende des Monats März 1972\")\nzu verwenden.\nMuster 1: Zu § 1 Abs. 1 Nr. 1\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nberufe ich\nin das Dienstverhältnis eines                                                                     ... •)\n... , den ..\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 2: Zu § 1 Abs. 1 Nr. 2\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nverleihe ich\ndem\ndie Eigenschaft eines\n.... ,den ..\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","1704                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nnoch Anlage 1\nMuster 3: Zu § 1 Abs. 1 Nr. 3\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nernenne ich\nden\nzum\n................. ,den ..................... .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 4: Zu § 1 Abs. 1 Nr. 1\nin Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 3\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nernenne im\nden 1 )\nunter Berufung in das Dienstverhältnis eines ..                                                                       ········ 2)\nzum\n.......................... ,den ............ .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","Nr.107-Tag der Ausgabe: Bonn, den 3.November 1971                                                                          1705\nnoch Anlage 1\nMuster 5: Zu § l Abs. l Nr. 2\nin Verbindunq mit § 1 Abs. 1 Nr. 3\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nernenne ich\nden\nunter Verleihung der Eigenschaft eines                                                           ············································ ·>\nzum\n....................................... ,den .................... .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 6: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 1\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nDer\ntritt nach Erreichen der allgemeinen Altersgrenze mit Ablauf des\nin den Ruhestand.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n........ , den\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","1706                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nnoch AnJage 1\nlVh1sler 7: Zu § 1 /\\ bs. 2 Nr. 1\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nDer\nist am                                      wegen Annahme der Wahl in den Deutschen Bundestag 3)\nin den RuhesUmd getreten.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n, den\n(Sie<J<:D\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 8: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 2\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nDer\nwird nach Erreichen der allgemeinen Altersgrenze mit Ablauf des .\naus dem Soldatcmverhifünis entlassen.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\nden.\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","Nr. 107 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1971                                                                         1707\nnoch Anlage 1\nMuster 9: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 3\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nDer\nscheidet nach Beendigung seiner Dienstzeit mit Ablauf des ....\naus dem Dicnstvcrhällnis eines Soldaten auf Zeit aus.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n......................................................... ,den ...................................... .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 10: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nversetze ich\nden .................. ..\nin den Ruhestand. 4 )\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n.. .................................. ,den ...................................... .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","1708                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nnoch Anlage 1\nMuster 11: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4\nIm. N am.en der\nBundesrepublik Deutschland\nversetze ich\nden\nnach Uberschreiten der beisonderen Altersgrenze seines Dienstgrades mit Ablauf des\n. in den Ruhestand.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n...................... ,den ...... .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 12: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 4\nIm. N am.en der\nBundesrepublik Deutschland\nversetze ich\nden\nnach Uberschreiten der besonderen Altersgrenze des vierzigsten Lebensjahres mit Ablauf des\n. in den Ruhestand.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n. , den ............. .\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","Nr. 107 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1971                    1709\nnoch Anlage 1\nMuster 13: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 5\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nentlasse ich\nden\nauf sein Verlangen.\")\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n., den\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 14: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 5\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nDer                                                     ist am                           ... ')\n,.vcgen seiner Berufung in das Beamtenverhältnis\n2) entlassen.\naus dem Dienstverhiiltnis eines\n.. , den.\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)","1710                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nnoch Anlage\nMuster 15: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 6\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nentlasse ich\nden\nnach Uberschreiten der besonderen Altersgrenze seines Dienstgrades 8 )\nmit Ablauf des\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n, den\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nMuster 16: Zu § 1 Abs. 2 Nr. 6 und 7\nIm Namen der\nBundesrepublik Deutschland\nentlasse ich\nden .......... .\nwegen Dienstunfähigkeit.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm Dank und Anerkennung\naus.\n, den ........\n(Siegel)\nDer Bundespräsident\n(Gegenzeichnung)\nAnmerkungen\n1)   Wenn keine Dienst- oder Dienstgradbezeichnung zur Verfügung steht, tritt an die Stelle des Wortes\n,,den\" das Wort „Herrn\".\n2\n)  Nach Bedarf ist einzusetzen: ,,Berufssoldaten\", ,,Soldaten auf Zeit\".\n3\n) Bei der Annahme der Wahl in den Landtag bzw. die Bürgerschaft eines Landes der Bundesrepublik\nDeutschland sind statt der Worle „den Deutschen Bundestag\" der betreffende Landtag bzw. die betref-\nfende Bürgerschaft einzusetzen.\n4)   Bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist einzusetzen: ,,in den einstweiligen Ruhestand\".\n5\n)  Bei Soldaten auf Zeit ist einzusetzen: ,,auf seinen Antrag\".\n6\n)  Tagesangabe des Beginns des Beamtenverhältnisses.\n7\n)  Nach Bedarf ist einzusetzen: ,,auf Lebenszeit\", ,,auf Probe\", ,,auf Widerruf\", ,,als Ehrenbeamter\", ,,auf\nZeit\".\n8\n)  Bei Entlassung nach Ubcrschreiten der besonderen Altersgrenze des vierzigsten Lebensjahres sind statt\nder Worte: ,,seines Dienstgrades\" die Worte „des vierzigsten Lebensjahres\" zu setzen.","Nr. 107 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1971                               1711\nAnlage 2 Muster 1 a\nSchnelltrennsatz 6fach mit Einmalkohlepapier\nZutreffendes ankreuzen~\nDer Bundesminister dPr Verteidigung                                                             Bonn\np\nVorsd1lc1g zur Ernennung\ndes (Dic1i;,l<J1dd, Vu1n;;me, N,irn,,)\nzum   (11,•w·r Di,,r1slfp,irl ocfor ,indem Art dc\"s Dienstverhältnisses)\nin der Besoldungsgruppe\nunter Berufung in das Dienstverhältnis eines\nD   Berufssoldaten                      D  Soldaten auf Zeit\nD\nDer Bundesminister der Verteidigung                                                             Bonn\np\nAn den\nHerrn Chef des Bundespräsidialamtes\nAnl.:     1 gegengezeichnete              D    Urkunde /      D   Beförderungsverfügung\nDie beiliegende D Ernennungsurkunde / D Beförderungsverfügung wird mit der Bitte um Voll-\nziehung durch den Herrn Bundespräsidenten vorgelegt.\nDer Bundesminister der Verteidigung                                                              Bonn\np\nAn den\nHerrn Bundesminister des Innern\nAnl.:      _fümd Personalakten\n1 gegengezeichnete Urkunde\nIch bitte um Prüfung des Ernennungsvorschlages gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für\nWirtschaft und Finanzen und um Weiterleitung.","1712                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage 2 Muster 1 b\nSchnelltrennsatz 6foch mit Einmalkohlepapier\nZutreffendes ankreuzen [RI\nDer Bundesminister dPr Verteidigung                                                      Bonn\np\nVorschla~J zur Ernennung\ndes (Di('llSl(JJdd, Vurnillfl(e, Ndmc)\nzum   '(n,•11<•1 Dir,11sl.qr<1d or!r•r 1111dcre Art des Dienstverhältnisses)\nin der Besoldungsgruppe\nunter Berufung in das Dienstverhältnis eines\n[J  BerufssoldatE;n                      [J Soldaten auf Zeit\nOberst(~ Bundesbehörde                                                                   Bonn\nAn den\nHerrn Chef des Bundeskanzleramtes\nAnl.:        Bernd Personalakten\ngegengezeichnete Urkunde\nIch bitte, den erforderlichen Kabinettsbeschluß herbeizuführen und den Ernennungsvorschlag so-\ndann dem Herrn Chef des Bundespräsidialamtes zur Vollziehung der Ernennungsurkunde durch\nden Herrn Bundesprüsidenten zuzuleiten.\n'I       Der Ernennungsvorschlag ist gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft\nI_ und Finanzen geprüft worden.\nJ\nDer Chef des Bundeskimzleramtes                                                          Bonn\nGz.:\nAn den\nHerrn Chef des Bundespräsidialamtes\nAnl.: 1 gegengezeichnete Urkunde\nDer Ernennungsvorschlag wird nach Bestätigung durch das Bundeskabinett mit der Bitte um Voll-\nziehung der Urkunde durch den Herrn Bundespräsidenten übersandt.","Nr. 107 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1971                              1713\nAnlage 2 Muster 1 c\nSchnelltrennsatz 6f ach mit Einmalkohlepapier\nZutreffendes ankreuzen (Z]\n1 Vorname, Name\n2 Geburtstag, Geburtsort, Familienstand\n3 Bildungsgang, Lrnfl)uhnbefühigung, Nachweis der besonderen Eignung\n4 Tag des Eintritts in den Bundesdienst\n5 Dienstgrad und Art des Dienstverhältnisses\nA. jetzt                          D Berufssoldat/  D Soldat auf Zeit/ D Angehöriger der Reserve\nB. künftig                        D Berufssoldat / D Soldat auf Zeit/ D  Angehöriger der Reserve\nDienstlicher Wohnsitz\n6 Bisherige militärische Laufbahn (insbesondere Zeitpunkt der Einstellung als Soldat, der Ernen-\nnung zum Leutnant sowie der weiteren Beförderungen)\n7 Abweichungen von den Vorschriften des Laufbahnrechts (Beschluß des Bundespersonalaus-\nschusse,s ist beigefügt)\n8 A. Strafgerichtliche Verurteilungen\nD keine                D siehe Anlage*)\nB. Disziplinargerichtliche Maßnahmen\n[] keine               D siehe Anlage*)\n*) Anlagen nur an BPrA, BK, BMI\n9 Bemerkungen","1714                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage 2 Muster 2\nZutreffendes ankreuzen (81\nDer Bundcsminisler der Verteidigung                                                    Bonn\np\nAntrag auf\nD   Erteilung einer Urkunde aus Anlaß/ D Versetzung/ D Versetzung in den/                       D   Entlassung\ndes Eintritts in den Ruhestand                      in den Ruhestand einstweiligen Ruhestand\ndes (Dieml.gr<1d, VornillYlC, Nc1mt!), Besoldungsgruppe\nGeburtstag, Geburtsort\nArt des Dienslverhilltnisses\nD  Berufssoldat            D    Soldat auf Zeit\nDienststelle\nMaßgebende Vorschrift des Soldatengesetzes (in besonderen Fällen nähere Begründung)\n0   § 44 Abs. 1          •     § 44 Abs. 2     [] § 44 Abs. 3   0  § 50    •\nAusspruch des Dankes in der Urkunde (soll nur in begründeten Ausnahmefällen unterbleiben)\nD   Der Dank soll ausgesprochen werden.                  D  Der Dank soll nicht ausgesprochen werden.\nAn den\nHerrn Chef des Bundespräsidialamtes\nAnl.: 1 gegengezeichnete Urkunde\nDie beiliegende Urkunde wird mit der Bitte um Vollziehung durch den Herrn Bundespräsidenten\nvorgelegt.","Nr. 107 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. November 1971                        1715\nAnlage 2 Muster 1 Rückseite von 1 c (nur auf die erste Ausfertigung)\nsowie\nAnlage 2 Muster 2 Rückseite\nDer Chef des Bundosprüsidialamtes                                           Bonn\nGz.: 3311 - K\nUrschriftlich mit Anlagen\nan den\nHerrn Bundesminister der Verteidigung\nnach Vollziehung der Urkunde durch den Herrn Bundespräsidenten zurückgesandt.","1716                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1971, Teil I\nAnlage 3\nUrkunde\nüber die dienstliche Bekanntgabe\nder Verleihung eines zeitweiligen Dienstgrades\nDem\nist am\ndie Verleihung des Dienstgrades\nfür die Dauer seiner Verwendung als\ndienstlich bekanntgegeben worden.\nUnterschrift, Dienstgrad, Dienststellung\n(Dienstsiegel)"]}