{"id":"bgbl1-1971-106-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":106,"date":"1971-10-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/106#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-106-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_106.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung PR Nr. 4/71 zur Änderung der Preisauszeichnungsverordnung (Verordnung PR Nr. 1/69)","law_date":"1971-10-25T00:00:00Z","page":1689,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1689\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1971                   Ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 1971                                                                                                             1 Nr.106\nTag                                                                      In h a 1 t                                                                                     Seite\n2.'i. 10. 71 Verordnung PR Nr. 4/71 zur Änderung der Preisauszeichnungsverordnung (Verordnung\nPR Nr. l/69) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1689\n720-13\n14. 10. 71   Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn ........... .                                                                              1690\n14. 10. 71   Bekanntmachung über eine Enteignung für Zwecke der Deutschen Bundespost .......... .                                                                            1690\n28. 10. 71   Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen\nMark (Reichsgründungsmünze) ...................................................... .                                                                            1691\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgcsetzblclll. Teil II Nr. 50 und Nr. 51 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1692\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            1693\nVerordnung PR Nr. 4/71\nzur Änderung der Preisauszeichnungsverordnung\n(Verordnung PR Nr. 1/69)\nVom 25. Oktober 1971\nAuf Grund des § 2 des Preisgesetzes vom\nlü. April 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt des\nWirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebie-\ntes S. 27), zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes\nüber die Investitionshilfe der gewerblichen Wirt-\nschaft vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7),\nwird verordnet:\nArtikel 1\nNach § 10 Abs. 2 der Preisauszeichnungsverord-\nnung (Verordnung PR Nr. 1/69) vom 18. September\n1969 (1Bundesgesetzbl. I S. 1733) wird folgender Ab-\nsatz 3 eingefügt:\n,, (3) Bestehen für Waren oder Leistungen Liefer-\noder Leistungsfristen von mehr als vier Monaten,\nso können abweichend von § 1 Abs. 1 für diese\nFälle Preise mit einem Änderungsvorbehalt ange-\ngeben werden. Die voraussichtlichen Liefer- und\nLeistungsfristen sind dabei deutlich lesbar anzu-\ngeben.\"\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 25. Oktober 1971\nDer Bundesminister\nfür Wirtschaft und Finanzen\nIn Vertretung\nDr. R oh w e d d e r"]}