{"id":"bgbl1-1971-101-1","kind":"bgbl1","year":1971,"number":101,"date":"1971-10-09T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/101#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1971-101-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1971/bgbl1_1971_101.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs","law_date":"1971-09-21T00:00:00Z","page":1617,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1617\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                         Z1997 A\n1971                Ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 1971                                                                                                       1 Nr.101\nTag                                                              I n h a 1t                                                                                      Seite\n21. 9. 71 Verordnung zur Ubertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach\ndem Bundcswasserstrnßcngcsetz über die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des\nGcmeingebraucbs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1617\n29. 9. 71 Verordnung zur Änderung der Kostenordnung der Wasser- und Schiff ahrtsverwaltung\ndes Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1618\n9500-7\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 48 und Nr. 49                     ...........................................                                               1620\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1620\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1621\nVerordnung\nzur Ubertragung der Ermächtigung\nzum Erlaß von Rechtsverord.nungen nach de:m Bu.ndeswasserstraßengesetz\nüber die Regelung, Beschränkung oder Untersagung des Gemeingebrauchs\nVom 21. September 1971\nAuf Grund des § 46 des Bundeswasserstraßenge-\nsetzes vom 2. April 1968 (Bundesgesetzbl. II S. 173),\ngeändert durch Artikel 142 des 'Einführungsgesetzes\nzum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai\n1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird verordnet:\n§ 1\nDie Wasser- und Schiff ahrtsdirektionen werden\nermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 46 Nr. 3\nWaStrG über die Regelung, Beschränkung oder Un-\ntersagung des Gemeingebrauchs zu erlassen.\n§2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 58 WaStrG auch im\nLand Berlin.\n§3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 21. September 1971\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWittrock"]}