{"id":"bgbl1-1970-93-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":93,"date":"1970-10-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/93#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-93-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_93.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Änderung der Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"1970-10-09T00:00:00Z","page":1377,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1377\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1970                    Ausgegeben zu Bonn am 17. Oktober 1970                                                                                                               Nr.93\nT<1g                                                                     Inhalt                                                                                          Seite\n9. 10. 70 Verordnung Lihn die Änderung der Grenze des Freihafens Bremerhaven                                                                                                1377\n11. 10. 70  Neufossung d(~r Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im\nBundesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1378\nBundc,sqcselzbl. J J1 20:l0-2-3\n12. 10. 70  Verordnung über die Bemessung der Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für 1968\n(KVdR - Bcil.rr1~1sberncssungsverordnung 1968) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                1383\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundes~wsc~lzblal.l Teil II Nr. 51 und Nr. 52 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1384\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1384\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1385\nVerordnung\nüber die Änderung der Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 9. Oktober 1970\nAuf Grund des § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes in der                                      grenzstein, der den Schnittpunkt der Verlängerung\nFassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970                                              der Dalbenreihe im Osthafen mit der Westseite der\n(Bundesgesetzbl. I S. 529) wird verordnet:                                               Containerstraße markiert. Dort knickt sie im Win-\nkel von etwa 75° nach Westen ab, wendet sich nach\n§ 1                                                       etwa 265 m in einem fast rechten Winkel nach Nor-\nden und trifft nach 90 m wieder auf den Ausgangs-\nDie Anlage zur Verordnung über die Grenze des                                          punkt am Freihafengrenzübergang.\"\nFreihafens Bremerhaven vom 8. Juli 1970 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 1103) wird wie folgt geändert:\nAbschnitt I Abs. 2 erhält folgende Fassung:                                                                                                §2\n,, (2) Die Zollgrenze, die das Zollgebiet des Ost-                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nhafens umschließt, beginnt am Freihafengrenzüber-                                         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesge-\ngang an der NW-Ecke des Hafenteils. Gradlinig                                            setzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des_ Zollge-\nnach Osten verlaufend trifft sie nach etwa 205 m                                          setzes auch im Land Berlin.\nauf den Fuß- und Radweg auf der Westseite der\nContainerstraße. Sie schwenkt dann im stumpfen                                                                                               § 3\nWinkel nach Südosten ab und folgt dem im Bogen                                                Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nverlaufenden Fuß- und Radweg bis zum Beton-                                              kündung in Kraft.\nBonn, den 9. Oktober 1970\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller"]}