{"id":"bgbl1-1970-90-5","kind":"bgbl1","year":1970,"number":90,"date":"1970-09-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/90#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-90-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_90.pdf#page=21","order":5,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1353,"pdf_page":21,"num_pages":1,"content":["Nr. 90 -       Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. September 1970                                                                                            1353\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 48, ausgegeben am 24. September 1970\nTag                                                                      Inhalt                                                                                             Seite\n17. 9. 70  °Verordnung über die Inkraftsetzung einer Änderung der in Artikel 8 des Madrider Abkom-\nmens über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken vorgesehenen\nGrundgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      989\n17. 9. 70   Verordnung über die Inkraftsetzung der Ausführungsordnung vom 29. April 1970 zum Madri-\nder Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken . . . . .                                                                        991\n2. 9. 70   Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Verwal-\ntungsmaßregeln zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen den Mädchenhandel und des\nInternationalen Ubcreinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                            1009\n2. 9. 70   Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Ubereinkunft zur Unter-\ndrückung des Frauen- und Kinderhandels . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1010\n11. 9. 70   Bekanntmachung ülwr den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluft-\nfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr . . . . . . .                                                                  1011\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                   Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                          Bundesanzeiger                                   Inkraft-\nNr.                  vom                         tretens\n18. 9. 70    Verordnung TSF Nr. 9/70 über Tarife für den Güter-\nfernverkehr mit Kraftfahrzeugen ................. .                                                               175                22. 9. 70                     1. 10. 70\n16. 9. 70    Verordnung Nr. 26/70 über die Festsetzung von Ent-\ngelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt ..                                                            177                24. 9. 70                    25. 9. 70"]}