{"id":"bgbl1-1970-85-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":85,"date":"1970-09-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/85#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-85-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_85.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über Gebühren für Prüfungen nach § 8 der Getränkeschankanlagenverordnung","law_date":"1970-07-15T00:00:00Z","page":1285,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1285\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1970                    Ausgegeben zu Bonn am 1. September 1970                                                                                                                  Nr. 85\nTag                                                                            Inhalt                                                                                          Seite\n15. 7. 70  Verordnung über GclJühren für Prüfungen nach § 8 der Getränkeschankanlagenverordnung                                                                                  1285\n10. 8. 70  Neufassung der Butterverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1287\nBundesgcsetzbl. III 7842-3\n19. 8. 70  Berichtigung des Gaststättengesetzes ...................................... , . . . . . . . . . . . . .                                                               1298\nBundes\\Jcsel„lJI. III 7130-1\n21. 8. 70  Bcrichli~Jung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über explosionsgefähr-\nliche Stoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1298\n21. 8. 70  Berichligung der Cebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr                                                                                                      1298\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 41 und Nr. 42 ......................................... , .. , .                                                                        1299\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1299\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          1300\nVerordnung\nüber Gebühren für Prüfungen nach § 8 der Getränkeschankanlagenverordnung\nVom 15. Juli 1970\nAuf Grund des § 24 Abs. 1 der Gewerbeordnung                                                1. für Bedienstete mit wissen-\nin der Fassung des Artikels 13 Nr. 1 des Kosten-                                                    schaftlicher Vorbildung                                     20,- Deutsche Mark,\nermächtigungs-Anderungsgesetzes vom 23. Juni 1970                                             2. für Bedienstete mit techni-\n(Bundesgesctzbl. I S. 805) in Verbindung mit dem                                                    scher Fachausbildung                                         15,- Deutsche Mark,\n2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes verord-\nnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bun-                                               3. für sonstige Bedienstete                                        10,- Deutsche Mark.\ndesrates:                                                                                     Angefangene Stunden werden als voll gerechnet.\n§ 1\n(1) Für die Prüfung von Anlagen und Anlageteilen                                                                                               § 3\nnach § 8 der Getrii.nkeschnnkanlagenverordnung\nvom 14. August 1962 (Bundes~Jcsetzbl. I S. 561) erhe-                                              Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nben die Prüfslell(m c;ebühren nach dem anliegenden                                            leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nGebührenverzeichnis oder, wenn dieses für eine                                                blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 33 des\nPrüfung einen Gel:Jührensatz nicht vorsieht, nach                                             Kostenermäch tigungs-Anderungsgesetzes und Arti-\ndem Zeitaufwand.                                                                              kel XIV des Vierten Bundesgesetzes zur Änderung\nder Gewerbeordnung vom 5. Februar 1960 (Bundes-\n(2) Neben den Gebühren werden Auslagen nach\ngesetzbl. I S. 61) auch im Land Berlin.\n§ 10 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.\n§ 2\n§ 4\nWerden Gebühren nach dem Zeitaufwand erho-\nben, so sind für jede Stunde der für die Prüfung er-                                               Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli\nforderlichen Zeit zu berechnen:                                                               1970 in Kraft.\nBonn, den 15. Juli 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt","1286                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAnlage\n(zu § 1)\nGebührenverzeichnis\nLfd. Nr.     Gegenstand der Prüfung              Gebühr\nDeutsche Mark\nDruckminderer                      75,- bis  125,-\n2    Sicherheitsventile                 25,- bis   50,-\n3    Zwischendruckregler                50,- bis   75,-\n4    Rückschlagsicherungen              25,- bis   50,-\n5    Hähne für Getränkeleitungen        25,- bis   50,-\n6    Zapfhähne                          75,- bis  125,-\n7    Prüfvorrichtungen                  30,- bis   50,-\n8    Leitungs- und Faßanschlußteile     30,- bis   50,-\n9    Reinigungsvorrichtungen            75,- bis  100,-\n10     Reinigungsmittel                   75,-\n11    Flüssigkeitspumpen                100,- bis  150,-\n12    Mischaggregate                     75,- bis  125,-\n13    Getränkeautomaten                 300,- bis  600,-\n14     Kunststoffschläuche und -rohre\nfür Getränkeleitungen              75,-"]}