{"id":"bgbl1-1970-7-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":7,"date":"1970-01-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/7#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-7-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_7.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung des Gaststättengesetzes auf Bahnhofswirtschaften und andere Nebenbetriebe von nichtbundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs","law_date":"1970-01-26T00:00:00Z","page":113,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["113\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1970                    Ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 1970                                                                                                        Nr. 7\nTag                                                                Inhalt                                                                                         Seite\n26. 1. 70 Verordnung zur Anclerung der Verordnung über die Anwendung des Gaststättengesetzes auf\nBahnhofswirtschaften und andere Nebenbetriebe von nichtbundeseigenen Eisenbahnen des\nöffentlichen Verkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  113\nBundes9eselzbl. llI 7130-4\n26. 1. 70 Verordnung zur Anderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Abschnitts II des\nGesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deut-\nschen Steinkohlenbergbaugebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            115\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        116\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 116\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             117\nDieser Ausgabe liegen fiir die Abonnenten die Titelblätter für Teil I sowie die zeitlichen Ubersichten und die Sach-\nvcrzeiclmisse für Teil I und Teil II des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1969, bei.\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Anwendung des Gaststättengesetzes auf Bahnhofswirtschaften\nund andere Nebenbetriebe von nichtbundeseigenen Eisenbahnen\ndes öiientlichen Verkehrs\nVom 26. Januar 1970\nAuf Grund des § 27 Abs. 2 des Gaststättengesetzes                                 3. Eisenbahn-Gesellschaft Altona-Kaltenkirchen-\nvom 28. April 1930 (Reichsgesetzbl. I S. 146 ff.), zu-                                     N eumünster (AG)\nletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des                                     4. Nebenbahn Amstetten-Laichingen\nGaststättengesetzes vom 4. August 1961 (Bundes-\n(Württ. Eisenbahn-Gesellschaft mbH)\ngesetzbl. I S.1171), in Verbindung mit Artikel 129\nAbs. 1 des Grundgesetzes wird im Einvernehmen                                        5. Bad Orber Kleinbahn (Landkreis Gelnhausen)\nmit dem Bundesminister für Verkehr und für das                                       6. Bentheimer Eisenbahn AG\nPost- und Fernmeldewesen und mit Zustimmung des                                      7. Bremervörde-Osterholzer Eisenbahn GmbH\nBundesrates verordnet:\n8. Buxtehude-Harsefelder Eisenbahn GmbH\nArtikel 1                                                 9. Elmshorn-Barmstedt-Oldesloer Eisenbahn AG\nDie Verordnung über die Anwendung des Gast-                                     10. Hersfelder Kreisbahn (Landkreis Hersfeld)\nstättengesetzes auf Bahnhofswirtschaften und an-                                   11. Hohenzollerische Landesbahn AG\ndere Nebenbetriebe von nichtbundeseigenen Eisen-                                   12. Hoyaer Eisenbahn\nbahnen des öffentlichen Verkehrs vom 7. Mai 1963                                           (Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH)\n(Bundesgesetzbl. I S. 315) wird wie folgt geändert:                                13. Kahlgrund Verkehrs-Gesellschaft mbH\nDie Anlage zur Verordnung erhält folgende Fas-                                     14. Kleinbahn Kassel-Naumburg AG\nsung:\n15. Ilmebahn-Gesellschaft (AG)\n„Verzeichnis der nichtbundeseigenen Eisenbahnen\n16. Köln-Bonner Eisenbahnen AG\ndes öffentlichen Verkehrs, deren Bahnhofswirtschaf-\nten, Speisewagen, Kantinen und Fahrpersonalküchen                                  17. Meppen-Haselünner Eisenbahn (Landkreis Mep-\nnach § 1 von der Anwendung des Gaststättengesetzes                                         pen)\nfreigestellt sind                                           18. Mindener Kreisbahnen (Kreis Minden)\n1. Nebenbrrhn Aalen--Neresheim-Dillingen                                         19. Kaiserstuhlbahn\n(Württ. Nebenbahnen GmbH)                                                              (Mittelbadische Eisenbahnen AG)\n2. Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH                                               20. Moselbahn AG","114                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\n21. Kleinbahn Neheim-Hüsten-Sundern                    31. Westfälische Landeseisenbahn AG\n(Vewinigte Kleinbahnen-GmbH)                       32. Wilstedt-Zeven-Tostedter Eisenbahn GmbH.\"\n·22. Nebenbahn Nürtingen-Neuffen\n(Württ. Eisenbahn-Gesellschaft mbH)\n23. Oberrheinisch.e Eiscmbahn-Gesellschaft AG                                 Artikel 2\n24. Osterwü~ck-Wasserlebener Eisenbahn AG                 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n25. Osthannoversch.e Eisenbahnen AG                    leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2 des Geset-\n26. Peine-Jlseder Eisenbühn (Ilscder Hütte/Peine)\nzes zur Änderung des Gaststättengesetzes vom\n27. Teutoburger Wald-Eisenbahn AG                      4. August 1961 auch im Land Berlin.\n28. Tegernsee-Bahn AG\n29. Vorwohle-Emmerthaler Verkehrsbetriebe GmbH\n30. Nebenbahn Wiesloch-Schatthausen-                                          Artikel 3\nWaldangelloch                                         Diese Verordnung tritt zwei Monate nach der Ver-\n(Südwestdeutsche Eisenbahn-Gesellschaft mbH)       kündung in Kraft.\nBonn, den 26. Januar 1970\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nRohwedder"]}