{"id":"bgbl1-1970-69-4","kind":"bgbl1","year":1970,"number":69,"date":"1970-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/69#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-69-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_69.pdf#page=7","order":4,"title":"Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"1970-07-08T00:00:00Z","page":1103,"pdf_page":7,"num_pages":3,"content":["Nr. 69 -    Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juli 1970  1103\nVerordnung\nüber die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 8. Juli 1970\nAuf Grund des § 86 Abs. 2 des Zollgesetzes in\nder Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970\n(Bundesgesetzbl. I S. 529) wird verordnet:\n§ 1\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven wird\ngeändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der\nAnlage.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes\nauch im Land Berlin.\n§ 3\n(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer\nVerkündung in Kraft.\n(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die\nGrenze des Freihafens Bremerhaven vom 21. Novem-\nber 1961 (Bundesanzeiger Nr. 231 vom 1. Dezember\n1961), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung\nüber die .Änderung der Grenze des Freihafens Bre-\nmerhaven vom 30. April 1969 (Bundesanzeiger Nr. 84\nvom 7. Mai 1969), außer Kraft.\nBonn, den 8. Juli 1970\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller","1104                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAnlage zur Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nI.                           wärts, überquert nach 75 m im rechten Winkel nach\nWestnordwesten die zum Columbusbahnhof führen-\n(1) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven ge-       den Gleise, zieht sich rechtwinklig 30 m nach Nord-\ngenüber dem Zollgebiet (Zollgrenze) beginnt an der     nordosten, winkelt wiederum 90° nach Westnord-\nKaimauer 20 m ostwärts des Leuchtturms an der          westen ab, überspringt das Zustellgleis zum Erzhafen\nEinfahrt zum Vorhafen der Kaiserschleuse. Sie zieht\nund knickt nach fast 10 m erneut nach Nordnordosten\nsich rechtwinklig zu dieser Kaimauer in gerader\nab. Sie folgt den Gleisanlagen des Verschiebebahn-\nLinie bis auf 6 m an den Leuchtturm heran und\nhofs Kaiserhafen auf der westlichen Seite in einem\nschlägt dann, den Leuchtturm in den Freihafen ein-\nAbstand von 5 m, überspringt nach etwa 200 m das\nbeziehend, einen 20 m langen Bogen um diesen bis\nzum Bahnhof Nordhafen führende Bogengleis, ver-\nauf etwa 20 m an die ostwärtige Kaimauer des Vor-\nläuft weiter gradlinig nach Nordnordosten an der\nhafens der Kaiserschleuse. Sie verläuft danach paral-\nWestseite des Bahnhofs Kaiserhafen entlang und\nlel zu dieser Kaimauer in nördlicher Richtung bis\nwendet sich nach etwa 315 m im rechten Winkel\nzum letzten Poller vor der Deichkrone, bezieht\nnach Westnordwest. Nach etwa 20 m schlägt sie\ndiesen in den Freihafen ein und springt dann zur\neinen Winkel nach Südwesten, knickt nach etwa\nKaimauer über. Sie trifft 20 m von der Nordostecke\n60 m erneut im rechten Winkel nach Nordwesten\ndes Schleusenvorhafens entfernt rechtwinklig auf\num und überspringt das Hauptzuführungsgleis zum\ndiese auf. Dann verläuft sie auf der oberen Kante\nBahnhof Nordhafen in Richtung auf den Flugplatz.\nder osl:wärtigen Kaimauer der Kaiserschleuse bis\nDort knickt sie wiederum fast rechtwinklig nach\nzu ihrer Nordostecke und folgt dem oberen Rand\nSüdsüdwesten ab und folgt auf einer Länge von\nder Kaimauer in ostwärtiger Richtung bis zu einem\netwa 965 m zunachst in südwestlicher über West\nPunkt 4 m ostwärts der Fährtreppe. Sie überspringt\nschließlich in nordwestlicher Richtung im Bogen\ndas Hafenbecken in nordostwärtiger Richtung, trifft\nverlaufend der Flugplatzgrenze bis zur Eisenbahn-\nauf die Kaje an der Nordwestecke des Marine-\ngeländes, folgt seiner Nordgrenze und verläuft in       rampe an der „Hudsonroad\". Weiter verläuft sie\ngleicher Richtung, die Hafengleise überquerend, bis    etwa 275 m in fast nordnordwestlicher Richtung,\nzur Barkhausenstraße. Dieser Straße folgt sie auf       knickt nach Norden und nach etwa 65 m rechtwinklig\nihrer nördlichen Seite auf einer Länge von 63 m und    nach Westen ab und erreicht nach etwa 50 m die\nim Abstand von 3 m von der Bordsteinkante in Rich-     Einfahrt zum Flugplatzgelände. Hier biegt die Zoll-\ntung Zollamtsgebäude Bremerhaven-Rotersand, biegt       grenze südsüdwestlich in Richtung auf die Straße\nin einer Entfernung von 22 m von der Südwestecke         „Imsumer Deich\", wendet sich nach etwa 25 m nach\ndes Zollamtsgebäudes rechtwinklig nach Norden ab        Südsüdosten und verläuft im Abstand von 12 m\nund folgt dem in die Rudloffstraße führenden Eisen-     parallel zum „Imsumer Deich\". Nach etwa 60 m\nbahngleis im Achs-Abstand von 5,20 m bis an den         überspringt sie diese Straße im Winkel von 105°\nsüdlichen Bürgersteig der zum Schuppen 15 führen-       und läuft dann, den Weserdeich überquerend, in\nden Straße. Von dort überquert sie die Franzius-        westsüdwestlicher Richtung, bis sie den Schnitt-\nstraße und das vorgenannte Eisenbahngleis, folgt        punkt mit der Strandlinie der Außenweser erreicht.\nden Bahnanlagen in nordostwärtiger Richtung in             (2) Die Zollgrenze, die das Zollgebiet des Erz-\neinem mittleren Abstand von 4 m bis zur Batterie-       hafens und des Osthafens abgrenzt, beginnt am\nstraße. Vor der Kreuzung mit der Batteriestraße         Freihafengrenzübergang Erzhafen in der Südostecke\nspringt sie etwa 10 m nach Westen zurück, kreuzt        des Erzhafenbereichs. Sie unterquert in südlicher\ndabei das nach den Hafengleisgruppen führende           Richtung die Erzförderbandanlage und trifft nach\nVerbindungsgleis (ehemaliges Fischzuggleis), biegt      etwa 70 m auf das zum Columbusbahnhof führende\ndann im rechten Winkel ab und verläuft, die Batte-      Gleis. Dieser Bahnlinie folgt sie im Abstand von\nriestraße kreuzend, im Abstand von 3,60 m westlich      5 m die Gleise in den Freihafen einbeziehend, 550 m\ndieses Gleises etwa 75 m in nordostwärtiger Rich-       in ~üdwestlicher Richtung, biegt dann rechtwinklig\ntung. Hier entfernt sie sich bis auf etwa 8 m vom       nach Nordwesten ab und erreicht nach 40 m die\nGleis, läuft dann an dieses wieder heran und ver-       Südostecke des W endebeckens. Anschließend ver-\nläuft weiter entlang dem Gleis in einem Abstand         läuft sie 80 m in nördlicher Richtung bis zur Süd-\nvon 4 m etwa 785 m in nordnordostwärtiger Rich-         westecke des Erzhafens, überspringt dort in einem\ntung. Nach einem rechten Winkel wendet sie sich         Winkel von 50° zur Ufermauer in nordnordostwär-\nnach Westnordwesten, knickt nach etwa 590 m um          tiger Richtung das Erz- und Osthafenbecken und\n45° nach Westsüdwesten ab und trifft nach etwa          erreicht nach etwa 360 m das Ostende der Osthafen-\n110 m auf die nach den Kaiserhäfen führenden Eisen-     kaje. Sie biegt im stumpfen Winkel nach Ostnord-\nbahngleise. Sie überspringt die Gleise, erreicht in     osten ab und wendet sich nach etwa 220 m nach\ngradliniger Verlängerung nach etwa 95 m einen           Norden. Nach 90 m knickt sie im Winkel von un-\nPunkt im Abstand von 7 ,50 m von der nördlichen         gefährt 95° nach Osten ab, trifft nach 205 m auf den\nBordsteinkante der Brückenstraße, wendet sich dann      Fuß- und Radweg der Containerstraße, schwenkt\nim Winkel von 140° nach Nordwesten und trifft           im stumpfen Winkel nach Südosten und verl~uft\nnach 25 m auf die Straße „Am Erzhafen\". Sie biegt       zunächst in südostwärtiger, später in südlicher Rich-\nan dieser Stelle nach Nordnordosten und zieht sich      tung in einem gleichbleibenden Abstand von 16,5 m\nin einem gleichbleibenden Abstand von 3 m auf           von der äußeren Freihafengrenze bis zum Freihafen-\neiner Strecke von 220 m entlang der Straße „Am          grenzübergang Erzhafen, wo sie den Ausgangspunkt\nErzhafen\". Sie wendet sich dann leicht nordost-         der Zollgrenze wieder erreicht.","Nr. 69 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juli 1970                    1105\nII.                         kel nach Südsüdost und folgt der Hafengebiets-\ngrenze, die als Gerade, vor der Columbuskaje\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven gegen-       parallel zu dieser in einem Abstand von etwa 14 m,\nüber dem Zollfreigebiet der Außenweser beginnt an     in der Außenweser verläuft, bis in Höhe des Molen-\nihrem Schnittpunkt mit der Strandlinie der Außen-     kopfes südwestlich des Leuchtturms an der Einfahrt\nweser (s. Abschnitt I Abs. 1 Satz 20). Sie führt, in  zur Kaiserschleuse. Von hier wendet sie sich nach\ngerader Linie fortlaufend, in die Außenweser, bis sie Nordost und stößt 20 m ostwärts des Leuchtturms\ndie Verlängerung der westlichen Hafengebietsgrenze    auf den Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens\nschneidet. Hier wendet sie sich im fast rechten Win-  gegenüber dem Zollgebiet (Zollgrenze)."]}