{"id":"bgbl1-1970-68-3","kind":"bgbl1","year":1970,"number":68,"date":"1970-07-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/68#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-68-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_68.pdf#page=4","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 35 und Nr. 36","page":1096,"pdf_page":4,"num_pages":1,"content":["1096                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 35, ausgegeben am 11. Juli 1970\nTag                                                                      Inhalt                                                                                         Seite\n9. 7. 70    Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-\nabfertigung an der Autostraße von Venlo nach Viersen ................................. .                                                                      713\nNr. 36, ausgegeben am 16. Juli 1970\n10. 7. 70    Gesetz zu dem Revisionsprotokoll vom 9. Juni 1969 zu dem am 21. Juli 1959 in Paris unter-\nzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Re-\npublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechts-\nhilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbe-\nsteuern und der Grundsteuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              717\n10. 7. 70    Gesetz zu dem Abkommen-vom 17. September 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete\nder direkten Steuern bei den Unternehmungen der Luftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         723\n10. 7. 70    Gesetz zu dem Vertrag vom 4. Juli 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nFranzösischen Republik über den Ausbau des Rheins zwischen Kehl/Straßburg und Neuburg-\nweier/Lauterburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  726\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement.\nIm Teil III wird das als fortlaufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGB!. I\nS. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann 11ur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngesetzblätter, die vor dem 1. Juli 1970 ausgeucben worden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\n11eselzl>lalt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o,"]}