{"id":"bgbl1-1970-68-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":68,"date":"1970-07-18T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/68#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-68-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_68.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 2. UAG)","law_date":"1970-07-15T00:00:00Z","page":1093,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1093\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1970                             Ausgegeben zu Bonn am 18. Juli 1970                                                                                            1 Nr. 68\nTag                                                           Inhalt                                                                                           Seite\n15. 7. 70   Zweites Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. Unter-\nhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 2. UAG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1093\nBundes<Jesct,.IJI. III 621-1\n13. 7. 70   Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen\nund Abordnungl!n im Inland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1095\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\n· Bund(~sgcsetzbl<11.t Teil II Nr. 35 und Nr. 36 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1096\nZweites Gesetz\nzur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz\n(2. Unterhaltshilfe-Anpassungsgesetz - 2. UAG)\nVom 15. Juli 1970\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                          die Zahl „80\" durch die Zahl „95\",\nsen:                                                                                       die Zahl „90\" durch die Zahl „105\" und\ndie Zahl „100\" durch die Zahl „115\",\n§ 1                                              b) in Absatz                3\ndie Zahl             „20\"      durch die Zahl                   ,,30\",\nÄnderung des Lastenausgleichsgesetzes\ndie Zahl             „25\"      durch die Zahl                    ,,35\",\nDas Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Be-                                        die Zahl             „30\"      durch die Zahl                   ,,40\",\nkanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetz-\ndie Zahl             „35\"      durch die Zahl                   ,,45\",\nblatt I S. 1909) wird wie folgt geändert:\ndie Zahl             „40\"      durch die Zahl                   „50\" und\n1. In § 267 Abs. 1 wird ersetzt                                                            die Zahl             „50\"      durch die Zahl                    ,,60\".\na) in Satz 1 die Zahl „205\" durch die Zahl „235\",\n4. In § 274 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz wird die\nb') in Satz 2 die Zahl „135\" durch die Zahl „155\"                                Zahl „ 170\" ersetzt durch die Zahl „210\".\nund\ndie Zahl „70\" durch die Zahl „80\".                                     5. In § 275 Abs. 1 wird die Zahl „ 110\" ersetzt durch\ndie Zahl „ 130\".\n2. In § 269 wird ersetzt\na) in Absatz 1 die Zahl „205\" durch die Zahl „235\",                         6. In § 276\" Abs. 4 wird ersetzt\nb) in Satz 2 die Zahl „ 135\" durch die Zahl„ 155\"                                 a) in Satz 1\nund                                                                                die Zahl „65\" durch die Zahl „75\",\ndie Zahl „70\" durch die Zahl „80\".                                                 die Zahl „50\" durch die Zahl „55\" und\ndie Zahl „30\" durch die Zahl „35\",\n3. In § 269 a wird ersetzt                                                           b) in Satz 5 die Zahl „81\" durch die Zahl „93\".\na) in Absatz       2\ndie Zahl      „40\" durch die Zahl „55\",                                7. In § 279 Abs. 1 wird ersetzt\ndie Zahl      „55\" durch die Zahl „70\",                                      die Zahl „450\" durch die Zahl „520\",\ndie Zahl      „70\" durch die Zahl· ,,85\",                                    die Zahl „200\" durch die Zahl „230\",","1094                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\ndie Zahl   „ 76\" durch die Zahl   „88\",                                          § 2\ndie Zahl „170\"   durch die Zahl „195\",                                   Geltung in Berlin\ndie Zahl „650\"   durch die Zahl „750\",                   Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndie Zahl „270\"   durch die Zahl „310\",                 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\ndie Zahl „250\"   durch die Zahl „285\" und              (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ndie Zahl „ 121\" durch  die Zahl „ 139\".\n§ 3\n8. In § 292 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4\nNr. 1 wird jeweils die Zahl „81\" ersetzt durch die                          Inkrafttreten\nZahl „93\".                                               Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1970 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 15. Juli 1970\nFür den Bundespräsidenten\nDer Präsident des Bundesrates\nDr. Röder\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}