{"id":"bgbl1-1970-63-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":63,"date":"1970-07-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/63#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-63-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_63.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber nach § 1 Abs. 1 des Gräbergesetzes für die Rechnungsjahre 1969 und 1970","law_date":"1970-06-30T00:00:00Z","page":1021,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["1021\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1970                           Ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 1970                                                                                             Nr. 63\nTag                                                            In h a 1 t                                                                                      Seite\n30. 6. 70  Verordnung über die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber\nnüch § 1 Abs. 1 d<)S Gräbergesetzes für die Rechnungsjahre 1969 und 1970 . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1021\n6. 7. 70  Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuer-\ngesetzes (Mehrwertsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1022\n19. 6. 70  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 20 a Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes\nin der Fassunq der Bekanntmachung vom 1. April 1965) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1023\nD11nd<!S<Jcselzill. lll 402-26\n26. 6. 70  Untscheiclung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 55 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der\nRechlsvcrhüllnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen in der Fas-\nsung der Bekanntrfü1chung vom 11. September 1957) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        1023\nBundcsHcsc1,.bl. JJI 203G-1\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 32 und Nr. 33 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1024\nVerkünclun9en im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1024\nRechtsvorschriften <kr Europäischen Gemeinschaften ............................ .'. . . . . . . . .                                                   1025\nVerordnung\nüber die Festsetzung der Pauschsätze für Instandsetzung und Pflege der Gräber\nnach§ 1 Abs. 1 des Gräbergesetzes für die Rechnungsjahre 1969 und 1970\nVom 30. Juni 1970\nAuf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Gräber-\ngesetzes vom 1. Juli 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 589)\nwird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der\nFinanzen und mit Zustimmung des Bundesrates ver-\nordnet:\n§ 1\nDie Pauschsätze zur Erstattung der Kosten für\nInstandsetzung und Pflege der Gräber nach § 1 Abs. 1\ndes Gräbergesetzes an die Länder (§ 10 Abs. 4 Satz 1\ndes Gräbergesetzes) für die Rechnungsjahre 1969\nund 1970 betragen:\n16,- DM für ein Einzelgrab,\n5,- DM für einen qm Sammelgrabfläche.\n§ 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 17 Abs. 1 des\nGräbergesetzes auch im Land Berlin.\n§ 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\nkündung in Kraft.\nBonn, den 30. Juni 1970\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesundheit\nKäte Strobel\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}