{"id":"bgbl1-1970-62-12","kind":"bgbl1","year":1970,"number":62,"date":"1970-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/62#page=73","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-62-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_62.pdf#page=73","order":12,"title":"Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Meßwesen","law_date":"1970-06-26T00:00:00Z","page":981,"pdf_page":73,"num_pages":11,"content":["Nr. 62              Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni l 970                                                                     981\nAusführungsverordnung\nzum Gesetz über Einheiten im Meßwesen\nVom 26. Juni 1970\nInhaltsübersicht\n§                                                                                          §\nErster Abschnitt                                                                               Magnetische Feldstärke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              35\nAllgemeine Vorschriften                                                                        Temperatur                                                                            36\nGesetzliche abgeleitete Einheiten                                                              Leuchtdichte                                                                          37\nNamen und Einheitenzeichen                                                                 2   Lichtstrom .................................... .                                     38\nBeleuchtungsstärke ............................ .                                     39\nZweiter Abschnitt                                                                              Aktivität einer radioaktiven Substanz . . . . . . . . . . . .                         40\nGesetzliche abgeleitete Einheiten                                                              Energiedosis, Äquivalentdosis . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   41\nEnergiedosisra te, Energiedosisleistung; Äquivalent-\nFläche ................ , .......................                                       .  3     dosisra te, Äquivalentdosisleistung . . . . . . . . . . . . .                       42\nVolumen ......................................                                          .  4   Ionendosis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  43\nEbener Winkel ................................                                          .  5   Ionendosisrate, Ionendosisleistung . . . . . . . . . . . . . . .                      44\nRäumlicher Winkel (Raumwinkel) ...............                                          .  6   Stoffmengenbezogene Masse, molare Masse . . . . . . .                                 45\nMasse ........................................ .                                           7   Stoffmengenkonzentration, Molarität . . . . . . . . . . . . .                         46\nLängenbezogene Masse ........................ .                                            8\nFlächenbezogene Masse . .. . .. . .. ... ... .. ... . ... .                                9   Dritter Abschnitt\nDichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10   Gesetzliche abgeleitete Einheiten mit\neingeschränktem Anwendungsbereich\nZeit (Zeitspcmne) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           11\nFrequenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    12   Brechkraft von optischen Systemen . . . . . . . . . . . . . . .                       47\nGeschwindigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           13   Fläche von Grundstücken und Flurstücken . . . . . . . .                               48\nBeschleunigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          14   Masse von Edelsteinen ..........................                                      49\nWinkelgeschwindigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   15   Längenbezogene Masse von textilen Fasern und\nWinkelbeschleunigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  16     Garnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  50\nVolumenstrom, Volumendurcht1uß . . . . . . . . . . . . . . .                              17\nVierter Abschnitt\nMassenstrom, Massendurchfluß . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          18\nUbergangsvorschriften\nKraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19\nDruck, mechanische Spannung . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         20   Abgeleitete Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           51\nDynamische Viskosität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 21   Abgeleitete Einheiten mit eingeschränktem Anwen-\ndungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      52\nKinematische Viskosität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 22\nBezeichnungen für abgeleitete Einheiten . . . . . . . . . .                           53\nEnergie, Arbeit und Wärmemenge . . . . . . . . . . . . . . .                              23\nAbkürzungen für abgeleitete Einheiten . . . . . . . . . . .                           54\nLeistung, Energiestrom und Wärmestrom . . . . . . . . .                                   24\nGrößenangaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       55\nElektrische Spannung, elektrische Potentialdifferenz                                      25\nElektrischer Widerstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 26   Fünfter Abschnitt\nElektrischer Leitwert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             27   Ordnungswidrigkeiten\nElektrizitätsmenge, elektrische Ladung . . . . . . . . . . .                              28\nOrdnungswidrigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              56\nElektrische Kapazität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               29\nElektrische Flußdichte, Verschiebung . . . . . . . . . . . . .                            30\nSechster Abschnitt\nElektrische Feldstärke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              31\nSchlußvorschriften\nMagnetischer Fluß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             32\nMagnetische Flußdichte, Induktion . . . . . . . . . . . . . . .                           33   Geltung in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       57\nInduktivität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      34   Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58","982                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAuf Grund des § .S Abs. 1 des Gesetzes über Ein-     (3) 1. Besonderer Name für das nach Absatz 2 ge-\nheiten im Meßwc)s<!n vom 2. Juli 1969 (Bundesge-               bildete Kubikdezimeter (Einheitenzeichen:\nsetzbl. I S. 709) vc'rordnct die Bundesregierung mit           dm 3) ist das Liter (Einheitenzeichen: 1).\nZustimmung des 13undcsratcs:                                                         1\n2. 1 Liter ist gleich          m 3•\n1 000\nErster Abschnitt                                                 § 5\nAllgemeine Vorschriften                                  Ebener Winkel (Winkel)\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit des ebenen Win-\n§ 1                                 kels ist der Radiant (Einheitenzeichen: rad).\nGesetzliche abgeleitete Einheiten                2. 1 Radiant ist gleich dem ebenen Winkel, der\nals Zentriwinkel eines Kreises vom Halb-\n(1) Gesetzliche abgeleitete Einheiten gemäß § 2\nmesser 1 m aus dem Kreis einen Bogen der\nNr. 3 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen              Länge 1 m ausschneidet.\nsind die in dieser Verordnung mit Namen und\nKurzzeichen (im folgenden Einheitenzeichen ge-      (2) Abgeleitete Einheiten des ebenen Winkels sind\nnannt) festgesetzten Einheiten.                         auch:\n(2) Die abgeleiteten Einheiten mit eingeschränktem          1. a) der Vollwinkel,\nAnwendungsbereich in §§ 47 bis 50 und § 52                 b) 1 Vollwinkel ist gleich 2 n rad;\ndürfen nicht zur Bildung abgeleiteter Einheiten         2. a) der rechte Winkel oder Rechte (Einheiten-\nmit uneingeschränktem Anwendungsbereich ver-                   zeichen: L ) ,\nwendet werden.\nb) 1 rechter Winkel ist gleich       i    rad;\n0\n§ 2                              3. a) der Grad (Einheitenzeichen: ) als neun-\nzigster Teil des rechten Winkels,\nNamen und Einheilenzeichen\nAußer den in dieser Verordnung festgesetzten                b) 1 Grad ist gleich ;        rad;\n1 0\nNamen und Einheitenzeichen sind für abgeleitete             4. a) die Minute (Einheitenzeichen: ') als sech-\nEinheiten, die als Potenzen oder Produkte von                      zigster Teil des Grad,\nPotenzen aus anderen Einheiten abgeleitet sind, auch\ndie die Potenzen oder Produkte von Potenzen aus-               b) 1 Minute ist gleich        ~      rad;\ndrückenden Benennungen und Einheitenzeichen zu-                                            10 00\nlässig.                                                     5. a) die Sekunde (Einheitenzeichen: \") als sech-\nzigster Teil der Minute,\nn\nb)  1 Sekunde ist gleich               rad;\nZweiter Abschnitt                                                         648 000\n6. a)  das Gon (Einheitenzeichen: gon) als hun-\nGesetzliche abgeleitete Einheiten                         dertster Teil des rechten Winkels,\nn\n§ 3                                 b)  1 Gon ist gleich         rad.\n200\nFläche\n(3) Bezeichnungen nach § 6 des Gesetzes über Ein-\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Fläche ist das        heiten im Meßwesen sind nicht auf dezimale\nQuadratmeter oder Meterquadrat (Einheiten-          Vielfache und dezimale Teile der Winkeleinhei-\nzeichen: m:!).                                      ten nach Absatz 2 Nummern 1 bis 5 anzuwenden.\n2. 1 Quadratmeter ist gleich der Fläche eines\nQuadrates von der Seitenlänge 1 m.                                          § 6\n(2) Abgeleitete Einheiten der Fläche sind auch alle               Räumlicher Winkel (Raumwinkel)\nEinheiten, die als Quadrat eines dezimalen Viel-\n(1) Die abgeleitete SI-Einheit des räumlichen Win-\nfachen oder eines dezimalen Teiles des Meter\nkels ist der Steradiant (Einheitenzeichen: sr).\ngebildet werden.\n(2) 1 Steradiant ist gleich dem räumlichen Winkel,\nder als gerader Kreiskegel mit der Spitze im\n§ 4                              Mittelpunkt einer Kugel vom Halbmesser 1 m\nVolumen                             aus der Kugeloberfläche eine Kalotte der Fläche\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit des Volumens ist          1 m 2 ausschneidet.\ndas Kubikmeter (Einheitenzeichen: m 3).\n§ 7\n2. 1 Kubikmeter ist gleich dem Volumen eines\nWürfels von der Kantenlänge 1 m.                                          Masse\n(2) Abgeleitete Einheiten des Volumens sind auch        (1) 1. Das Gramm (Einheitenzeichen: g) ist der tau-\nalle Einheiten, die als Kubus eines dezimalen              sendste Teil des Kilogramm.\nVielfachen oder eines dezimalen Teiles des                                            1\n2. 1 Gramm ist gleich               kg.\nMeter gebildet werden.                                                             1 000","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1970                         983\n(2) 1. Besonderer Name für das Megagramm (Ein-                  b) 1 Minute ist gleich 60 s;\nheitenzeichen: Mg) ist die Tonne (Einheiten-          2. a) die Stunde (Einheitenzeichen: h) als Sech-\nzeichen: t).                                                 zigfaches der Minute,\n2. 1 Tonne ist gleich 1 000 kg.                             b) 1 Stunde ist gleich 3 600 s;\n(3) Bezeichnungen dezimaler Vielfacher und dezi-              3. a) der Tag (Einheitenzeichen: d) als Vierund-\nmaler Teile unter Verwendung von Vorsätzen                      zwanzigfaches der Stunde,\nsind nicht auf das Kilogramm anzuwenden.                    b) 1 Tag ist gleich 86 400 s.\n(4) Einheiten des Gewichts als einer im geschäft-        (2) Bezeichnungen nach § 6 des Gesetzes über Ein-\nlichen Verkehr bei der Angabe von Waren-                 heiten im Meßwesen sind nicht auf dezimale\nmengen benutzten Bezeichnung für die Masse               Vielfache und dezimale Teile der Zeiteinheiten\nsind die Masseneinheilen.                                nach Absatz 1 anzuwenden.\n§ 8\n§ 12\nLängenbezogene Masse\nFrequenz\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der längenbezoge-\n(1) Die abgeleitete SI-Einheit der Frequenz ist das\nnen Masse ist das Kilogramm durch Meter\nHertz (Einheitenzeichen: Hz).\n(Einheitenzeichen: kg/m).\n2. 1 Kilogramm durch Meter ist gleich der län-       (2) 1 Hertz ist gleich der Frequenz eines perio-\ngenbezogenen Masse eines homogenen Kör-               dischen Vorganges der Periodendauer 1 s.\npers, der bei konstantem Querschnitt über\nseine Gesamtlänge auf je 1 m Länge die                                      § 13\nMasse 1 kg hat.                                                      Geschwindigkeit\n(2) Abgeleitete Einheiten der längenbezogenen             (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Geschwindig-\nMasse sind auch alle anderen Quotienten, die                keit ist das Meter durch Sekunde (Einheiten-\naus einer gesetzlichen Masseneinheit und einer              zeichen: m/s).\ngesetzlichen Längeneinheit gebildet werden.\n2. 1 Meter durch Sekunde ist gleich der Ge-\n§ 9\nschwindigkeit eines sich gleichförmig und\ngeradlinig bewegenden Körpers, der während\nFlächenbezogene Masse                            der Zeit 1 s die Strecke 1 m zurücklegt.\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der flächenbezoge-      (2) Abgeleitete Einheiten der Geschwindigkeit sind\nnen Masse ist das Kilogramm durch Quadrat-            auch alle anderen Quotienten, die aus einer\nmeter (Einheitenzeichen: kg/m2 ).                     gesetzlichen Längeneinheit und einer gesetz-\n2. 1 Kilogramm durch Quadratmeter ist gleich             lichen Zeiteinheit gebildet werden.\nder flächenbezogenen Masse eines homogenen\nKörpers, der bei konstanter Dicke über seine                                § 14\nGesamtfläche auf je l m 2 Fläche die Masse\nBeschleunigung\n1 kg hat.\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Beschleunigung\n(2) Abgeleitete Einheiten der flächenbezogenen\nMasse sind auch alle anderen Quotienten, die                ist das Meter durch Sekundenquadrat (Ein-\naus einer gesetzlichen Masseneinheit und einer              heitenzeichen: m/s 2).\ngesetzlichen Flächeneinheit gebildet werden.             2. 1 Meter durch Sekundenquadrat ist gleich der\nBeschleunigung eines sich geradlinig bewe-\n§ 10                                 genden Körpers, dessen Geschwindigkeit sich\nwährend der Zeit 1 s gleichmäßig um 1 m/s\nDichte                                ändert.\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Dichte ist das      (2) Abgeleitete Einheiten der Beschleunigung. sind\nKilogramm durch Kubikmeter (Einheitenzei-             auch alle anderen Quotienten, die aus einer\nchen: kg/m:{).\ngesetzlichen Längeneinheit und dem Quadrat\n2. 1 Kilogramm durch Kubikmeter ist gleich der           einer oder dem Produkt zweier gesetzlicher Zeit-\nDichte eines homogenen Körpers, der bei der           einheiten gebildet werden.\nMasse 1 kg das Volumen 1 m:i einnimmt.\n(2) Abgeleitete Einheiten der Dichte sind auch alle                                 § 15\nanderen Quotienten, die aus einer gesetzlichen                       Winkelgeschwindigkeit\nMasseneinheit und einer gesetzlichen Volumen-\neinheit gebildet werden.                             (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Winkelge-\nschwindigkeit ist der Radiant durch Sekunde\n§ 11                                 (Einh eitenzeichen: rad/ s).\nZeit (Zeitspanne)                        2. 1 Radiant durch Sekunde ist gleich der Win-\nkelgeschwindigkeit eines gleichförmig rotie-\n(1) Abgeleitete Einheiten der Zeit sind:                         renden Körpers, der sich während der Zeit 1 s\n1. a) die Minute (Einheitenzeichen: min)       als          um den WinkeJ 1 rad um die Rotationsachse\nSechzigfaches der Sekunde,                           dreht.","984                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\n(2) Abgeleitete Einheilen der Winkelgeschwindig-              einheit und einer gesetzlichen Beschleunigungs-\nkeit sind auch alle anderen Quotienten, die aus            einheit gebildet werden.\neiner gesetzlichen Winkeleinheit und einer ge-        (3) Einheiten des Gewichts als Kraftgröße (Gewichts-\nsetzlichen Zeiteinheit fJebildet werden.                   kraft) im Sinne des Produktes aus Masse und\nFallbeschleunigung sind die Krafteinheiten.\n§ 16\nWinkelbeschleunigung\n§ 20\n(1) 1. Die    abgeleitete SI-Einheit der Winkelbe-\nschleunigung ist der Radiant durch Sekunden-                     Druck, mechanische Spannung\nquadrat (Einheitenzeichen: rad/s 2 ).              (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit des Druckes oder\n2. 1 Radiant durch Sekundenquadrat ist gleich                 der mechanischen Spannung ist das Pascal\nder Winkelbeschleunigung eines Körpers,                    (Einheitenzeichen: Pa).\ndessen Winkelgeschwindigkeit sich während              2. 1 Pascal ist gleich dem auf eine Fläche gleich.-\nder Zeit 1 s gleichmäßig um 1 rad/s ändert.                mäßig wirkenden Druck, bei dem senkrecht\n(2) Abgeleitete     Einheiten der Winkelbeschleuni-               auf die Fläche 1 m 2 die Kraft 1 N ausgeübt\ngung sind auch alle anderen Quotienten, die aus               wird.\neiner gesetzlichen Winkeleinheit und dem\n(2) Abgeleitete     Einheiten des Druckes oder der\nQuadrat einer gesetzlichen Zeiteinheit gebildet\nmechanischen Spannung sind auch alle Quo-\nwerden.\ntienten, die aus einer gesetzlichen Krafteinheit\n§ 17                               und einer gesetzlichen Flächeneinheit gebildet\nVolumenstrom, Volumendurchfluß                      werden.\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit des Volumenstroms      (3) 1. Besonderer Name für den zehnten Teil des\noder Volumendurchflusses ist das Kubikmeter                Megapascal (Einheitenzeichen: MPa) ist das\ndurch Sekunde (Einheitenzeichen: m 3/s).                   Bar (Einheitenzeichen: bar).\n2. 1 Kubikmeter durch Sekunde ist gleich dem              2. 1 Bar ist gleich 100 000 Pa.\nVolumenstrom oder Volumendurchfluß eines\nhomogenen Fluids mit dem Volumen 1 m 3,\ndas während der Zeit 1 s gleichförmig durch\n§ 21\neinen Strömungsquerschnitt fließt.\nDynamische Viskosität\n(2) Abgeleitete Einheiten des Volumenstroms oder\nVolumendurchflusses sind auch alle anderen           (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der dynamischen\nQuotienten, die aus einer gesetzlichen Volumen-               Viskosität ist die Pascalsekunde (Einheiten-\neinheit und einer 9esetzlichen Zeiteinheit gebil-           . zeichen: Pa· s).\ndet werden.                                               2. 1 Pascalsekunde ist gleich der dynamischen\n§ 18                                   Viskosität eines laminar strömenden, homo-\ngenen Fluids, in dem zwischen zwei ebenen,\nMassenstrom, Massendurchfluß                           parallel im Abstand 1 m angeordneten Schich-\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit des Massenstroms                 ten mit dem Geschwindigkeitsunterschied\noder Massendurchflusses ist das Kilogramm                  1 m/s die Schubspannung 1 Pa herrscht.\ndurch Sekunde (Einheitenzeichen: kg/s).\n(2) Abgeleitete Einheiten der dynamischen Viskosi-\n2. l Kilogramm durch Sekunde ist gleich dem               tät sind auch alle durch eine gesetzliche Flächen-\nMassenstrom oder Massendurchfluß eines                 einheit dividierten Produkte aus einer gesetz-\nhomogenen Fluids mit der Masse 1 kg, das               lichen Krafteinheit und einer gesetzlichen\nwährend der Zeit 1 s gleichförmig durch einen\nZeiteinheit.\nStrömungsquerschnitt fließt.\n(2) Abgeleitete Einheiten des Massenstroms oder\nMassendurchflusses sind auch alle anderen                                       § 22\nQuotienten, die aus einer gesetzlichen Massen-\nKinematische Viskosität\neinheit und einer gesetzlichen Zeiteinheit gebil-\ndet werden.                                          (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der kinematischen\nViskosität ist das Quadratmeter durch\n§  19                                   Sekunde (Einheitenzeichen: m 2 /s).\nKrail                               2. 1 Quadratmeter durch Sekunde ist gleich der\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Kraft ist das                kinematischen Viskosität eines homogenen\nNewton (Einheitenzeichen: N).                              Fluids der dynamischen Viskosität 1 Pa· s und\n2. 1 Newton ist gleich der Kraft, die einem                   der Dichte 1 kg/m 3 •\nKörper der Masse 1 kg die Beschleunigung          (2) Abgeleitete Einheiten der kinematischen Visko-\n1 m/s 2 erteilt.\nsität sind auch alle anderen Quotienten, die aus\n(2) Abgeleitete Einheiten der Kraft sind auch alle             einer gesetzlichen Flächeneinheit und einer ge-\nProdukte, die aus einer gesetzlichen Massen-              setzlichen Zeiteinheit gebildet werden.","Nr. 62   Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1970                           985\n§ 23                               Spannung 1 V zwischen den beiden Punkten ein\nEnergie, Arbeit und Wärmemenge                     zeitlich unveränderlicher elektrischer Strom der\nStärke 1 A fließt.\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Energie, Arbeit\nund Wi:irmemenge ist das Joule (Einheiten-                                    § 27\nzeichen: J).\nElektrischer Leitwert\n2. 1 Joule ist gleich der Arbeit, die verrichtet\nwird, wenn der Angriffspunkt der Kraft 1 N         (1) Die abgeleitete SI-Einheit des elektrischen Leit-\nin Richtung der Kraft um 1 m verschoben                wertes ist das Siemens (Einheitenzeichen: S).\nwird.                                             (2) 1 Siemens ist gleich dem elektrischen Leitwert\n(2) Abgeleitete Einheilen der Energie, Arbeit und              eines Leiters vom elektrischen Widerstand 1 Q.\nWärmemenge sind auch alle Produkte, die ge-\nbildet werden                                                                      § 28\na) aus einer gesetzlichen Krafteinheit und einer               Elektrizitätsmenge, elektrische Ladung\ngesetzlichen Längeneinheit,                      (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Elektrizitäts-\nb) aus einer gesetzlichen Leistungseinheit und                menge oder elektrischen Ladung ist das Cou-\neiner gesetzlichen Zeiteinheit.                          lomb {Einheitenzeichen: C).\n2. 1 Coulomb ist gleich der Elektrizitätsmenge,\n§ 24\ndie während der Zeit 1 s bei einem zeitlich\nLeistung, Energiestrom und Wärmestrom                      unveränderlichen elektrischen Strom der\n(1) l. Die abgeleitete SI-Einheit der Leistung, des               Stärke 1 A durch den Querschnitt eines Lei-\nEnergiestroms und des Wärmestroms ist das                 ters fließt.\nWatt (Einheitenzeichen: W).                       (2) Abgeleitete Einheiten der Elektrizitätsmenge\n2. 1 Watt ist gleich der Leistung, bei der wäh-            oder elektrischen Ladung sind auch alle Pro-\nrend der .Zeit 1 s die Energie 1 J umgesetzt           dukte, die aus einer gesetzlichen Einheit der\nwird.                                                  elektrischen Stromstärke und einer gesetzlichen\nZeiteinheit gebildet werden.\n(2) Abgeleitete Einheiten der Leistung, des Energie-\nstroms und des Wärmestroms sind auch alle\n§ 29\nQuotienten, die aus einer gesetzlichen Einheit\nder Energie, Arbeit und Wärmemenge und einer                             Elektrische Kapazität\ngesetzlichen Zeiteinheit gebildet werden.             (1) Die abgeleitete SI-Einheit der elektrischen Kapa-\n(3) 1. Bei der Angabe von elektrischen Schein-                  zität ist das Farad (Einheitenzeichen: F).\nleistungen darf das Watt auch als Voltampere      (2) 1 Farad ist gleich der elektrischen Kapazität\n(Einheitenzeichen: VA) bezeichnet werden.              eines Kondensators, der durch die Elektrizitäts-\n2. Bei der Angabe von elektrischen Blindleistun-           menge 1 C auf die elektrische Spannung 1 V auf-\ngen darf das Watt auch als Var (Einheiten-             geladen wird.\nzeichen: var) bezeichnet werden.\n§ 30\n§ 25\nElektrische Flußdichte, Verschiebung\nElektrische Spannung,                   (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der elektrischen\nelektrische Potentialdifferenz                      Flußdichte oder Verschiebung ist das Coulomb\n(1) Die abgeleitete SI-Einheit der elektrischen Span-              durch Quadratmeter {Einheitenzeichen: C/m2 ).\nnung oder elektrischen Potentialdifferenz ist das          2. 1 Coulomb durch Quadratmeter ist gleich der\nVolt (Einheitenzeichen: V).                                   elektrischen Flußdichte oder Verschiebung in\n(2) 1 Volt ist gleich der elektrischen Spannung oder               einem Plattenkondensator, dessen beide im\nelektrischen Potentialdifferenz zwischen zwei                 Vakuum parallel zueinander angeordnete,\nPunkten eines fadenförmigen, homogenen und                    unendlich ausgedehnte Platten je Fläche l m 2\ngleichmäßig temperierten metallischen Leiters,                gleichmäßig mit der Elektrizitätsmenge 1 C\nin dem bei einem zeitlich unveränderlichen elek-              aufgeladen wären.\ntrischen Strom der Stärke 1 A zwischen den bei-       (2) Abgeleitete Einheiten der elektrischen Fluß-\nden Punkten die Leistung l W umgesetzt wird.               dichte oder Verschiebung sind auch alle anderen\nQuotienten, die aus einer gesetzlichen Einheit\n§ 26                                der Elektrizitätsmenge und einer gesetzlichen\nElektrischer Widerstand                       Flächeneinheit gebildet werden.\n(1) Die abgeleitete SI-Einheit des elektrischen Wider-\n§ 31\nstandes ist das Ohm (Einheitenzeichen: Q).\n(2) 1 Ohm ist gleich dem elektrischen Widerstand                             Elektrische Feldstärke\nzwischen zwei Punkten eines f adenförmigen,          (l) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der elektrischen\nhomogenen und gleichmäßig temperierten metal-                 Feldstärke ist das Volt durch Meter (Ein-\nlischen Leiters, durch den bei der elektrischen               heitenzeichen: V/m).","986                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\n2. 1 Volt durch Meter ist gleich der elektrischen    (2) Abgeleitete Einheiten der magnetischen Feld-\nFeldstärke eines homogenen elektrischen                stärke sind auch alle anderen Quotienten, die\nFeldes, in dem die Potentialdifferenz zwischen         aus einer gesetzlichen Einheit der elektrischen\nzwei Punklen im Abstand 1 m in Richtung des            Stromstärke und einer gesetzlichen Längenein-\nFeldes 1 V beträgt.                                    heit gebildet werden.\n(2) Abgeleitete Einheiten der elektrischen Feld-\n§ 36\nstärke sind auch alle anderen Quotienten, die\naus einer gesetzlichen Einheit der elektrischen                            Temperatur\nSpannung und einer gesetzlichen Längeneinheit           Besonderer Name für das Kelvin (Einheitenzei-\ngebildet werden.                                     chen: K) nach§ 3 des Gesetzes über Einheiten im Meß-\nwesen bei der Angabe von Celsius-Temperaturen\n§ 32                                                                     0\nist der Grad Celsius (Einheitenzeichen: C).\nMagnetischer Fluß\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit des magnetischen                                  § 37\nFlusses ist dds Weber (Einheitenzeichen: Wb).                           Leuchtdichte\n2. 1 Weber ist gleich dem magnetischen Fluß,         (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Leuchtdichte ist\nbei dessen gleichmäßiger Abnahme während                  die Candela durch Quadratmeter (Einheiten-\nder Zeit 1 s m1f null in einer ihn umschlingen-           zeichen: cd/m2 ).\nden Windung die elektrische Spannung 1 V\n2. 1 Candela durch Quadratmeter ist gleich dem\ninduziert wird.\n600 000sten Teil der Leuchtdichte eines\n(2) Das Weber darf auch i:lls Voltsekunde (Ein-                  Schwarzen Strahlers bei der Temperatur des\nheitenzeichen: Vs) bezeichnel werden.                        beim Druck 101 325 Pa erstarrenden Platins.\n(2) Abgeleitete Einheiten der Leuchtdichte sind auch\n§ 33\nalle anderen Quotienten, die aus einer gesetz-\nMagnetische Flußdichte, Induktion                   lichen Lichtstärkeeinheit und einer gesetzlichen\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der magnetischen            Flächeneinheit gebildet werden.\nFlußdichte oder Induktion ist das Tesla (Ein-\nheitenzeichen: T).                                                           § 38\n2. 1 Tesla ist gleich der Flächendichte des homo-                            Lichtstrom\ngenen magnetischen Flusses 1 Wb, der die           (1) Die abgeleitete SI-Einheit des Lichtstroms ist\nFläche 1 m;! senkrecht durchsetzt.                     das Lumen (Einheitenzeichen: Im).\n(2) Abgeleitete Einheiten der magnetischen Fluß-         (2) 1 Lumen ist gleich dem Lichtstrom, den eine\ndichte oder Induktion sind auch alle Quotienten,          punktförmige Lichtquelle mit der Lichtstärke 1 cd\ndie aus einer gesetzlichen Einheit des magneti-           gleichmäßig nach allen Richtungen in den Raum-\nschen Flusses und einer gesetzlichen Flächen-             winkel 1 sr aussendet.\neinheit gebildet werden.\n§ 39\n§ 34\nBeleucht~ngsstärke\nInduktivität\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Beleuchtungs-\n(1) Die abgeleitete SI-Einheit der Induktivität ist              stärke ist das Lux (Einheitenzeichen: lx).\ndas Henry (Einheitenzeichen: H).                          2. 1 Lux ist gleich der Beleuchtungsstärke, die\n(2) 1 Henry ist gleich der Induktivität einer ge-                auf einer Fläche herrscht, wenn auf 1 m 2 der\nschlossenen Windung, die, von einem elektri-                 Fläche gleichmäßig verteilt der Lichtstrom 1 Im\nschen Strom der Stärke 1 A durchflossen, im                  fällt.\nVakuum den magnetischen Fluß 1 Wb um-                (2) Abgeleitete Einheiten der Beleuchtungsstärke\nschlingt.                                                 sind auch alle Quotienten, die aus einer gesetz-\n§ 35                                lichen Lichtstromeinheit und einer gesetzlichen\nFlächeneinheit gebildet werden.\nMagnetische Feldstärke\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der magnetischen                                  § 40\nFeldstärke ist das Ampere durch Meter (Ein-                Aktivität einer radioaktiven Substanz\nheitenzeichen: A/m}.\n2. 1 Ampere durch Meter ist gleich der magneti-      (1) Die abgeleitete SI-Einheit der Aktivität einer\nradioaktiven Substanz ist die reziproke Se-\nschen Feldstärke, die ein durch einen unend-\nlich langen, geraden Leiter von kreisförmi-            kunde (Einheitenzeichen: s '\"\" 1 ).\ngem Querschnitt fließender elektrischer Strom     (2) 1 reziproke Sekunde als Einheit der Aktivität\nder Stärke 1 A im Vakuum außerhalb des Lei-            einer radioaktiven Substanz ist gleich der Ak-\nters auf dem Rand einer zum Leiterquer-                tivität einer Menge eines radioaktiven Nuklids,\nschnitt konzentrischen Kreisfläche vom Um-             in der der Quotient aus dem statistischen Er-\nfang 1 m hervorrufen würde.                            wartungswert für die Anzahl der Umwandlun-","Nr. 62 -· Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1970                         987\ngen oder isomeren Uber~Jänge und der Zeit-              2. 1 Ampere durch Kilogramm ist gleich der\nspanne, in der diese Umwandlungen oder Uber-               Ionendosisrate oder -leistung, bei der durch\ngänge stattfinden, bei abnehmender Zeitspanne              eine ionisierende Strahlung zeitlich unver-\ndem Grenzwert 1/s zustrebt.                                änderlicher Energieflußdichte die Ionendosis\n1 C/kg während der Zeit 1 s entsteht.\n§ 41\n(2) Abgeleitete Einheiten der Ionendosisrate oder\nEnergiedosis, Äquivalentdosis                   -leistung sind auch alle anderen Quotienten, die\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Energie- oder         aus einer gesetzlichen Einheit der Ionendosis\nÄquivalentdosis ist das Joule durch Kilo-            und einer gesetzlichen Zeiteinheit gebildet wer-\ngramm (Einheitenzeichen: J/kg).                      den.\n2. 1 Joule durch Kilogramm ist gleich der Ener-                              § 45\ngie oder Äquivalentdosis, die bei Ubertra-            Stoffmengenbezogene Masse, molare Masse\ngung der Energie 1 J auf Materie der Masse\n1 kg durch ionisierende Strahlung räumlich       (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der stoffmengen-\nkonstanter Energieflußdichte entsteht.                  bezogenen Masse oder molaren Masse ist das\nKilogramm durch Mol (Einheitenzeichen:\n(2) Abgeleitete Einheiten der Energie- oder Äqui-              kg/mol).\nvalentdosis sind auch alle anderen Quotienten,\n2. 1 Kilogramm durch Mol ist gleich der stoff-\ndie aus einer gesetzlichen Energieeinheit und\nmengenbezogenen Masse oder molaren Masse\neiner gesetzlichen Masseneinheit gebildet wer-\neines homogenen Stoffes, der bei der Masse\nden.\n1 kg die Stoffmenge 1 mol hat.\n§ 42\n(2) Abgeleitete Einheiten der stoffmengenbezoge-\nEnergiedosisrate, Energiedosisleistung;              nen Masse oder molaren Masse sind auch alle\nÄquivalentdosisrate, Äquivalentdosisleistung            anderen Quotienten; die aus einer gesetzlichen\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Energiedosis-         Masseneinheit und einer gesetzlichen Stoffmen-\noder Äquivalentdosisrate oder -leistung ist          geneinheit gebildet werden.\ndas Watt durch Kilogramm (Einheitenzei-\nchen: W/kg).                                                              § 46\n2. 1 Watt durch Kilogramm ist gleich der Ener-               Stoffmengenkonzentration, Molarität\ngiedosis- oder Äquivalentdosisrate oder -lei-    (1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Stoffmengen-\nstung, bei der durch eine ionisierende Strah-           konzentration oder Molarität ist das Mol\nlung zeitlich unveränderlicher Energiefluß-             durch Kubikmeter (Einheitenzeichen: mol/m 3).\ndichte die Energie- oder Äquivalentdosis\n2. 1 Mol durch Kubikmeter ist gleich der Stoff-\n1 J/kg während der Zeit 1 s entsteht.\nmengenkonzentration oder Molarität einer\n(2) Abgeleitete Einheiten der Energiedosis- oder               Komponente in einem homogenen Stoffge-\nÄquivalentdosisrate oder -leistung sind auch               misch, wenn die Komponente die Stoffmenge\nalle anderen Quotienten, die aus einer gesetz-             1 mol hat und das Stoffgemisch das Volumen\nlichen Einheit der Energie- oder Äquivalent-               1 m 3 einnimmt.\ndosis und einer gesetzlichen Zeiteinheit gebil-\n(2) Abgeleitete Einheiten der Stoffmengenkonzen-\ndet werden.\ntration oder Molarität sind auch alle anderen\n§ 43                               Quotienten, die aus einer gesetzlichen Stoffmen-\nIonendosis                            geneinheit und einer gesetzlichen Volumenein-\nheit gebildet werden.\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Ionendosis ist\ndas Coulomb durch Kilogramm (Einheiten-\nzeichen: C/kg).                                                    Dritter Abschnitt\n2. 1 Coulomb durch Kilogramm ist gleich der                  Gesetzliche abgeleitete Einheiten\nIonendosis, die bei der Erzeugung von Ionen          mit eingeschränktem Anwendungsbereich\neines Vorzeichens mit der elektrischen La-\ndung 1 C in Luft der Masse 1 kg durch ioni-                               § 47\nsierende Strahlung räumlich konstanter Ener-               Brechkraft von optischen Systemen\ngieflußdichte entsteht.\n(1) Besonderer Name für die Einheit der Brechkraft\n(2) Abgeleitete Einheiten der Ionendosis sind auch          von optischen Systemen ist die Dioptrie (Ab-\nalle anderen Quotienten, die aus einer gesetz-          kürzung: dpt).\nlichen Einheit der elektrischen Ladung und einer    (2) 1 Dioptrie ist gleich der Brechkraft eines opti-\ngesetzlichen Masseneinheit gebildet werden.             schen Systems mit der Brennweite 1 m in einem\nMedium der Brechzahl 1.\n§ 44\nIonendosisrate, Ionendosisleistung                                     § 48\n(1) 1. Die abgeleitete SI-Einheit der Ionendosisrate          Fläche von Grundstücken und Flurstücken\noder -lcistung ist das Ampere durch Kilo-        (1) 1. Besonderer Name für die nach § 3 Abs. 2\ngramm (Einheitcnzeichen: A/kg).                         gebildete Flächeneinheit Quadratdekameter","988                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\n(Einheilcnz<~icben: <lam 2 ) bei der Angabe der             5. für die elektrische Kapazität\nFläche von Crundstücken und Flurstücken ist                    a) im. amtlichen Verkehr das internationale\ndc1s Ar (Dinheitenzeichen: a).                                     Farad (Einheitenzeichen: Finti oder Ab-\n2. 1 Ar isl gleich 100 m 2 •                                           kürzung: int. F),\n(2) Das Hundertfache des Ar wird als Hektar (Ein-                      b) 1 internationales Farad ist gleich\nheitenzeichPn: ha) bezeichnet.                                                            1\n1,000 49 F;\n§ 49                                   6. für die Induktivität\nMasse von Edelsteinen                                 a) im amtlichen Verkehr das internationale\nHenry (Einheitenzeichen: Hinti oder Ab-\n(1) Besonderer Name für den fünftausendsten Teil\nkürzung: int. H),\ndes Kilogramm (Einheitenzeichen: kg) bei der\nAngabe der Masse von Edelsteinen ist das me-                       b) 1 internationales Henry ist gleich\ntrische Karat (Abkürzung: Kt).                                         1,00049 H;\n1                        7. für die Leuchtdichte\n(2) 1 metrisr:hes Karat ist gleich             kg.\n5 000                          a)  das Stilb (Einheitenzeichen: sb),\n§ 50                                      b) 1 Stilb ist gleich 10 000 cd/m2 •\nLängenbezogene Masse von textilen Fasern                  (2) Bis zum 31. Dezember 1977 dürfen auch die fol-\nund Garnen                                  genden abgeleiteten Einheiten verwendet wer-\n(1) Besonderer Name für das nach § 8 Abs. 2 ge-                    den:\nbildete Gramm durch Kilometer (Einheiten-                       1. für die Länge\nzeichen: g/krn) bei der Angabe der längenbe-                       a) das Angström (Einheitenzeichen: A),\nzogernm Masse von textilen Fasern und Garnen                                                          1\nist das Tex (Einheitenzeichcn: tex).                               b) 1 Angström ist gleich                    m;\n10 000 000 000\n1\n(2) 1 Tex ist gleich                kg/m.                           2. für den ebenen Winkel\n1 000 000\na) aa) die Neuminute (Einheitenzeichen: c)\nals hundertster Teil des Gon nach § 5\nVierter Abschnitt                                            Abs. 2 Nr. 6,\nn\nUbergangsvorschriften                                      bb) 1 Neuminute ist gleich             rad;\n20 000\n§ 51                                      b) aa) die Neusekunde (Einheitenzeichen: cc)\nals hundertster Teil der Neuminute\nAbgeleitete Einheiten\nnach Buchstabe a,\n(1) Bis zum 31. Dezember 1974 dürfen auch die fol-\nbb) 1 Neusekunde ist gleich\ngenden abgeleiteten Einheiten verwendet wer-\nn\nden:                                                                                   2 000 000 rad;\n1. für die Leistung\n3. für die Masse\na) im amtlichen Verkehr das internationale\nWatt (Einheitenzeichen: Winti oder Ab-                    alle Quotienten, die aus dem Pond nach\nkürzung: int. W),                                         Nummer 4 Buchstabe b und einer gesetz-\nlichen Beschleunigungseinheit gebildet wer-\nb) 1 internationales Watt ist gleich\nden;\n1,000 34 2\n1,000 49 W;                           4. für die Kraft\n2. für die elektrische Stromstärke                                a) aa) das Dyn (Einheitenzeichen: dyn),\na) im amtlichen Verkehr das internationale                                                   1\nbb) 1 Dyn ist gleich lO0 000 N;\nAmpere (Einheitenzeichen: Ainti oder Ab-\nkürzung: int. A),                                         b) aa) das Pond (Einheitenzeichen: p),\nb) 1 internationales Ampere ist gleich                                                      980 665\n1,000 34                                    bb) 1 Pond ist gleichlOOOOOOOON;\n1,000 49 A;\n5. für den Druck und die mechanische Spannung\n3. für die elektrische Spannung\na) alle Quotienten, die aus dem Pond nach\na) im amtlichen Verkehr das internationale                        Nummer 4 Buchstabe b und einer gesetz-\nVolt (Einheitenzeichen: Vint,i oder Abkür-                    lichen Flächeneinheit gebildet werden;\nzung: int. V),\nb) aa) die technische Atmosphäre {Einhei-\nb) l internationales Volt ist gleich 1,000 34 V;                       tenzeichen: at) als besonderer Name\n4. für den elektrischen Widerstand                                         für das nach Buchstabe a gebildete\na) im amtlichen Verkehr das internationale                             Kilopond durch Quadratzentimeter\nOhm (Einheitenzeichen: Dinti oder Abkür-                           (Einheitenzeichen: kp/ cm2),\nzung: int. .Q),                                               bb) 1 technische Atmosphäre ist gleich\nb) l internationales Ohm ist gleich 1,000 49 D:                        98 066,5 Pa;","Nr. 62 - - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1970                             989\nc) c1c1) die physikalische Atmosphäre (Ein-                11. für die Energie- oder Äquivalentdosis\nheitenzcichen: ahn),\na) aa) das Rad (Einheitenzeichen: rd) als\nL>b) 1 physikalische Atmosphäre ist gleich                        besonderer Name für das Zentijoule\n101325Pa;                                                  durch Kilogramm (Einheitenzeichen:\ncJ/kg),\ncl)   d cl) das Torr (Einhcitenzeichen: Torr) als\nbesonderer Name für den sieben-                                                1\nbb) 1 Rad ist gleich -     J/kg;\nhurnlertscchzigstcn Teil der physika-                                       100\nlischenAtmosphäre nach Buchstabe c,               b) aa) das Rem (Einheitenzeichen: rem) bei\n101 325                                 der Angabe von Werten der Äquiva-\nbb)       Torr ist gleich           Pa;                            lentdosis als besonderer Name für das\n760\nZentijoule durch Kilogramm (Einhei-\ne) aa) die          konventionelle Meter-Wasser-                         tenzeichen: cJ/kg),\nsäule (Einheitenzeichen: mWS) als\nbesonderer Name für den zehnten\nTeil der technischen Atmosphäre nach\nbb) 1 Rem ist gleich    ito  J/kg;\nBuchstabe b,                                   12. für die Ionendosis\nbb) 1 konventionelle Meter-Wassersäule                     a) das Röntgen (Einheitenzeichen: R) als be-\nist gleich 9 806,65 Pa;                                sonderer Name für das Zweihundertacht-\nf) aa) die konventionelle Millimeter-Queck-                         undfünfzigfache des Mikrocoulomb durch\nsilbersäule (Einheitenzeichen: mmHg),                  Kilogramm (Einheitenzeichen: ,uC/kg),\n258\nbb) 1 konventionelle Millimeter-Queck-                     b) 1 Röntgen ist gleich                C/kg.\nsilbersäule ist gleich 133,322 Pa;                                           1 000 000\n6. für die dynamische Viskositüt                                                      § 52\na) das Poise          (Einheitenzeichen: P) als be-                       Abgeleitete Einheiten\nsonderer Name für die Dezipascalsekunde                  mit eingeschränktem Anwendungsbereich\n(Einheitenzeichen: dPa · s),\n1        .                 (1) Bis zum 31. Dezember 1974 darf auch die fol-\nb) 1 Poise ist gleich           Pa· s;                      gende abgeleitete Einheit in dem bezeichneten\n10                              Anwendungsbereich verwendet werden:\n7. für die kinematische Viskosität                             für die Angabe der Fläche von gegerbten Häuten\na) das Stokes (Einhcitcnzeichen: St) als be-                a) das square foot (Einheitenzeichen: ft 2 ; oder\nsonderer Name für das Quadratzenti-                       Abkürzung: qfs),\nmeter durch Sekunde (Einheitenzeichen:                b) 1 square foot ist gleich 0,092 903 04 m 2 •\ncm2 /s) nach § 20 Abs. 2,\n(2) Bis zum 31. Dezember 1977 dürfen auch die fol-\nb) 1 Stokes ist gleich            ~OO m2 /s;\n10                           genden abgeleiteten Einheiten in dem jeweils\nbezeichneten Anwendungsbereich verwendet\n8. für die Energie, Arbeit und Wärmemenge                      werden:\na) alle Produkte, die aus dem Pond nach                     1. für satztechnische Längenangaben im Drucke-\nNummer 4 Buchstabe b und einer gesetz-                   reigewerbe\nlichen Längeneinheit gebildet werden;\na) der typographische Punkt (Einheitenzei-\nb) aa) das Erg (Einheitenzeichen: erg),                             chen: p),\nbb) 1 Erg ist gleich l0      oio 000  J;\nb) 1 typographischer Punkt ist gleich\n1 000 333\nc) aa) die Kalorie (Einheitenzeichen: cul),                                     2 660 000 000 m;\nbb) 1 Kalorie ist gleich 4,186 8 J;                   2. für die Angabe des Wirkungsquerschnitts von\nTeilchen in der Atom- und Kernphysik\n9. für die Leistung                                               a) das Bar~ (Einheitenzeichen: b),\na) die Pferdestärke (Einheitenzeichen: PS),                    b) 1 Bam ist gleich 10-28 m 2 ;\nb) l Pferdestärke ist gleich 735,498 75 W;\n3. für die Angabe des Volumens von Langholz\n10. für die Aktivität einer radioaktiven Substanz                  und Schichtholz in der Forst- und Holzwirt-\nschaft\na) das Curie (Einheitenzeichen: Ci) als be-\na) aa) das Festmeter (Abkürzung: Fm) als\nsonderer Name für das Siebenunddrei-\nbesonderer Name für das Kubikmeter\nßigfache der reziproken Nanosekunde\n(Einheitenzeichen: m 3) bei Volumen-\n(Einheitenzeichen: ns- 1 ),\nangaben für- Langholz, errechnet aus\nb) 1 Curie ist gleich 37 000 000 000 s-1 );                             Stammlänge und Stammdurchmesser,\n4","990                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nbb) 1 Festmeter ist gleich 1 m3;                     raturdifferenzen die Bezeichnung Grad (Einheiten-\nb) aa) das Raummeter (Abkürzung: Rm) als                zeichen: grd).\nbesonderer Name für das Kubikmeter                                    § 54\n(Einheilenzeichen: m 3) bei Volumen-\nAbkürzungen für abgeleitete Einheiten\nangaben für geschichtetes Holz ein-\nschließlich der Luftzwischenräume,           (1) Bis zum 31. Dezember 1974 dürfen auch die fol-\ngenden Abkürzungen für abgeleitete Einheiten\nbb) 1 Raummeter ist gleich 1 m 3 ;\nverwendet. werden:\n4. für die Angabe von Werten der Fallbeschleu-                1. Fläche:\nnigung\ndie Abkürzung qm für das Einheitenzeichen\na) das Gal (Einheitenzeichen: Gal) als beson-                 m2,\nderer Name für die Beschleunigungseinheit\ndie Abkürzung qkm für das Einheitenzeichen\nZentimeter durch Sekundenquadrat (Ein-\nkm 2 ,\nheitenzeichen: cm/s 2 ),\ndie Abkürzung qdm für das Einheitenzeicb,en\nb) 1 Gal ist gleich    1   m / s2 .\n100                                     dm2,\ndie Abkürzung qcm für das Einheitenzeichen\ncm2 ,\ndie Abkürzung qmm für das Einheitenzeichen\n§ 53                                      mm2;\nBezeichnungen für abgeleitete Einheiten                   2. Volumen-:\nBis zum 31. Dezember 1974 dürfen auch die fol-                     die Abkürzung cbm für das Einheitenzeichen\ngenden Bezeichnungen für abgeleitete Einheiten                         m3,\nverwendet werden:\ndie Abkürzung cdm für das Einheitenzeichen\n1. ebener Winkel:                                                     dm 3,\nfür das Gon nach § 5 Abs. 2 Nr. 6 die Bezeichnung                 die Abkürzung ccm für das Einheitenzeichen\nNeugrad (Einheitenzeichen: g);                                    cm 3 ,\n2. Leistung:                                                           die Abkürzung cmm für das Einheitenzeichen\nim amtlichen Verkehr für das Watt nach § 24 die                   mm 3.\nBezeichnung absolutes Watt (Einheitenzeichen:             (2) Bis zu einer gesonderten Regelung durch Rechts-\nWabsi oder Abkürzung: abs.W);                                  verordnung, mit der Abkürzungen für gesetz-\n3. elektrische Stromstärke:                                        liche Einheiten zur Benutzung in Datenverarbei-\ntungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat\nim amtlichen Verkehr für das Ampere nach § 3\nfestgesetzt werden, darf in diesen Anlagen von\ndes Gesetzes über Einheiten im Meßwesen die\nder Schreibweise der in dieser Verordnung fest-\nBezeichnung absolutes Ampere (Einheitenzeichen:\ngesetzten Einheitenzeichen abgewichen werden.\nAabö; oder Abkürzung: abs.A);\n4. elektrische Spannung:                                                                § 55\nim amtlichen Verkehr für das Volt nach § 25 die\nGrößenangaben\nBezeichnung absolutes Volt (Einheitenzeichen:\nVabsi oder Abkürzung: abs.V);                                § 1 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen\nist nicht auf Größenangaben anzuwenden, die vor\n5. elektrischer Widerstand:                                   Ablauf der Dbergangsfristen der §§ 51 bis 54 im\nim amtlichen Verkehr für das Ohm nach § 26 die            geschäftlichen oder amtlichen Verkehr gemacht wor-\nBezeichnung absolutes Ohm (Einheitenzeichen:              den sind. Das gleiche gilt für Meßgeräte, die vor\nQ absi oder Abkürzung: abs.Q);                            Ablauf dieser Dbergangsfristen geeicht oder beglau-\nbigt worden sind.\n6. elektrische Kapazität:\nim amtlichen Verkehr für das Farad nach § 29\ndie Bezeichnung absolut.es Farad (Einheitenzei-                              Fünfter Abschnitt\nchen: Fabsi oder Abkürzung: abs.F);\nOrdnungswidrigkeiten\n7. Induktivität:\nim amtlichen Verkehr für das Henry nach § 34                                       §  56\ndie Bezeichnung absolutes Henry (Einheitenzei-                              Ordnungswidrigkeiten\nchen: Habsi oder Abkürzung: abs.H);\nOrdnungswidrig im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3\n8. Temperatur:                                               des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen handelt,\nfür das Kelvin nach § 3 des Gesetzes über Ein-           wer im geschäftlichen Verkehr zur Angabe von\nheiten im Meßwesen bei der Angabe von Kelvin-            Größen, für die in den §§ 3 bis 52 gesetzliche Ein-\nTemperaturdifferenzen und für den Grad Celsius           heiten festgesetzt sind, nicht die gesetzlichen Ein-\nnach § 36 bei der Angabe von Celsius-Tempe-               heiten verwendet.","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juni 1970                        991\nSechster Abschnitt                   gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 14 Satz 2 des\nSchlußvorschriften                   Gesetzes über Einheiten im Meßwesen auch im Land\nBerlin.\n§ 57\n§ 58\nGeltung in Berlin\nInkrafttreten\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten\nOberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-      Diese Verordnung tritt am 5. Juli 1970 in Kraft.\nBonn, den 26. Juni 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller"]}