{"id":"bgbl1-1970-60-3","kind":"bgbl1","year":1970,"number":60,"date":"1970-06-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/60#page=4","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-60-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_60.pdf#page=4","order":3,"title":"Zollkostenordnung (ZKostO)","law_date":"1970-06-26T00:00:00Z","page":848,"pdf_page":4,"num_pages":17,"content":["848                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nZollkostenordnung\n(ZKostO)\nVom 26. Juni 1970\nAuf Grund des § 2'27 /\\bs. 3 der Reichsabgaben-             (3) Kosten werden nicht erhoben:\nordnung vom 22. Mai 1931 (Reichsgesetzbl. I S. 161)          1. für die amtliche Behandlung des Reisegepäcks;\nund des § 112 Abs. 3 des Gesetzes über das Brannt-\nweinmonopol vom B. April 1922 (Reichsgesetzbl. I             2. bei Grenzzollstellen\nS. 335), beide Gesetze zuletzt. gectndert durch das              a) für Abfertigungen im Reiseverkehr,\nKostenermctchtigungs-Andenm~Jsgesetz vom 23. Juni                b) für Abfertigungen eingeführten Zollguts\n1970 (Bundl'S~J<'Sl'1zbl. 1 S. 805), wird verordnet:                  außerhalb der Offnungszeiten, wenn die Wa-\nren sofort ohne Umladung unter Raumver-\nschluß weitergehen,\n§ 1\nc) für Abfertigungen ausgehender Warensen-\nVon den fü~hönlen der Bundeszollverwaltung und\ndungen außerhalb der Offnungszeiten, wenn\nden Behörden, denen die Wahrnehmung von Auf-                          die Waren im gemeinschaftlichen Versand-\ngaben der Bundeszollverwaltung übertragen worden                      verfahren oder auch unter Raumverschluß\nist, sowie von der Bundesmonopolverwaltung für                        gestellt oder vorgeführt werden und sofort\nBranntwein und den mit der Ausführung des Ge-                         ohne Umladuhg ausgehen,\nsetzes über das Branntweinmonopol beauftragten\nFinanzbehörden und sonstigen Behörden werden                     d) für das Tätigwerden als Grenzübergangs-\nnach Maßgabe dieser Verordnung Kosten (Gebühren                       stelle im gemeinschaftlichen Versandverfah-\nund Auslagen) erhoh('n.                                               ren;\n3. für Abfertigungen und sonstige amtliche Maß-\n§ 2                                 nahmen in Zollniederlagen innerhalb der Off-\nnungszeiten;\n(1) Für die in Absdlz 2 aufgeführten kostenpflich-\ntigen Amtshandlungen werden nach dem zu ihrer                4. für Abfertigungen und sonstige amtliche Maß-\nDurchführung erforderlichen Zeitaufwand bemessene                nahmen, die innerhalb der Offnungszeiten vom\nGebühren (Stundenqehühren oder Monatsgebühren)                   Amtsplatz aus mittels Versetzbooten durchge-\nerhoben.                                                         führt werden;\n(2) Koslenprlichl.i9 sind:                                5. für amtliche Maßnahmen in bezug auf steuer-\npflichtige Waren während der üblichen Ge-\n1. Abfertigungen und             al1ßer Maßnahmen der             schäfts- oder Arbeitszeit in Betrieben, in denen\nSteueraufsicht      sonstige amtliche Maßnahmen,             sie hergestellt oder gewonnen worden sind, mit\ndie aus Gründen, die nicht der Verwaltung zuzu-              Ausnahme\nrechnen sind, dußerhalb des Amtsplatzes oder\nder Amtsstelle oder außerhalb der Offnungszei-              a) der Maßnahmen, die zu einer Diensterschwer-\nten durchgeführt werden;                                         nis führen, weil sie antragsgemäß zu einer\nbestimmten Zeit durchgeführt werden,\n2. Abfertigungen und sonstige amtliche Maßnahmen,\ndie zu einer Dienslerschwernis führen, weil sie              b) der Abfertigung von Waren, für die bei ihrer\nauf Antrng zu Pin0r hc>stirnmten Zeit durchgeführt               Ausfuhr oder Lagerung eine Vergütung von\nwerden;                                                          Abgaben oder eine sonstige Vergünstigung\nin Anspruch genommen wird,\n3. AbferliqungPn und sonstige amtliche Maßnah-\nmen im Branntweinlagerverkehr, es sei denn, daß              c) der Vergällungen zum Erlangen einer Ab-\nes sich um Maßnahmen der Steueraufsicht handelt;                 gaben- oder Preisvergünstigung;\n4. Uberwachungsmaßnahrnen in Betrieben oder Un-               6. für die ersten drei Branntweinabnahmen inner-\nternehmungen, wenn die Maßnuhmen durch Zu-                   halb eines Monats;\nwiderhandlungen gegen die zur Sicherung des              7. für Abfertigungen von im Inland gewonnenem\nSteueraufkommens erlassenen Uberwachungs-                    Rohtabak bei Verwiegungsstellen zu den fest-\nvorschriften veranlaß~ sind;                                 gesetzten Verwiegungszeiten;\n5. Uberwachungen von Betriebsvorgängen, bei de-\n8. für Begleitungen ein- oder ausgehender Waren\nnen unter slctndiger mntlicher Uberwachung ste-\nzwischen der Zollgrenze oder dem Zollansage-\nhende Geräte, Gefäße oder Vorrichtungen zu\nposten und der Grenzzollstelle;\nanderen als den an~Jemeldeten Zwecken verwen-\ndet werden;                                              9. für Bewachungen, die nur deshalb stattfinden,\n6. amtliche Bewachungen von Zollverschlußlagern,                 weil es aus dienstlichen Gründen unzweckmäßig\nwenn dafür Beamte besonders beansprucht werden;              ist, entlöschte Waren sofort amtlich zu be-\n7. amtliche Bewachungen und Begleitungen von Be-                 handeln;\nförderungsmitteln oder Waren, wenn dafür ·Be-           10. für Bewachungen von Schiffsleichterungen und\namte besonders beansprucht werden.                           sonstige amtliche Maßnahmen, die durch Natur-","Nr. 60  Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                           849\nkatastrophen oder andere unabwendbare Zufälle    Arbeitsstunde erhoben. Mit Rücksicht auf örtliche\nverursacht sind.                                 Verhältnisse kann die Oberfinanzdirektion zur An-\npassung an den tatsächlichen Aufwand für be-\n(4) Wird für den Kostenschuldner unmittelbar vor\nstimmte Bereiche die Grundgebühr bis auf eine\noder nach einer kostenpflichtigen Amtshandlung eine\nhalbe Stundengebühr ermäßigen. Die Grundgebühr\nkostenfreie Amtshandlung vorgenommen, die auch\nentfällt, wenn für den Kostenschuldner unmittelbar\nohne die Jrnstenpflichtioe Amtshandlung stattfinden\nvor oder nach der kostenpflichtigen Amtshandlung\nmußte, so we:rd<)n Kosten nicht erhoben, wenn die\neine kostenfreie Amtshandlung vorgenommen wurde,\nDauer der kostenpflichtigen Amtshandlung eine\ndie auch ohne die kostenpflichtige Amtshandlung\nViertelstunde nid1 t übersteigt.\nstattfinden mußte.\n(2) Werden bei einer kostenpflichtigen Amtshand-\n§ 3                          lung mehrere Beamte nacheinander verwendet, so\nwird die Grundgebühr für jeden Zeitraum von\n(1) Die Slundengebühr beträgt:                      8 Stunden nur einmal erhoben.\n1. für Begleitungen einschließlich der Zeit des Rück-      (3) Sind dem Beamten für die kostenpflichtige\nwegs und für Bewachungen 4 /5 des auf eine Ar-     Amtshandlung Reisekosten zu zahlen, die den Be-\nbeitsstunde entfallenden durchschnittlichen Be-    trag nach Absatz 1 übersteigen, so wird als Grund-\nsoldungsaufwands für Beamte der Laufbahn-         gebühr der Betrag der Reisekosten erhoben.\ngruppe des einfachen Dienstes der Bundesfinanz-\nverwaltung;\n2. für andere Amtshandlungen 4/5 des auf eine Ar-\nbeitsstunde entfallenden durchschnittlichen Be-                               § 6\nsoldungsaufwands für Beamte der Laufbahngruppe         (1) Werden zu den in § 2 bezeichneten kosten-\ndes mittleren Dienstes der Bundesfinanzverwal-     pflichtigen Amtshan:llungen Beamte ständig erfor-\ntung.                                              derlich, so wird eine Monatsgebühr erhoben.\nDem Besoldungsaufwand wird für die Errechnung              (2) Die Monatsgebühr beträgt:\nder Stundengebühr ein Versorgungszuschlag von          1. für Beamte der Laufbahngruppe des einfachen\n20 v. H. der Dienstbezüge zugerechnet.                       und des mittleren Dienstes 4/5 des auf die jewei-\n(2) Die Höhe der Stundengebühren wird im Bun-            lige Laufbahngruppe der Bundesfinanzverwaltung\ndesanzeiger bekanntgegeben.                                 entfallenden durchschnittlichen monatlichen Be-\nsoldungsaufwands,\n2. für Beamte der Laufbahngruppe des gehobenen\n§ 4                               Dienstes 4/5 des durchschnittlichen monatlichen\nBesoldungsaufwands für Beamte im Eingangsamt\n(1) Die in Form von Stundengebühren zu erheben-\nund im ersten Beförderungsamt dieser Laufbahn-\nden Kosten sind für jeden Beamten nach der Dauer             gruppe der Bundesfinanzverwaltung.\nseiner Beteiligung an der kostenpflichtigen Amts-\nhandlung zu berechnen. Zur kostenpflichtigen Amts-     Dem Besoldungsaufwand wird für die Errechnung\nhandlung rechnen auch Wartezeiten, die der Kosten-     der Monatsgebühr ein Versorgungszuschlag von\nschuldner zu vertreten hat, nicht dagegen übliche      20 v. H. der Dienstbezüge zugerechnet.\nBetriebspausen, wenn Amtshandlungen während der             (3) Die Höhe der Monatsgebühren wird im Bun-\nPausen nicht vorgenommen werden. Die Dauer der          desanzeiger bekanntgegeben.\nkostenpflichtigen Amtshandlung ist auf halbe Stun-\nden aufzurunden.\n(2) Mehrere kostenpflichtige Amtshandlungen, die\nunmittelbar nacheinander durch dieselben Beamten                                  § 7\nfür denselben Kostenschuldner vorgenommen wer-              (1) Für kostenpflichtige Amtshandlungen außer-\nden, gelten für die Berechnung der Kosten als eine      halb der festgesetzten Dienststunden werden zusätz-\nAmtshandlung.                                           lich zur Monatsgebühr Stundengebühren erhoben.\n(3) Unterliegen kostenpflichtige Amtshandlungen         (2) Trennungsgelder, die dem Beamten nur wegen\nfür denselben Kostenschuldner verschiedenen Ge-         seiner ständigen Beschäftigung außerhalb des Amts-\nbührensätzen, so wird die Dauer der nach dem            platzes oder der Amtsstelle auszuzahlen sind, wer-\nhöheren Satz kostenpflichtigen Amtshandlungen nach     den zusätzlich erhoben, wenn eine andere, mit ge-\nAbsatz 1 aufgerundet, für den überschießenden Teil      ringeren Kosten verbundene Regelung nicht möglich\nder Gesamtdauer werden Gebühren nach dem nied-         ist.\nrigeren Satz erhoben.\n(3) Nimmt der Kostenschuldner nicht die vol~e\nDiensttätigkeit des ständig zugeteilten Beamten m\n§ 5                          Anspruch und ist es möglich, den Beamten für andere\nVerwaltungstätigkeiten zu verwenden, so wird die\n(1) Zur Abgeltung von Nebenkosten wird für\nMonatsgebühr auf einen angemessenen Teil herab-\njeden Beamten, der an einer kostenpflichtigen Amts-\nhandlung außerhalb des Amtsplatzes oder der Amts-      gesetzt.\nstelle beteiligt ist, neben der Stundengebühr eine          (4) Der Kostenschuldner hat es dem Hauptzollamt\nGrundgebühr in flöhe der Stundengebühr für eine        rechtzeitig vorher anzuzeigen, wenn der ihm ständig","850                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nzugeteilte Beamte nicht mehr ständig oder nicht                                     § 10\nmehr für die volle Diensttätigkeit benötigt wird.           (1) Für die Verwahrung von Waren durch eine\nZolldienststelle wird eine Verwahrungsgebühr von\n0,50 DM für jede angefangenen 100 Kilogramm für\njeden Tag erhoben.\n§ 8\n(2) Gebühren werden nicht erhoben:\nFür die Abfertigung von Massensendungen mit\ngeringem Materialwert in einem vereinfachten Ver-       1. für den Tag der Gestellung der Waren,\nfahren außerhalb der Offnungszeiten der Grenzzoll-      2. für den Tag, an dem der Zollantrag gestellt und\nstellen sowie für die zollamtliche Uberwachung des           nicht zurückgewiesen worden ist, und\nDurchgangsverkehrs mit Handelswaren auf inter-\nnationalen Straßen wird an Stelle der Gebühren          3. für die darauf folgenden Tage bis zu dem Tage,\nnach §§ 3 und 5 eine ermäßigte Gebühr von 2 DM               an dem die Ware dem Beteiligten überlassen\nerhoben.                                                     worden ist; dies gilt nicht, wenn sich die Uber-\nlassung aus Gründen verzögert, die vom Beteilig-\nten zu vertreten sind, oder wenn die Verzögerung\n§ g                                durch eine kostenpflichtige Untersuchung ver-\nanlaßt ist;\n(1) Für die Untersuchung von Waren durch eine\nZolltechnische Prüfungs- und Lehranstalt, eine Zoll-    4. für die Verwahrung von Postpaketen.\nlehranstalt, die Zollwertgruppe der Bundeszollver-          (3) Werden die Waren von der Zolldienststelle\nwaltung oder das Bundesmonopolamt für Brannt-           einem anderen in Verwahrung gegeben, so werden\nwein werden nach Maßgabe des Absatzes 2 Gebüh-          die hierdurch entstandenen Auslagen, mindestens\nren nach der Anlage zu dieser Verordnung (Gebüh-        die Gebühren nach Absatz 1 und 2 erhoben.\nrentarif für Untersuchungen) erhoben.\n(4) Verwahrungsgebühren bis zu einer Deutschen\n(2) Die Untersuchung von Wa.renist kostenpflichtig,  Mark werden nicht erhoben.\n1. wenn sie durch einen Antrag auf Erteilung einer\nverbindlichen Zolltarifauskunft veranlaßt ist;\n§ 11\n2. wenn sie durch einen Antrag auf Gewährung\n(1) Für die Fertigung von Schriftstücken, Abschrif-\neiner Steuer- oder Monopolvergünstigung ver-\nanlaßt ist;                                         ten und Ablichtungen auf Antrag werden Schreib-\ngebühren erhoben. Für die Bemessung der Schreib-\n3. wenn die Untersuchung dadurch veranlaßt ist, daß      gebühr gilt § 136 Abs. 3 bis 6 der Kostenordnung\nder Anmeldepflichtige unzulängliche Angaben          in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Bei\nüber den Wert, die Beschaffenheit oder andere        Erhebung von Schreibgebühren entfällt eine Gebühr\nfür die amtliche Behandlung einer Ware maß-          für die Beglaubigung.\ngeblichen Merkmale oder Umstände auf Verlan-\ngen nicht oder nicht ausreichend ergänzt;                (2) Werden von dem Kostenschuldner vollständige\nAbschriften zur Beglaubigung vorgelegt, so wird\n4. wenn sich bei Untersuchungen von Amts wegen           eine Beglaubigungsgebühr von 20 Pfennig je Seite\nAngaben oder Einwendungen des Anmeldepflich-         der Schriftstücke, mindestens aber von 1 DM er-\ntigen als unrichtig oder unbegründet erweisen        hoben.\noder wenn durch die Untersuchung ein Verstoß\ngegen allgemein vorgeschriebene oder besonders\n§ 12\nangeordnete Uberwachungsbestimmungen fest-\ngestellt wird;                                          (1) Für die Neuausfertigung einer abhanden ge-\nkommenen oder unbrauchbar gewordenen Urkunde\n5. wenn durch die Untersuchung festgestellt werden       über die Gewährung einer Vergünstigung wird eine\nsoll, ob Ersatzgut (Freigut) vor der Veredelung     Gebühr von 10 DM erhoben.\ndem eingeführten Zollgut nach Menge und Be-\nschaffenheit entsprochen hat;                           (2) Werden auf Antrag mehrere Urkunden für\ndenselben Zweck oder zu einer vorhandenen Ur-\n6. wenn im Branntweinlagerverkehr durch die Un-          kunde weitere Ausfertigungen, Abschriften oder\ntersuchung der Weingeistgehalt festgestellt wer-    Teilabschriften gleichzeitig ausgestellt, so werden\nden soll;                                           für die zweite und jede weitere Ausfertigung und\n7. wenn Vergällungsmittel auf ihre Eignung zum           für jede Abschrift Auslagen nach § 11 Abs. 1, min-\nVergällen geprüft werden.                           destens 2 DM erhoben.\n(3) Neben der Gebühr werden die Auslagen für                                     § 13\nVerpackung und Versendung der Waren erhoben.\n(1) Die Zolldienststelle kann bei Kostenschu~~n~rn,\n(4) Wird die kostenpflichtige Untersuchung nicht     für die kostenpflichtige Amtshandlungen haufiger\ndurch eine Dienststelle der Bundesfinanzverwaltung       vorgenommen werden, die Kosten für einen Monat\ndurchgeführt, so werden die durch die Untersuchung       in einem Kostenbescheid zusammenfassen. Die zu-\nentstandenen Auslagen, mindestens die Kosten nach·       sammengefaßten Kosten sind eine Woche nach Be-\nAbsatz 1 bis 3 erhoben.                                   kanntgabe des Kostenbescheids zu entrichten.","Nr. 60 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                          851\n(2) Monatsgebühren sind für jedes Vierteljahr am   blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 31 Abs. 2 des\n15. des zweiten Monats zu entrichten.                 Kostenermächtigungs-.Anderungsgesetzes auch im\nLand Berlin.\n§ 14\n§ 15\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-      Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1970 in Kraft.\nBonn, den 26. Juni 1970\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller","852                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAnlage\n(zu§ 9 Abs. 1)\nGebühr~ntarif für Untersuchungen\nA. Physikochemische Messungen und Untersuchun-                                                   DM\ngen                                                 1.2    mit Meßmikroskop                    9\nB. Allgemeine chemische Untersuchungen                  1.3    mit Reiskorn-Meßgerät            nach\nZeitaufwand\nC. Besondere chemische Untersuchungen                   2.     Siebanalyse\n(nach DIN 1171 und 4188)\nD. Technische Vorschriften (TV)\n2.1    erste Fraktion                      9\nE. Untersuchungen von Spinnstoffen und Waren            2.2    jede weitere Fraktion               6\ndaraus\n3.     Bestimmung de,.. Dichte\nF. Eisen, Ferrolegierungen und Stahl                           flüssiger und fester Körper\nG. Kakaozoll-Vergütungsordnung                           3.1    mittels der Spindel\n3.1.1  bis+ 25° C                          4\nH. Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuer-\ngesetz (§ 3 ZuckStDB) und Zuckersteuer-Ver-         3.1.2  bei mehr als + 25° C                6\ngütungsordnung                                      3.2    mittels der Mohr-(West-\nphal-) sehen Waage\nI. Zuckersteuer-Befreiungsordnung\n3.2.1  bis+ 25° C                          6\nK. Salzsteuer-Befreiungsordnung                         3.2.2   bei mehr als + 25° C               8\nL. Mineralöl                                            3.3     mittels des Pyknometers\n3.3.1  bis + 25° C                        12\nM. Branntweinmonopol\n3.3.2  bei mehr als + 25° C               15\nN. Marktordnungswaren                                    3.4    nach dem Schwebeverfahren          13\n3.5    nach dem Schüttgewicht\nVorbemerkungen                                                   (augenscheinliche Dichte)          6\n1. Die Untersuchungsgebühr bemißt sich nach den          4.     Bestimmung der Viskosität\nin den Abschnitten A bis N aufgeführten Sätzen.\n4.1    Messungen unter + 10° C            36\nWerden Proben von Waren gleicher Art in größe-\nrer Anzahl gleichzeitig oder in unmittelbarer        4.2    Messungen bei + 10° C\nFolge untersucht und wird dadurch der für                    bis + 50° C                       18\ndie einzelne Untersuchung sonst erforderliche        4.3     Messungen über + 50° C            23\nAufwand erheblich vermindert, so sind die festen\nGebührensätze nur zur Hälfte anzusetzen. Die         5.      Messungen mit dem\ngleiche Ermäßigung gilt für die Untersuchung der     5.1     Refraktometer\ndritten Probe und aller weiteren Proben, wenn        5.1.1   bei + 15° C bis + 25° C            9\naus einer Sendung gleichzeitig oder in unmittel-     5.1.2   unter + 15° C\nbarer Folge drei oder mehr Proben von Waren                  oder über + 25° C                 11\ngleicher Art untersucht werden.\n5.2     Interferometer                    20\n2. Sind Gebührensätze nicht festgesetzt oder ist be-     5.3     Colorimeter (Photometer)          18\nstimmt, daß die Gebühr nach dem Zeitaufwand\n5.4     Nephelometer                      15\nzu bemessen ist, so ist für jede Stunde der Unter-\nsuchung eine Gebühr von 18 DM, für jede halbe        5.5     Polarimeter                       14\noder angefangene halbe Stunde die Hälfte dieser      5.6     Hand- bzw. einfachen\nGebühr anzusetzen.                                           Spektrometer                      11\n3. Als Untersuchung gelten auch aufwendige Pro-          5.7     Spektrographen oder\nbenvorbereitungen, die Begutachtung von Waren                Spektrophotometer\nan Hand von Zeichnungen, Prospekten usw. sowie        5.7.1  Infrarotspektrophotometer  Grundgebühr\ndie Auswertung von Analysenzeugnissen, auf                                                     10\nGrund derer ein Gutachten gefertigt wird. Hierfür                                        zusätzlich\nsind Gebühren nach dem Zeitaufwand anzusetzen.                                          Gebühr nach\nZeitaufwand\nA. Physikochemische Messungen                            5.7.2   andere                     Grundgebühr\nund Untersuchungen                                                                              5\nDM                                               zusätzlich\n1.        Längen bzw. Dicken-                                                               Gebühr nach\nmessungen                                                                         Zeitaufwand\n1.1       mit Mikrometer                       6          6.     Luminescenumal yse                15","Nr. f,0 -- Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                       853\nDM                                                    DM\n7.   R<Jdic)dht.ivilJI                                   B. Allgemeine chemische Untersuchungen\n(zwei Bestimm ung(•n zu\n1.      Bestimmung des\nverschiedenen ZPi Icn)                  120\nAbdampfrückstands\n8.   Chromu lo~Jrdphi sdw                                l.1     in sirupartigen Stoffen             15\nBestimmtmgPn                                        l .2    in anderen Stoffen                  11\n8.1  mittels des                                         2.      Bestimmung des Wassers\nCasfrak ton1(~t crs               Grundgebühr               bzw. wasserfreien Stoffs in\n5                anderer Weise als nach Nr.\nzusälzlich             B. 1.\nCebühr nach       2.1     mittelbar aus der Dichte           12\nZeitaufwand\n2.2     durch Xylol-Destillation           20\n8.2   andere                                 nach        2.3     nach der Methode von K.\nZeitaufwand             Fischer                            35\n9.   Bestimmung des pH-Werts\n3.      Bestimmung der Asche\n9.1  mit Jndikat.orfolien                       3        3.1     Gesamtasche                         11\n9.2  coJorimctrisch                             9        3.2     Sulfatasche                         15\n9.3  elektrometrisch                           16        3.3     wasserlösliche bzw. -un-\nlösliche Asche                       9\n10.  Schmelzpunk l organ ischcr                          3.4     säurelösliche bzw. -unlös-\nStoffe                                                      liche Asche                          9\n10.1 einfach                                             3.5     Alkalität der wasser-\n9\nlöslichen Asche                      8\n10.2 nach dPr Mikrornel.hode\nvon Kofl<~r                                         4.      Nachweis und Bestimmung\nnach\nvon Anionen und Katio-\nZeitaufwand\nnen, soweit nicht an ande-\nl 1. Erslctrrungspunk t                                          rer Stelle erfaßt, je Einzel-\norganischer Stoffo ncich                                    bestimmung\nShukoff                                  15         4.1     einfache Untersuchung                6\n12.\n4.2     schwierige Untersuchung           nach\nMolckularg<!W ichls-\nZeitaufwand\nbeslimmunq\n12.1\n5.      Elementaranalyse\ndurch CeJrierptmktscrnie-\ndrigung b:l,\\,v. Siedr\\plmkts-                      5.1     qualitativer Nachweis von\nE)rhöhunrJ                               25                 Stickstoff, Schwefel, Halo-\ngenen und/ oder anderen\n12.2 mich Rt1st                               15                 Elementen, je Element                9\n13.\n5.2     quantitative Analysen\nSiedepun k Lsbc!slirnmung                12\n5.2.1   Vorbereiten nnd Trocknen             9\n14.  Destillation                                        5.2.2   Kohlenstoff,    Wasserstoff\n14.1 einfache Deslil1c1tion bei                                  oder Gesamtstickstoff (so-\nnormalem Druck                           18                 weit nicht unter B. 6.1 er-\nfaßt), je Element                   10\n14.2 andere                                  nach\n5.2.3   Schwefel                            18\nZeitaufwand\n5.2.4   Ha.logene                           15\n15.  Löslichkeit und Unlöslich-                          5.2.5   Methoxylgruppen                     18\nkeit in Wasser, Säuren,\n5.2.6   Phosphor                            18\nLaugen oder in organischen\nLösungsmitteln, qua] itativ,                        5.2.7   andere Bestimmungen, aus-\nje Versuch                                 3\ngenommen solche der Po-\nsition B.6.                       nach\n16.  Extraktion oder                                                                           Zeitaufwand\nPerforation                              23\n6.      Bestimmung des         Stick-\n17.  Mikroskopische Unl.E)r-                                     stoffs und seiner Verbin-\nsuchungen                              nach                 dungen\nZeitaufwand       6.1     Gesamtstickstoff nach Kjel-\ndahl                               18\n18.  Physikochemische Messun-\n6.2     Eiweißstickstoff                   27\ngen und Untersuchungen,\nanderweit nicht genannt                 nach        6.3     Ammoniak                            15\nZeitaufwand      6.4     Harnstoff                          25","854                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nDM                                                   DM\n7.            Bestimmung der Kohlen-                                  14.    Bestimmung der        freien\nhydrate*)                                                      Säuren\n7.1            Gesamtmenge der wus-                                   14.1   Gesamtsäuren                       9\nserlöslichcn,       stickstoff-                         14.2   nichtflüchtige                    13\nund aschefreicn Extrakt-                                14.3   flüchtige                         18\nstoffe                                     36\n7.2           direkt reduzierender Zuk-                               15.    Nachweis chemischer Kon-\nkcr, gewichtsanalytisch                     15                 servierungsmittel (z. B. in\nFruchtsäften)                    nach\n7.3           Gesc1mtzuckcr, nc1ch Inver-                                                                 Zeitaufwand\nsion                                       18\n7.4           Invertzucker und Sti.irke-                              16.    Allgemeine chemische Un-\nsirup                                                         tersuchungen,     anderweit\nnicht genannt                    nach\n7.4.1          qualitativ                                  8                                              Zeitaufwand\n7.4.2          quantitativ                                18\n7.5           Polarisution vor und nuch                               C. Besondere chemische Untersuchungen\nder Inversion                              22\n1.     Ole, Fette, Wachse und\n7.6            Dextrine                                   35                 dergleichen\n7.7           Stärke (ausgenommen D.4)                                1.1    Gesamtfett (durch Extrak-\n7.7.1          polarimetrisch                             22                 tion)                             23\n7.7.2          gewichtsanalytisch                         30          1.2    Schmelzpunkt von Fett-\n7.8            Rohfaser                                   26                 säuren mit Spaltung und\n7.9            Laktose                                                       Reinigung                         32\n7.9.1         polarimetrisch                              12          1.3    Schmelzpunktdifferenz-\nmethode nach Bömer                60\n7.9.2         gewichtsanalytisch                          17\n1.4    Säuregrad, Säurezahl, freie\n8.            Bestimmung des Wein-                                           Fettsäure                         11\ngeists**)                                              1.5    Verseifungszahl                   16\n8.1            qualitativ                                 12          1.6    Unverseifbares                    34\n8.2           quantitativ, aus der Dichte                             1.7    Jodzahl                           18\ndes Destillats                              15\n1.8    Reichert-Meissl- und/oder\n8.3            quantitativ, aus der Dichte                                   Polenske-Zahl\nnach dem Ausschütteln\n27\n1.8.1  einzeln                           23\nmit Petrolbenzin\n1.8.2  gemeinsam                         37\n9.            Bestimmung des Methyl-                                  1.9    Acetylzahl oder Hy-\nalkohols                                                       droxylzahl                        23\n9.1           qualitativ                                  15          1.10   Nickel                            15\n9.2           quantitativ, auch neben                                 1.11   Isoölsäure (gehärtete\nWeingeist und/oder Iso-                                        Fette)                            60\npropylalkohol                               30\n1.12   Farbreaktionen                     7\n10.           Bestimmung des Isopro-                                  1.13   Buttersäurezahl nach\npylalkohols                                                   Großfeld                          23\n10.1           qualitativ                                 15          1.14   Caprylsäurezahl nach\n10.2          quantitativ, auch neben                                        Großfeld                          30\nWeingeist und/oder Me-                                 1.15   Gesamtzahl nach Großfeld          23\nthylalkohol                                45          1.16   Epoxydsauerstoff                  23\n11.           Bestimmung des          Glyze-                          1.17   Ph ytosterinnach weis Digi-\nrins (quantitativ)                         40                 toninmethode oder Äther-\nmethode nach Bömer                70\n12.           Bestimmung des Glyze-\nrins und 2,3-Butylengly-                               2.     Kaffee, Tee und deren Zu-\nbereitungen\nkols                                       60\n2.1    wasserlösliche Stoffe\n13.            Nachweis künstlicher Farb-                                     (Extraktausbeute)                20\nstoffe mittels der Woll-                                2.2    Koffein                           38\nfadenprobe                                  9\n2.3    Chloraminzahl                     18\n3.     Bestimmung des\n•) Bestimmungen auf Grund <ler Durchführungsbestimmungen zum                                                   34\nZuckersteuergesetz (§ 3) und <ler Zuckersteuer-Vergütungsor<lnung        Kreatinins\ns. unter H.\n4.     Bestimmung der Lecithin-\n.. ) Bestimmungen auf Grund der TB zum Branntweinmonopolgesetz\n11. unter M.                                                           phosphorsäure                     34","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                       855\nDM                                                   DM\n5.    Nachweis      und   Bestim-                   D. Technische Vorschriften (TV)\nmung von Verclickungs-                         1.     Bestimmung des Trocken-\nmitleln (z.B. Pektine, Jo-\nstoffs von Tomatensaft\nhannishrotkernmehl, Zel-\n(TV zu 20, Vorschrift 4)          30\nluloseclerivate)                   18\n2.     Ermittlung des Gesamt-\n6.    Prüfung auf Lutein,                                   trockep.stoffs und des Ge-\nqualitativ                          7                 halts an Alkohol in\n7.    Ermittlunq des Chlorid-                               Weinen und Wermut-\ngehalts in Alkalihydro-                               weinen usw.\nxyden                              18\n(TV zu 22.05 und 22.06)           24\n3,     Untersuchung des Wein-\n8     Ermittlung des K~O-Ge-\nessigs auf den Gehalt an\nhalts in\nwasserfreier Essigsäure\n8.1   Kaliumsulfat                       10                 (TV zu 22.05,\n8.2   Kaliummagnesiumsulfat              15                 Anmerkung 4)                        9\n9.    Bestimmung der Abietin-                        4.     Ermittlung des Stärke-\nsäure in Kolophonium-                                 gehalts      von  Müllerei-\nderivaten                         nach                erzeugnissen aus Getreide\nZeitaufwand             (TV zu 23.02)                     22\n5.     Bestimmung der Verflüssi-\n10.   Bestimmung von Provita-\nminen und Vitaminen                                   gungskraft von Bakterien-\nnach\nund Schimmelpilzamylasen\nZeitaufwand\noder der proteolytischen\n11.   Kunststoffe                       nach                Kraft von Bakterien- und\nZeitaufwand             Schimmelpilzproteasen\n(TV zu 29.40)                     50\n12.   Kautschuk und Kautschuk-\nwaren                                          6.     Bestimmung der verfüg-\nbaren Phorsphorsäure in\n12.1  Trockenstoff von Latex             12\nSuperphosphaten (TV zu\n12.2  Dichte nach dem Schwebe-                              31.03)                            30\nverfahren                          13\n7.     Untersuchung von Vergäl-\n12.3  Asche                              11                 lungsmitteln auf Eignung\n12.4  Extraktion der Harze               23                 zum Ungenießbarmachen\n12.5  Burchfield-Test                     9                 von Kasein, Albumin und\n12.6  Weber-Test                          9                 Eiweißstoffen der Hülsen-\nfrüchte (sogenanntem\n12.7  Jodzahl                            18\npflanzlichen Kasein)\n12.8  Stickstoff nach Kjeldahl           18                 (TV zu 35.01, 35.02, 35.04)       15\n12.9  Chlor, quantitativ                 18                                             je Vergällungs-\n12.10 Löslichkeitsbestimmung              9                                                 mittel\n12.11 Bestimmung des Gewebe-                         8.     Untersuchung von Holz-\nanteils                            18                 kohle (einschließlich Kohle\naus Schalen oder Nüssen)\n12.12 Acetonextrakt                      23\nauf Aktivierung\n12.13 Chloroformextrakt                  23                 (TV zu 38.03 I und 44.02)          10\n12.14 Ruß, quantitativ                   18\n9.     Untersuchung von Kiesel-\n12.15 Gesamtschwefel                     25                 gur, Tripel und derglei-\n12.16 Schwefel im Acetonextrakt          25                 chen auf Aktivierung (TV\n12.17 Schwefel im Chloroform-                               zu 38.03 II)                      50\nextrakt                            25         10.     Unterscheidung zwischen\n12.18 Herstellung von       Kaut-                           Papier, Pappe und Filter-\nschukmischungen und an-                               platten aus Papierhalbstoff\nschließende Vulkanisation          50                 mit Asbestgehalt des Kapi-\n12.19 Bestimmung der Zerreiß-                               tels 48 und Waren aus\nfestigkeit                         18                 Asbest (z. B. Kapitel 68)\n(TV zu 48)                        20\n12.20 Bestimmung der bleiben-\n11.     Feststellung der Beschaf-\nden Dehnung                         9\nfenheitsmerkmale von bloß\n13.   Besondere chemische Unter-                            angefärbten, durch bloßes\nsuchungen, anderweit nicht                            Dämpfen gebräunten und\ngenannt                           nach                gefärbten (kremierten)\nZeitaufwand             Garnen (TV zu XI I)                12","856                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nDM                                             DM\n12.     h~stslellun~J    der    F<~in-                    5.      Gewichtsbestimmung von\nhc:ilsnummer von C,nnen                                   Gewirken und Gestricken,\nund der Lauflunge im                                      DIN 53884\nZwirn (TV zu XI Il)                    12         5.1     Flächengewicht je m 2\n13.     Quanl.ilati vc fü:slimmuug                        5.1.1   von Abschnitten von Ge-\nder Spinnstol le in Misch-                                wirken und Gestricken        6\nwaren (TV z11 XI Vor-                             5.1.2   vom Stück (Länge, Breite\nschrift 2)                           nach                 und Gewicht)\nZeitaufwand      5.1.2.1 bis 25 m Länge              14\n14.     Fc~slslcllun~J d('s Qui.Hlrc1t-                   5.1.2.2 von mehr dls 25 bis 50 m\nmctcrgcwichts von Cewe-                                   Länge                      21\nlwn (TV zu 56.07)                       9\n5.1.2.3 je weiten~ lO rn Länge       1,50\n15.     Peststellung des Quadrd l-                        5.2     Gewicht des laufenden\nmctergPw ich t s von Papie-                               Meters\nren                                     9         5.2.1   von Abschnitten von Ge-\n16.     Feststellung von Umma-                                    wirken und Gestricken        6\ngnetisierungsverlusten bei                        5.2.2   vom Stück (Länge und\nElektroblechen (TV zu 73                                  Gewicht)\nVorschrift l n)                       50\n5.2.2.1 bis 50 m Länge              17\n5.2.2.2 je weitere 10 m Länge        1,50\nE. Untersuchungen von Spinnstoffen\nund Waren daraus                                      6.      Gewichtsbestirµmung von\n1.      Ermittlung der Länge und                                  textilen Flächenerzeugnis-\nBreite von Cewcbcn, DIN                                   sen, anderweit nicht ge-\n53851                                                     nannt\n1.1     bis 25 m L~inge                         7         6.1     Flächengewicht je m 2\n1.2     von mehr <1ls 25 bis 50 m                         6.1.1   von Abschnitten textiler\nLänge                                 11,50               Flächenerzeugnisse           6\n1.3     je weitere 10 m Länge                   1,50      6.1.2   vom Stück (Länge, Breite\nund Gewicht)\n2.      Ermittlung der Länge und\nBreite von Gewirken und                           6.1.2.1 bis 25 m Uinge              14\nGestrickcn, DlN 53881                             6.1.2.2 von mehr als 25 bis 50 m\n2.1     bis 10 m Uinge                          6                 Lähge                      21\n2.2     von mehr dls 10 bis 25 rn                         6.1.2.3 je weitere 10 m Länge        1,50\nLunge                                   9,50      6.2     Gewicht des lauf enden\n2.3     je weit()r<~ 10 m Länge                 1,50              Meters\n6.2.1   von Abschnitten textiler\n3.      Ermittlung der Länge und                                  Flächenerzeugnisse           6\nBreite von textilen Flä-\nchengebilden, irnderw<'it                         6.2.2   vom Stück (Länge und\nnicht genannl                        nach                 Gewicht)\nZeitaufwand      6.2.2.1 bis 50 m Länge              17\n4.      Gewichlshcslimrnung von                           6.2.2.2 je weitere 10 m Länge        1,50\nGeweben, DIN 53854\n7.      Messung der Dicke textiler\n4.1     Flächengewicht je m 2\nFlächengebilde, DIN 53855\n4.1.1   von Gewebeabschnitten                   6                 (10 Messungen bei einem\n4.1.2   vom Stück (Länge, Breite                                  Meßdruck)                   11,50\nund Gewicht)\n4.1.2.1 bis 25 m Länge                        14          8.      Messung der Faserlänge,\neinschl. Diagramm, DIN\n4.1.2.2 von mehr dls 25 bis 50 m\n53805                      92\nLänge                                 21\n4.1.2.3 je weitere 10 m Länge                   1,50      9.      Messung der Einzelfaser\n4.2     Gewicht des laufenden                                     aus Garnen und Geweben,\nMeters                                                    je 100 Fasern               18\n4.2.1   von Gewebeabschnitten                   6\n10.     Bestimmung der durch-\n4.2.2   vom Stück                                                 schnittlichen Faserlänge\n(Länge und Gewicht)\n4.2.2.1 bis 50 m Länge                         17         10.1    nach Kuhn                   19\n4.2.2.2 je weitere 10 m Uinqe                   1,50      10.2    nach Müller                 25","Nr. 60      Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                        857\nDM                                                  DM\n11.       Bestimmung der Capilldf-                                  16.1   bei Prüfung\nzahl von Chemie-                                                in trockenem Zustand\nspinnfädcn                                               16.1.1 10 Versuche                      6\n11.1      bis 40 Einzdfi:idcn                            6          16.1.2 je weitere 10 Versuche           5\n11.2      von mehr als 40 bis                                       lG.2   bei Prüfung\n60 Einzelfüclcn                                9,50              in nassem Zustand\n11.3      von mehr als 60 Einzel-                                   16.2.1 10 Versuche                      g\nfäden                                         15                                                  7.50\n16.2.2 je weitere 10 Versuche\n12.       Messung des Faserdurch-                                   17.    Ermittlung der Art und des\nmessers in Mikroprojek-                                          Aufbaus von Fäden\ntion der Uingsansicht [Be-\n17.1   nach DIN 60900                   5\nstimmung der Wollfein-\nheit, Garnnummer- (Tilcr)-                                17.2   bei kompliziertem Aufbau       nach\nbestimmung], DIN 53811                                                                      Zeitaufwand\n12.1      je 100 Messungen                              10,50       18.    Ermittlung der Fadendichte\n12.2      mit Diag rnmm                                 19                 in Geweben, DIN 53853\n18.1   Tuche, Schwergewebe und\n13.       Bestimmung der mittleren\nschwer ausnehmbare\nFeinheit von Chemiespinn-\nMehrlagengewebe                nach\nfäden (10 bis 20 Bündel zu\nZeitaufwand\nje 50 Fäden), DIN 53812\n18.2   Auszählen der Kettfäden\n13.1      einfach                                      26\nüber größere Breiten           nach\n13.2      Mischgarne                                   31                                             Zeitaufwand\n14.       Bestimmung der Feinheit                                   18.3   andere, je Richtung              6\nvon Garnen und Zwirnen\n19.    Ermittlung der Maschen-\nim einfachen Weifverfah-\ndichte von Gewirken und\nren, DIN 53830\nGestricken, DIN 53883, je\n14.1      Lauflänge und Nummern                                            Richtung                         9,50\n(2 Versuche)                                   5\n20.    Ermittlung der Dichte an\n14.2      bei Entnahme aus Geweben\ntextilen Flächengebilden,\n14.2.1    einfache Gewebe                                                  anderweit nicht genannt\n(je Fadensystem)                               7                 (Strickdichte, Knoten-\n14.2.2    gefilzte Gewebe                                                  dichte)                        nach\n(je Fadensystem)                               9,50                                         Zeitaufwand\n14.3      bei Entnahme aus ander-                                   21.    Ermittlung der Gewebe-\nweit nicht genannten tex-                                        bindung, DIN 61101\ntilen Flächengebilden                       nach\n21.1   Grundbindungen und ein-\nZeitaufwand\nfache Ableitungen davon          6\n15.       Bestimmung der Drehung                                    21.2   schwierige Bindungen           nach\nvon Garnen und Zwirnen                                                                      Zeitaufwand\nsowie der Längenände-\nrung beim Aufdrehen (Auf-                                 22.    Ermittlung der Bindungen\ndrehverfahren), DIN 53832                                        (Knüpfungen) textiler\nFlächengebilde, anderweit\n15.1      bis 2000 Drehungen/m\nnicht genannt                  nach\n(10 Versuche)\nZeitaufwand\n15.1.1    ohne Bestimmung der Ein-\nzwirnung                                       6          23.    Ermittlung der Florhöhe\n(100 Einzelmessungen)           19\n15.1.2    mit Bestimmung der Ein-\nzwirnung                                       8,50       24.    Ermittlung des Flornoppen-\n15.2      von mehr als 2000 Drehun-                                        gewichts (je 50 Noppen)          8,50\ngen/m (10 Versuche)                                       25.    Ermittlung der Flornoppen-\n15.2.1    ohne Bestimmung der Ein-                                         länge (20 Messungen)             8,50\nzwirnung                                     11,50\n26.    Ermittlung der\n15.2.2    mit Bestimmung der Ein-\nGleichmäßigkeit\nzwirnung                                     14\n26.1   von Fasern (Anfertigung\n16.       Ermittlung der Zugfestig-                                        von Querschnitten und\nkeit von Garnen und                                              Mikroskopie)                   104\nZwirnen, DIN 53834 *)\n26.2   von Fäden (nach dem\nAugenschein mit dem\n*) Die Bestimmung    de1 Feinheit z111 Drmittlung der Reißlänge ist\ngesondert zu berechnen.                                                 Seriplan)                        6","858                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nDM                                                   DM\n26.3       von textilen Flächengebil-                             29.2.11 Ameisensäure-Verfahren,\nden (Zählen von Fehlern,                                        DIN 54220                         35\nBeurteilung nach dem                                   29.2.12 Salzsäure-Verfahren,\nAugenschein)                                nach                DIN 54221                         28\nZeitaufwand\n30.      Ermittlung der Begleitstoffe\n27.        Messen des Knittererho-\nlungswinkels textiler Er-                              30.1     Mikromethoden\nzeugnisse (wilagerechte                                30.1.1   Nachweis von Fett, Kalk-\nFaltenkante, hochstehender                                       seife, Mattierung usw.            11,50\nfreier Schenkel),                                      30.1.2   Nachweis von Appreturen          nach\nDIN 53890, je 5 Versuche                                                                     Zeitaufwand\nin Kette und Schuß                           25        30.2     Makromethoden\n28.        Ermittlung der Maßände-                                30.2.1   qualitativ\nrung von Geweben                                       30.2.1.1 Ole und Fette                      9,50\n28.1       beim Durchnässen,                                      30.2.1.2 Appreturen und Schlichten        nach\nDIN 53892                                     9,50                                           Zeitaufwand\n28.2       beim Waschen, DIN 53892                                30.2.1.3 Aschenbestandteile               nach\n28.2.1     Koch- oder Feinwäsche                        15                                              Zeitaufwand\n28.2.2     Maschinenwäsche                              18        30.2.1.4 Formaldehyd                        7\n28.3       beim Bügeln mit feuchtem                               30.2.1.5 Kalkseife und Metallseifen        14\nBügeltuch oder Bügelpresse                    9,50     30.2.1.6 Mattierung                         9,50\n29.        Quantitative Bestimmung                                30.2.1.7 Schwefel                           6\nder Anteile von Faser-                                 30.2.1.8 Stickstoff                         7\nmischungen\n30.2.2   quantitativ\n29.1      physikalisch (Auslesever-\n30.2.2.1 Asche                             11\nfahren)\n30.2.2.2 andere Begleitstoffe             nach\n29.1.1     Fasern                                      nach                                             Zeitaufwand\nZeitaufwand\n29.1.2     Fäden (auch Trennung von                               31.      Ermittlung des chemischen\nKette und Schuß), DIN 53856                  15                 Verhaltens der Textil-\nfaserstoffe (Brennprobe,\n29.2       chemisch (quantitative Be-\ntrockene Destillation, Typ-\nstimmung binärer Mischun-\nReaktion, Testfärbung)           nach\ngen, je nach Verfahren\nZeitaufwand\nauch Vorreinigen und\nMikroskopieren) *)                                     32.      Fluoreszenz-Untersuchung\n29.2.1     Kalilauge-Verfahren,                                            im UV                              3,50\nDIN 54204                                    28        33.      Schädigungsnachweise             nach\n29.2.2     Schwefelsäure-Verfahren,                                                                     Zeitaufwand\nDIN 54205                                    28        34.      Untersuchung von\n29.2.3     Hypochlorit-Verfahren,                                          Querschnittsformen\nDIN 54206                                    41\n34.1     Handquerschnitt\n29.2.4     Ameisensäure/Zinkchlorid-\nVerfahren, DIN 54208                                   34.1.1   ohne Zeichnung                     8,50\n(Entwurf)                                    46        34.1.2   mit Zeichnung                     15\n29.2.5     Aceton-Verfahren,                                      34.2     Mikrotomquerschni tt              23\nDIN 54210                                    35\n35.      Herstellung von fotogra-\n29.2.6     Dichlormethan-(Methylen-                                        fischen Aufnahmen\nchlorid)-Verfahren,\n35.1     Mikroaufnahmen,\nDIN 54211                                    35                 je Aufnahme                       23\n29.2.7    Trypsin-Verfahren,\n35.2     andere                           nach\nDIN 54212                                    46                                              Zeitaufwand\n29.2.8     Schwefelkohlenstoff/\nAceton-Verfahren,                                      36.      Ermittlung der Echtheit\nDIN 54216                                    41                 von Färbungen und\n29.2.9    Dimethylformamid-Verfah-                                         Drucken gegenüber\nren, DIN 54217                               52        36.1     Licht (Tageslicht), .\n29.2.10 Essigsäure-Verfahren,                                              DIN 54003\nDIN 54218                                    30        36.1.1   Stufe 1-3                         11,50\n36.1.2   Stufe 4-5                         18\n•) Bei Mischungen, die mehr als zwei Bestandteile enthalten,  er- 36 1 3   St f 6 8                          23\nhöhen sich die Gebühren je Bestandteil um 50 v. H.                · •      U e  -","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970               859\nDM                                             DM\n36.2     Wasser                                       1.11    Bestimmung des Gehalts\n36.2.1   leichte Beanspruchung,                               an Silizium                 25\nDIN 54005                           5        1.12    Bestimmung des Gehalts\n36.2.2 schwere Beanspruchung,                                 an Titan                    36\nDIN 54006                           6        1.13    Bestimmung des Gehalts\n36.3     heißem Wasser, DIN 54047            9,50             an Vanadium                 40\n36.4     Meerwasser, DIN 54007               7        1.14    Bestimmung des Gehalts\nan Wolfram                  40\n36.5     gechlortem Wasser,\nDIN 54019                           7        1.15    Bestimmung des Gehalts\n3,50             an anderen Legierungs-\n36.6     Wassertropfen, DIN 54008\nelementen (z.B. Niob)       40\n36. 7    Verschweißen, DIN 54020            21\n36.8     Abrieb, DIN 54021                   5        2.      Stahl\n36.9     Waschen                                      2.1     qualitative Untersuchung    18\n36.9.1 mechanische Wäsche,                            2.2     Bestimmung des Gehalts\nDIN 54009                           7                an Alumini um               40\n36.9.1.1 Waschprüfung 5, DIN 54012          18        2.3     Bestimmung des Gehalts\nan Blei                     27\n36.9.1.2 andere Waschprüfungen,\nDIN 54010, 54011, 54013,                     2.4     Bestimmung des Gehalts\n54014                              14                an Chrom\n36.9.2 mit Peroxyden, DIN 54015             21        2.4.1   in löslichen Stählen        20\n36.9.3 mit Hypochlorit, DIN 54016           11,50     2.4.2   in korrosionsfesten Stählen 30\n36.10    Bügeln, DIN 54022                   9,50     2.5     Bestimmung des Gehalts\nan Kobalt                   40\n37.      Bügelversuche, allgemeine           6\n2.6     Bestimmung des Gehalts\n38.      Ermittlung der Farbstoff-                            an Kohlenstoff              15\nklasse                            nach       2.7     Bestimmung des Gehalts\nZeitaufwand            an Kupfer                   27\n39.      Farbstoffnachweis                 nach       2.8     Bestimmung des Gehalts\nZeitaufwand            an Mangan                   18\n40.      Ermittlung von                               2.9     Bestimmung des Gehalts\nBeschaffenheitsmerkmalen,                            an Molybdän                 35\nanderweit nicht genannt           nach       2.10    Bestimmung des Gehalts\nZeitaufwand            an Nickel                   23\n41.      Auswertung von Prüf-                         2.11    Bestimmung des Gehalts\nergebnissen, DIN 53804            nach               an Phosphor                 20\nZeitaufwand    2.12    Bestimmung des Gehalts\nan Silizium\nF. Eisen, Ferrolegierungen und Stahl                  2.12.1  in unlegierten Stählen      20\n1.       Eisen und Ferrolegierungen                   2.12.2  in legierten Stählen        25\n1.1      qualitative Untersuchung           18        2.13    Bestimmung des Gehalts\n1.2      Bestimmung des Gehalts                               an Schwefel                 20\nan Alumini um                      40        2.14    Bestimmung des Gehalts\n1.3      Bestimmung des Gehalts                               an Titan                    36\nan Chrom                           30        2.15    Bestimmung des Gehalts\n1.4      Bestimmung des Gehalts                               an Vanadium                 40\nan Eisen                           25        2.16    Bestimmung des Gehalts\n1.5      Bestimmung des Gehalts                               an Wolfram                  40\nan Kohlenstoff                     15        2.17    Bestimmung des Gehalts\nan Eisen                    25\n1.6      Bestimmung des Gehalts\nan Kupfer                          27        2.18    Bestimmung des Gehalts\n1. 7     Bestimmung des Gehalts                               an anderen Legierungs-\nan Mangan                          18                elementen                   40\n1.8      Bestimmung des Gehalts                       2.19    Vollanalyse von Kohlen-\nan Molybdän                        35                stoffstählen (Kohlenstoff,\nMangan, Phosphor, Schwe-\n1.9      Bestimmung des Gehalts\nfel, Silizium)\nan Nickel                          23\n2.19.1  mit Kupfer                  60\n1.10     Bestimmung des Gehalts\nan Phosphor                        20        2.19.2  ohne Kupfer                 50","860                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nDM                                                       DM\nG. Kakaozoll-Vergülungsorclnung *)                                           (Gesamtzucker, sonstige\n1.         Kakaobruch                                                        Nichtkakao bestand teile\n(Verunreinigungen, Asche)                   15                    -- soweit möglich - und\nSchätzung ·der Kakao-\n2.         Kc:ikaomassc                                                      bestandteile)                      35\n(gesamte und säureunlös-\n6.         Pralinen\n1\nliche Asche Bestimmung\n,\nund Prüfung des Fetts auf                              6.1        mit Dberzugmasse aus\nReinheit, Prüfung auf                                             gewöhnlicher Schokolade\nZucker, mikroskopische                                            (Gesamtzucker,\nUntersuchung)                               55                    Untersuchung der\nDberzugmasse nach 5.1)             65\n3.         Kakaobutter\n(Refraktion, Schmelzpunkt,                             6.2        mit Dberzugmasse aus\nJodzahl, Reichert-Mcissl-                                          Milchschokolade (Gesamt-\nZahl, Scbmclzpunkt der                                            zucker, Untersuchung der\nnicht flüchtigen Fettsi:iuren,                                    Dberzugmasse nach 5.2)             80\nLöslichkeit in Petroläther)                 50          7.        Mischungen von Kakao-\n4.        Kakaopulver, Kakaopreß-                                            pulver mit einem Mehl (ge-\nkuchen                                                            samte und säureunlösliche\n(Wasser, gesamte und                                              Asche, Stärke- und Fett-\nsäureunlöslicbe Asche, Be-                                         bestimmung, Refraktion,\nstimmung und Prüfung des                                          Prüfung auf Zucker, mikro-\nFetts auf Reinheit, Prüfung                                       skopische Untersuchung)            65\nauf Zucker, mikroskopische\nUntersuchung)                              60          H. Durchführungsbestimmungen zum Zuckersteuer-\n5.         Schokolade\ngesetz (§ 3 ZuckStDB) und Zuckersteuer-\nvergütungsordnung\n5.1        gewöhnliche\n(Wasser, Zucker, gesamte                               1.         Waren, die nur invert-\nund säureunlösliche Asche,                                        zuckerfreien Rübenzucker\nPrüfung des Fetts auf Rein-                                        enthalten (Polarisation vor\nheit, mikroskopische Un-                                          und nach der Inversion)            22\ntersuchung)                                 60         2.         Waren, die nur enthalten\n5.2        Milchschokolade                                                   invertzuckerhaltigen\n(Wasser, Zucker, gesamte                                          Rübenzucker oder invert-\nund säureunlösliche Asche,                                         zuckerfreien Rübenzucker\nMilchzucker, Milchfett,                                           und Stärkesirup oder in-\nPrüfung auf Anwesenheit                                           vertzuckerhaltigen Rüben-\nanderer Fette, mikrosko-                                          zucker und Stärkesirup\npische Untersuchung)                        75         2.1        mit Untersuchung von\n5.3        gewöhnliche Schokolade                                            Stärkesirup\nmit größeren Stücken von                                          (Inversionspolarisation,\nMandeln und dgl. (wie 5.1)                 65                     Gesamtzucker, reduzieren-\n5.4        desgleichen                                                       der Zucker im Stärkesirup)         50\nMilchschokolade (wie 5.2)                   80          2.2        ohne Untersuchung von\n5.5        gewöhnliche Schokolade                                            Stärkesirup\nmit einem Kern von Krem                                           (Inversionspolarisation,\n(wie 6.1)                                  65                     Gesamtzucker)                      30\n5.6        desgleichen                                            3.         Stärkezuckerhaltige,\nMilchschokolade (wie 6.2)                   80                     rübenzuckerfreie Waren\n5.7        gewöhnliche Schokolade                                            (direkte Polarisation der\nmit Mokkageschmack                                                Ware und des verwende-\n(wie 5.1)                                  65                     ten Stärkezuckers)                 22\n5.8        desgleichen\nMilchschokolade (wie 5.2)                   80         I. Zuckersteuer-Befreiungsordnung\n(Untersuchung von Vergällungsmitteln)\n5.9        gewöhnliche oder Milch-\nschokolade mit zerkleiner-                                1.       Fettsäuren                         22\nten bzw. fein zerriebenen                                2.       Pottasche und Soda                  9\nNüssen, Mandeln und dgl.\n3.       Seifenpulver                       11\n•) Die unter G. 5 und 6 aufgeführten Wurcn sind bei der Gebühren-  4.        Seifenflocken                      18\nberechnung als glcidrnrlig im Sinne der Nummer 1 der Vor-\nbemerkungen anzusehen; die volle Gebühr ist für die beiden       5.       Natrium- und Kalium-\nProben oder zwei von denjenigen Proben anzusetzen, für deren\nUntersuchung die höchsten Sätze vorgesehen sind.                          hydroxyd                           11","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                  861\nDM                                               DM\n6.       Eisenoxyd                           11        6.       Sulf atasche nach ASTM\n7.                                                              D 874/DIN z.B. 51575          15\nPetroleum und sonstige\nMincI<llöle                        22          7.      Neutralisationszahl           11\n8.      Sulfitablauge                       22          8.      Verseifungszahl, potentio-\nmetrisch, nach ASTM D 939    35\n9.      Natronwasserglaspulvcr                9\n9.       Pourpoint nach ASTM D 97     30\n10.       Phenol                             22\n11.       beta-Nc1phl.hol                     11\n10.      Dampfdruck von Flüssig-\ngas nach ASTM D 1267/\n12.       Kalziumchloridhydrate und                              DIN z.B. 51616               22\nwasserfreies Kalzium-\nchlorid                                       11.      Dampfdruck nach Reid,\n9\nDIN 51754                    22\n13.      Harnstoff                           22\n12.      Olgehalt in Paraffin nach\n14.      Paraformaldchyd                     11                  ASTM D 721/DIN 51571         35\n15.      Oktosan                             22         13.      Weichparaffingeha}t in Pa-\n16.      Fischmehl                           26                  raffin, z.B. nach DIN 51572   35\n17.      Tierkörpermehl                      26         14.      Schwefelgehalt, z. B. nach\nASTM D 1266 oder\n18.      Quellstärke                         11                  DIN 51768                    25\n19.      Bockshornkleesamenmehl              22         15.      Erstarrungspunkt am ro-\n20.      Kreide                              18                  tierenden Thermometer\nnach ASTM D 938/\nDIN 51556                     18\nK. Salzsteuer-Befreiungsordnung                         16.      Tropfpunkt nach        Ubbe-\n(Untersuchung von Vergällungsmitteln)                       lohde, DIN 51801              18\n1.      Mineralöl                           22\n17.      Erweichungspunkt nach\n2.      Seifenpulver                        11                  Kraemer-Sarnow,\n3.1     Chicagoblau 6 B technisch,                              DIN 1995 U 5                 22\nBenzobrillantblau 6 BS                6        18.      Nadelpenetration nach\n3.2     Heliotropin und Soda                11                  ASTM D 5/DIN\nz.B. 1995 U 3                22\n4.      Eisenoxyd                           11\n19.      Walk-Konuspenetration\n5.       Ponceau 6 R                          6                 nach ASTM D 217/\n6.       Naphthalin                           9                 DIN 51804                     30\n7.      Heliogenblau-Lumogengelb-                      20.      Konuspenetration nach\nMischung                            15                  ASTM D 937/DIN 51580         22\n8.       Eosin                                6        21.      Gehalt an Kohlenwasser-\nstoffgruppen nach dem\n9.       Inhibitor „Hoechst 422\"              6                 FIA-Verfahren, DIN 51791      30\n10.       ,,XXG-Emulsion\"                    22         22.      Heizwert                      30\n23.      Bromzahl, elektrometrisch\nL. Mineralöl                                                     oder nach DIN 51774           30\n1.      Destillation nach ASTM                         24.      Phenol- bzw. Kreosot-\nD 86/DIN 51751                      24                  gehalt in Teerölen            15\n2.      Destillation nach Kraemer-                     25.      Korrosiver Schwefel           22\nSpilker, DIN 51761                 24\n26.      SK-Zahl,\n3.       Destillation nach Große-\nz.B. nach DIN 51553           15\nOetringhaus, DIN 51567            110\n4.1      Flammpunkt nach Abel-                         27.      Asphaltgehalt,\nPensky, DIN 51755                                      z.B. nach DIN 51557           24\n18\n4.2      Flammpunkt im offenen\nTiegel, z.B. DIN 51584             18         M. Branntweinmonopol\n5.       Farbzahl nach ASTM                                 (Technische Bestimmungen TB)\nD 1500/DIN 51578\n1. § 6 Ermittlung des Wein-\n5.1      bei -t 15° C bis -t 25° C           15\ngeistgehalts mit der\n5.2      bei mehr als    + 25 ° C           22                   W eingeistspindel             4","862                                 Bundesgeseitzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nDM                                                  DM\n2. § 7 Ermittlung des Wein-                               7.2      Ermittlung des Weingeist-\ngeistgehalts nach Raum-                                   gehalts bei Anwesenheit\nhundcrtteilen bis höch-                                   anderer flüchtiger Stoffe   45\nstens 45 Raumhundert-                            7.3      Ermittlung des nicht flüch-\nteile und des Extrakt-                                    tigen Bestandteils (Rück-\ngehalts in extrakthaltigen                                stand)                       11\nBranntweinerzeugnissen,\ndie außer Weingeist                              8. § 14 Ermittlung des Weingeist-\nkeine flüchtigen Stoffe                                   gehalts in Seifen und\nenthalten                                                 seifenähnlichen Erzeug-\nnissen, die zur Körper-\n2.1      Ermittlung des Wein-                                      reinigung und -pflege be-\ngeistgehalts                       15                     stimmt und geeignet sind,\n2.2      Ermittlung des Extrakt-                                   sowie der Gesamtfettsäure\ngehalts                            12                     in solchen Seifen           45\n3. § 8 Vereinfachte       Ermittlung                      9. § 15 Ermittlung des Gehalts an\ndes Weingeistgehalts nach                                 Lösungsmitteln und Wein-\nRaumhundertteilen bis                                     geist in Seifen und seifen-\nhöchstens 45 Raum-                                        ähnlichen Erzeugnissen,\nhundertteile in extrakt-                                  die nicht zur Körperreini-\nhaltigem Trinkbranntwein                                  gung und -pflege bestimmt\nund weingeisthaltigen                                     und geeignet sind           45\nFruchtsäften sowie in\nMaischen und flüssigen                          10.  ~ 16 Ermittlung des Fuselöl-\nStoffproben, die außer                                    und Weingeistgehalts in\nWeingeist keine flüchtigen                                Nebenerzeugnissen der\nStoffe enthalten                   15                     Branntweingewinnung\n(Fuselöl)\n4. § 9 Ermittlung des Weingeist-\n10.1      Ermittlung\n§ 10 gehalts nach Gewichts-\ndes Fuselölgehalts           13\nhundertteilen in extrakt-\nhaltigen Branntwein-                            10.2      Ermittlung\nerzeugnissen mit einem                                    des Weingeistgehalts        27\nW eingeistgehalt von mehr                       11. § 17 Ermittlung des vergü-\nals 45 Raumhundertteilen                                  tungsfähigen Weingeist-\nsowie in dickflüssigen Er-                                gehalts in Estern, die\nzeugnissen und in Früch-                                  unter Verwendung von\nten oder Pflanzenteilen                                   Branntwein hergestellt\nmit Branntwein, die außer                                 worden sind                 30\nWeingeist keine flüchtigen\nStoffe enthalten                   22           12. § 20 Nachweis und Bestim-\nmung von Methylalkohol,\n5. § 11 Ermittlung des Weingeist-                                  Propylalkohol und Isopro-\ngehalts in Erzeugnissen,                                  pylalkohol in Branntwein-\ndie außer Weingeist noch                                  erzeugnissen, die zur Aus-\nandere flüchtige Stoffe                                   fuhr bestimmt sind\nenthalten '(Riech- und\nSchönheitsmittel, Heil-                         12.1      Bestimmung\nmittel und Essenzen)               27                     des Methylalk')hols          30\n12.2      Bestimmung\n6. § 12 Ermittlung des Gehalts an\ndes Propylalkohols           45\nÄthyläther und Weingeist\nin äthyläther- und wein-                        12.3      Bestimmung\ngeisthaltigen Erzeug-                                     des Isopropylalkohols        45\nnissen                             45           13. § 22 Untersuchung von Brannt-\n7. § 13 Ermittlung des Weingeist-                                  wein und Branntwein-\ngehalts und der nicht                                     erzeugnissen auf Methyl-\nflüchtigen Bestandteile                                   alkohol, Aceton, Pyridin-\n(Rückstand) in Lacken,                                    basen und Phthalsäure-\nPolituren, Zelluloselacken,                               diäthylester\nKollodium und Kollodium-                        13.1      Ermittlung des Gehalts an\nwolle                                                     Methylalkohol, Aceton\nund Pyridinbasen             70\n7.1      Ermittlung des Weingeist-\ngehalts bei Abwesenheit                         13.2      Nachweis von Phthalsäure-\nanderer flüchtiger Stoffe          30                     diäthylester                 18","Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Juni 1970                     863\nDM                                                 DM\n14. § 23 Bestimmung des Aldehyd-                       N. Marktordnungswaren\ngehalts in Rohbrannt-                          1.     Bestimmung der Kornlänge\nweinen und Spriten                 22                 und Kornbreite bei Reis\n(Anhang A zur VO\n15. § 24 Bestimmung des Fuselöl-\nNr. 359/67/EWG)                 nach\ngehalts in Rohbrannt-\nZeitaufwand\nweinen aus Melc1sse und\nHefe würzen                        45          2.     Bestimmung des Stärke-\ngehalts nach dem abge-\n16. § 25 Bestimmung der flüchtigen                             wandelten polarimetri-\nBasen in Rohbranntweinen           30                 schen Ewers-Verfahren\n(Anlage zur VO\n17. § 26 Bestimmung des Methyl-                                Nr. 228/67/EWG)                  22\nalkoholgehalts in Roh-\nbranntweinen und Spriten           30          3.     Bestimmung des Asche-\ngehalts von Mehl\n18. § 28 Ermittlung des Essigsäure-                            (Anlage zur VO\ngehalts in Essig                   11                 Nr. 162/67/EWG)                  11\n4.     Bestimmung des Rohfaser-\n19. § 33 Untersuchung der Vergäl-\ngehalts (Anlage 4 zur „An-\nlungsmittel und der Zu-\nweisung zur Tarifierung\nsatzstoffe\nund Probenuntersuchung\n19.1           I. Athyläther                 13                im Erstattungsverfahren\")        26\n19.2          II. Aluminiumsulfat            13\n5.     Bestimmung des Fett-\n19.3         III. Benzol                                       gehalts (Anlage 5 zur „An-\n{Reinbenzol)              22                 weisung zur Tarifierung\n19.4         IV. Birkenteer                  13                und Probenuntersuchung\n19.5          V. Bleiessig                  27                 im Ersta ttungsverf ahren\")      23\n19.6        VI. Buchenteer                  13          6.     Unterscheidung von ge-\n19.7       VIII. Fichten-                                      schälten, geschliffenen\nkolophonium                13                oder perlförmig geschlif-\n19.8                                                           fenen Getreidekörnern\nIX. Fichtennadelöl              13\n(Anhang zur VO\n19.9          X. Holzgeistöl V              36                 Nr. 821/68/EWG)                  18\n19.10       XI. Kalilauge 15 0/o            15          7.     Bestimmung des Protein-\n19.11       XII. Kalilauge 33 0/o            15                gehalts von Kleber un<l\n19.12      XIII. Kalilauge 50 0/o           15                 Klebermehl (Anlage 7 zur\n19.13      XIV. Kaliseif e                   18               .,,Anweisung zur Tarifie-\n19.14      XV. Kampfer                                         rung und Probenunter-\n22\nsuchung im Erstattungs-\n19.15     XVII. Kiefernnadelöl               13                                                  18\nverfahren\")\n19.16    XVIII. Latschenkiefernöl           13\n8.     Untersuchung von 01-\n19.17      XIX. Natriumkarbonat-                               saaten\nlösung                     15\n8.1    Verkleinerung von Misch-\n19.18      XXI. Olivenöl, Leinöl                               proben zu Kontraktproben\noder andere                                  (Anhang I zur VO\nfette Ole                 30                 Nr. 1470/68/EWG)                nach\n19.19    XXIII. Petroläther                 20                                             Zeitaufwand\n19.20    XXIV. Phthalsäurediäthyl-                      8.2    Verkleinerung von Kon-\nester                     25                 traktproben zu Analysen-\n19.21   XXVII. Schellack                                       proben (Anhang II zur VO\n30\nNr. 1470/68/EWG)                nach\n19.22    XXIX. Thymol                       22                                             Zeitaufwand\n19.23    XXXI. Toluol                       20          8.3    Bestimmung des Gehalts\nan Feuchtigkeit und flüch-\n20. § 36 Untersuchung von Essig-                               tigen Bestandteilen\nsäure                                                 (Anhang III zur VO\nNr. 1470/68/EWG)                 11\n20.1     Ermittlung des Gehalts an\nwasserfreier Essigsäure             12         8.4    Bestimmung des Gehalts\nan Fremdbestandteilen\n20.2     Prüfung mit Kaliumper-                                (Anhang IV zur VO\nmanganatlösung und Ge-                                Nr. 1470/68/EWG)                nach\nruchsprüfung                         9                                            Zeitaufwand","864                                  I3undesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nDM                                                 DM\n9.  Untersuchung von Waren                                       Teigwaren (nach der Me-\nder Tilri fstclle 15.01 --!\\-II                              thode Young und Gilles,\n9.1 Bömerzahl                                60                  abgeändert durch\n9.2 Peroxydwhl                                18\nBernaerts und Gruner)\n(Anhang II zur VO\n9.3 freie f et Lsi.i uren\n•\nNr. 1061/69/EWG)                40\n(lSO-Vcrfohren R füiO)                    11\n9.4 Wassergehalt                                          14.    Bestimmung des Gehalts\n(]SO-Verfahren R 93:3)                    15                 an Laktose\n(Anhang zur VO\n9.5 Cel1alt an Verschmutzung\nNr. 1216/68/EWG)               nach\n(ISO-Verfahren R 932)                    22                                             Zeitaufwand\n10.  Bestimmung der Merkmale                               15.    Bestimmung des Gehalts\nder raffinierten Ole                                         an Mannit\n(Anhang II zur VO                                            (Anhang IV zur VO\nNr. 166/66/EWC)                          30                  Nr. 1061/69/EWG)               100\n11.  Untersuchung von Oliven-                              16.    Polarimetrisch ermittelter\nölen                                                         Reinheitsgrad, bezogen\n(Anhan9 zur VO                                               auf Trockenstoff\nNr. 177/66/EWG)                          40           16.1   in Weißzucker                   20\n12.  Untersuchung von Waren                                16.2   in Rohzucker\nder Tarifnrn. 16.01                                          (Rendement-Bestimmung)          45\nund 16.02                                             17.    Bestimmung des Gesamt-\n12.1 Gesamtproteingehalt                                          zuckergehalts nach der\n(ISO-Verfahren D. R.                                         Methode von Lane\nNr. 1233)                                 18                 und Eynon                       30\n12.2 Wassergehalt                                          18.    Feststellung des Stamm-\n(ISO-Verfahren D. R.                                         würzegehalts in Bier\nNr. 1442)                                 18\n18.1   nach dem\n12.3 Fremdwassergehalt                                            Aussonderungsverfahren          18\n(N. 12.1 und N. 12.2)                     36\n18.2   nach dem\n13.  Feststellung von Weich-                                      pyknometrischen Destilla-\nweizenmehl und -grieß in                                     tionsverf ahren                 30"]}