{"id":"bgbl1-1970-57-6","kind":"bgbl1","year":1970,"number":57,"date":"1970-06-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/57#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-57-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_57.pdf#page=12","order":6,"title":"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Mercator-Gedenkmünze)","law_date":"1970-06-24T00:00:00Z","page":804,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["804                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark\n(Merca tor-Gedenkmünze)\nVom 24. Juni 1970\nAuf Grund des Gesetzes über die Ausprügung von                             liehen Münze Stultgart. Die geteilte Jahreszahl 1969\nScheidemünzen vorn 8. Juli 1950 (Bnndesgesetzbl.                              ist unterhalb der gespreizten Fänge, beiderseits der\nS. 323) ist zur Erinnerung an den 375. Todestag des                           Schwanzfedern, angebracht. Die Umschrift lautet:\nGeographen und Kartogrnphen Gerhard Mercator,                                 · BUNDESREPUBLIK · DEUTSCHLAND · DEUT-\ngeboren am 5. Mürz 1512,•geslorben am 2. Dezember                             SCHE 5 MARK.\n1594, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nenn-\nDie Bildseite zeigt das Kopfbild Mercators und\nwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab\nangedeutet die zum ersten Mal von ihm angewandte\n8. Juli 1970 in den Verkehr gebracht wird.\nKartenprojektion mit der Umschrift: 1512 •-- 1594 ·\nDie Münze beslehl aus einer Leqierung von 625                              GERHARD· MERCATOR.\nTausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen\nKupfer. Sie hi.Jl einen Durchmesser von 29 mm und                                Der glatte Münzrand ist mit der vertieften In-\nein Gewicht von 11,2 Grurnrn.                                                 schrift versehen: TERRAE DESCRIPTIO · AD USUM\nNAVIGANTIUM. Am Ende der Umschrift ist ein\nDas Gepräge auf beiden Seilen ist erhaben und                              Ornament eingeprägt.\nwird von einem schützenden rJlatten Randstab um-\ngeben.                                                                           Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris\nWaschk-Balz, Hamburg.\nDie Wert.seile zeigt in der Mille den Bundesadler\nund unterhalb der Schwanzfedern die Wertziffer 5                                 Dies wird namens der Bundesregierung bekannt-\nmit dem Buchstaben F, dem Münzzeichen der Staat-                              gemacht.\nBonn, den 24. Juni 1970\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwerl.steuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o,\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird d,1s ,ils fortgeltend fes!.\\)eslcllte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 19:i8 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sach(Jebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Lau lender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis halbjührlich für Teil I und Teil II je 20,-- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betra11es auf Poslschcc:kkonto „Bundesgesctzhlalt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versaudgcbühr 0, 1.5 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn l, Postfach."]}