{"id":"bgbl1-1970-56-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":56,"date":"1970-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/56#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-56-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_56.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik","law_date":"1970-06-15T00:00:00Z","page":785,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["785\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1970                                Ausgegeben zu Bonn am 23.                                                          Juni 1970                                               1 Nr.  56\nTag                                                                            Inhalt                                                                                           Seite\n15.6. 70   Zweit.es Ge~;etz zur .Änderung des Gesetzes über eine Schlachtgewichtsstatistik                                                                                        785\nB1111u(·s<J<·selzlil. IJ 1 '7Bli-1-2\n18. fi. 70 Gesetz zur Änderung mietpreisrechtlicher und wohnungsrechtlicher Vorschriften in der\nFreien und Hansestadt Hamburg sowie in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis\nMünchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    786\nJl1111d,·sqt•s(•f·1.bl. 111 JJ02-24 (J\\rlikc•l 1)\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBunclcs1Jcsclzblcilt T1:il 11 Nr. 27, Nr. 28 und Nr. 29 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                788\nRcc:btsvorschriflcn der Europi:iischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        789\nZweites Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nüber eine Schlachtgewichtsstatistik\nVom 15. Juni 1970\nDer Bundesta~J               hat        das        folgende              Gesetz            be-\nsc:h lossen:\nArtikel 1\n§ 4 des          Gesetzes über eine Schlachtgewichts-\nstatistik vom 21. Juli 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 588),\ngeändert durch das Gesetz zur Änderung des Geset-\nzes über eine Schlachtgewichtsstatistik vom 30. August\n1966 (Bund(~sg(~setzbl. I S. 541), wird gestrichen.\nArtikel 2\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\n(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstebende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 15.Juni 1970\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nJ. Ertl"]}