{"id":"bgbl1-1970-54-3","kind":"bgbl1","year":1970,"number":54,"date":"1970-06-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/54#page=85","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-54-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_54.pdf#page=85","order":3,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":773,"pdf_page":85,"num_pages":4,"content":["Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juni 1970                                                                                       113\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 26, ausgegeben am 11. Juni 1970\nTag                                                          Inhalt                                                                                             Seite\n5. 6. 70  Gesetz über die am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten Ubereinkünfte auf dem Ge-\nbiet des geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       293\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                         -     Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                          Nr./Seite\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 928/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                                                                         23.5. 70                         L 111/5\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 929/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                  23.5. 70                         L 111/6\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 930/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Abschöpfungen für Olivenöl                                                                                 23.5. 70                         L 111/7\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 931/70 der Kommission über die Durch-\nführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von Hart-\nweizengrieß, Gerstengrieß und Maisgrieß als Hilfeleistung für\ndas „Komitee vom Roten Kreuz\"                                                                                  23.5. 70                          L 111/9\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 932/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 546/70 über den Verkauf von\nButter zu herabgesetzten Preisen für die Ausfuhr von bestimm-\nten Fettmischungen                                                                                             23.5. 70                         L 111/11\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 933/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnungen (EWG) Nr. 1489/69 und Nr. 1659/69 über den\nVerkauf von Butter aus öffentlicher Lagerhaltung an die Ver-\narbeitungsindustrie                                                                                            23.5. 70                         L 111/12\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 934/70 der Kommission zur Fest-\nstellung, daß den zur Erlangung der Prämien für die Nicht-\nvermarktung von Milch und Milcherzeugnissen eingereichten\nAnträgen stattgegeben werden kann                                                                               23.5. 70                         L 111/13\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 935/70 der Kommission betreffend die\nErgänzung der Verordnung (EWG) Nr. 376/70 der Kommission\nzur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen für die\nAbgabe des Getreides, das sich im Besitz der Interventions-\nstellen befindet                                                                                              23.5. 70                          L 111/14\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 936/70 der Kommission zur Ermäch-\ntigung der deutschen und der französischen Interventionsstelle,\ndie Ausschreibung von Weichweizen auf bestimmte Verwen-\ndungszwecke zu beschränken                                                                                     23.5. 70                         L 111/15","774                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                      -  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n22. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 937/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 842/69 hinsichtlich der Verkaufs-\npreise bestimmter Drzeugnisse des Rindfleischsektors und zur\nAbweichung gewisser Bestimmungen der Verordnung (EWG)\nNr. 216/W über Durchführungsbestimmungen betreffend den\nAbsatz des von 1nterventionsstellen gekauften gefrorenen\nRindllcischcs                                                         23.5. 70         L 111/16\n25. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 938/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen an wend baren Abschöpfungen                                    26.5. 70         L 113/1\n25. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 939/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prfünien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzu9efügt werden                                               26.5. 70         L 113/3\n25. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 940/70 der Kommission· zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                                26.5. 70         L 113/5\n25. 5. 70   Verordnun~J (EWG) Nr. 941/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                         26.5. 70         L 113/6\n25. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 942/70 der Kommission zur Ermäch-\ntigunrJ der Republik Frankreich, zusätzliche Bedingungen für\ndie Gewi:ihrung von Prämien für die Rodung von Birn- und\nPfirsichbäumen zu erlassen                                            26.5. 70         L 113/7\n25. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 943/70 der Kommission zur Festsetzung\ndes Betrages der Beihilfe für Olsaaten                                26.5. 70         L 113/8\n25. 5. 70  Verordnung (E\\VC) Nr. 944/70 der Kommission zur Änderung\nder Ersla llung bei der Ausfuhr von Olsaaten                          26.5. 70         L/113/9\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 945/70 des Rates zur Bestimmung der\nTafelweinmten                                                         27.5. 70         L 114/1\n26. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 946/70 des Rates zur Festsetzung der\nOrientierungspreise für Wein für die Zeit vom 1. Juni 1970\nbis zum 15. Dezember 1970                                             27.5. 70         L 114/2\n26. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 947/70 des Rates zur Festlegung der\nGrundregeln fiir die Festsetzung des Referenzpreises und die\nErhebung der Ausgleichsabgabe für Wein                               27.5. 70         L 114/4\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 948/70 des Rates zur Definition be-\nstimmter aus Drittländern stammender Erzeugnisse der Num-\nmern 20.07, 22.04 und 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs               27.5. 70          L 114/6\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 949/70 des Rates zur Festsetzung der\nAuslösungspreise für bestimmte Tafelweinarten für die Zeit\nvom 1. Juni 1970 bis zum 15. Dezember 1970                           27.5. 70          L 114/8\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 950/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                     27.5. 70          L 114/9\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 951/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                              27.5. 70          L 114/11\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 952/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                                27.5. 70         L 114/13\n26. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 953/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                         27.5. 70         L 114/14\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 954/70 der Kommission über die Ein-\nreihung von Waren in die Tarifstellen 15.01 A I, 15.02 A,\n15.03 B und 15.07 D I des Gemeinsamen Zolltarifs                      27.5. 70         L 114/15\n26. 5. 70  Verordnung (EWG) Nr. 955/70 der Kommission über die Mit-\nteilungen der Mitgliedstaaten betreffend die Intervention und\nden I-fondelsaustausch im Zuckersektor                                 27.5. 70         L 114/16\n26. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 956/70 des Rates über die zeitweilige\nAussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zoll-\ntarifs für Datteln in unmittelbaren Umschließungen mit einem\nGewicht des Inhalts von 35 kg oder weniger, unter zollamt-\nlicher oder verwaltungsmäßig gleichwertiger Uberwachung\nzum Verpacken in Aufmachungen für den Einzelverkauf be-\nstimmt, der Turifstelle ex 08.01 A                                    27.5. 70         L 114/19","Nr. 54 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Juni 1970                           775\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropä 1schen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                    -  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n26. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 957/70 des Rates über die Grundregeln\nfür die Gewi.:ihrung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Er-\nzeugnissen des Weinsektors und die Kriterien für die Fest-\nsetzung des Erstattungsbetrags                                      28.5. 70        L 115/1\n26. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 958/70 des Rates zur Festlegung der\nVoraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen\nauf dem Weinsektor                                                  28.5. 70        L 115/4\n26. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 959/70 des Rates zur Genehmigung des\nVerschnitts deutscher Rotweine mit eingeführten Rotweinen           28.5. 70        L 115/6\n27. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 960/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                    28.5. 70        L 115/7\n27. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 961/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                             28.5. 70        L 115/9\n27. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 962/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-\ntigung                                                              28.5. 70        L 115/11\n27. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 963/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                       28.5. 70        L 115/12\n27. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 964/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse                 28.5. 70        L 115/13\n27. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 965/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nWeißzucker und Rohzucker\n28.5. 70        L 115/14","776                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nMitteilung an unsere Bezieher\nZwischen dem 10. und 16. Juni 1970 zieht die Deutsche Bundespost das Zeitungs-\nbezugsgeld für das 2. Halbjahr 1970 ein. Sichern Sie sich bitte den ununterbrochenen\nBezug der Zeitung durch pünktliche Zahlung des Zeitungsbezugsgeldes.\nWir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das Bezugsgeld zur Abholung durch den Post-\nzusteller bereithalten würden. (Bezugspreis: 25,- DM halbjährlich. Im Bezugspreis\nist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.)\nSollten Sie Inhaber eines Postfaches sein, wird das Zeitungsbezugsgeld nicht durch\nden Zusteller, sondern am Ausgabeschalter eingezogen.\nBei Nichtzahlung des Zeitungsbezugsgeldes wird die Abonnementslieferung zum\n30. Juni 1970 eingestellt.\nAuf die Möglichkeit, das Zeitungsbezugsgeld von einem Konto abbuchen zu lassen,\nmöchten wir besonders hinweisen. Der Antrag auf Teilnahme am Abbuchungsverfah-\nren für Zeitungsbezugsgeld ist an Ihr Postamt zu richten.\nAus gegebener Veranlassung möchten wir ferner darauf aufmerksam machen, daß\netwaige Abonnementsbeanstandungen, Nachforderungen nicht gelieferter Ausgaben\nund Umbestellungen unmittelbar an das zuständige Postamt zu richten sind.\nI-1 er ausgebe r : Der Bur,desministe, der Justiz. -       Ver I a g : Bundesanzeiger Ve!lagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o,\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAustertiqur,q verkii11det. In Tell III wird diJs als fortgeltend testqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes übe, die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10 Juli I9S8 (Bu11desqes<'lzbl I S 4371 nach Sachqehreten qeordr,et veröffentlicht Bezu!-Jsbedi11qu11yen für Teil III durch den Vetlaq.\nB,Yuqsbedir,qu114en für Tell I und II. Li1UfP11der Bezuq nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitunqskontokarte an einem Posts,.halter.\nBezuqspr(~is hc1lb1ahrlwb für TeJII und Teil II Je 20,- DM. Einzelstücke Ie arigefanqene 16Seiten 0.50DM gegen Voreinsendung des\nerlo1derl1dwr, fü·tr,,qcs ilUf PostsdH!ckk11Dto „Buudesqesetzblatt\" Koln :l99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechuung.\nPreis dieser Ausgdb(• 3,     DM zuz(iqlwh VP1s<111dqd>ühr 0. 3'i DM. bei LiPferunq gegen Vorausrechflunq zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn t, Postfach."]}