{"id":"bgbl1-1970-48-4","kind":"bgbl1","year":1970,"number":48,"date":"1970-05-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/48#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-48-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_48.pdf#page=31","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 24","page":647,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 48 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. Mai 1970                               647\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 24, ausgegeben am 27. Mai 1970\nTag                                                Inhalt                                            Seite\n21. 5. 70 Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Januar 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\ndem Königreich der Niederlande über die Einziehung und Beitreibung von Beiträgen der\nSozialen Sicherheit .................................................................... .    277\n6. 5. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Kaiserreich Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge-\nbiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Berichtigung) .................... .        282\n7. 5. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 19 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeit-\nnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen ............................... .     283\n7. 5. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 88 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Organisation der Arbeitsmarktverwaltung .................. .     284\n7. 5. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 101 der Internationalen\nArbeitsorganisation über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft ..................... .   284\n7. 5. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 111 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die D.iskriminierung in Beschäftigung und Beruf ................. .  285\n7. 5. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen\nArbeitsorganisation über die Abänderung der Schlußartikel .............................. .    285\n13. 5. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Wäh-\nrungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung .......... .     286","648                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nMitteilung an unsere Bezieher\nZwischen dem 10. und 16. Juni 1970 zieht die Deutsche Bundespost das Zeitungs-\nbezugsgeld für das 1. Halbjahr 1970 ein. Sichern Sie sich bitte den ununterbrochenen\nBezug der Zeitung durch pünktliche Zahlung des Zeitungsbezugsgeldes.\nWir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das Bezugsgeld zur Abholung durch den Post-\nzusteller bereithalten würden. (Bezugspreis: 25,- DM halbjährlich. Im Bezugspreis\nist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.)\nSollten Sie Inhaber eines Postfaches sein, wird das Zeitungsbezugsgeld nicht durch\nden Zusteller, sondern am Ausgabeschalter eingezogen.\nBei Nichtzahlung des Zeitungsbezugsgeldes wird die Abonnementslieferung zum\n31. Juli 1970 eingestellt.\nAuf die Möglichkeit, das Zeitungsbezugsgeld von einem Konto abbuchen zu lassen,\nmöchten wir besonders hinweisen. Der Antrag auf Teilnahme am Abbuchungsverfah-\nren für Zeitungsbezugsgeld ist an lbr Postamt zu richten.\nAus gegebener Veranlassung möchten wir ferner darauf aufmerksam machen, daß\netwaige Abonnementsbeanstandungen, Nachforderungen nicht-gelieferter Ausgaben\nund Umbestellungen unmittelbar an das zuständige Postamt zu richten sind.\nHerausgeber : Der Buudesminister der Justiz, - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrecbts vom 10. Juli 1958 (BundesgesPtzbL I S. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezuqsbedingungen für Teil I und II: Lautender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis halb1ährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e Ist ü c k e Je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betraqes aut Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgube 1,- DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM, bei Liefernng gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nBestellungPn bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn t, Postfach."]}