{"id":"bgbl1-1970-47-4","kind":"bgbl1","year":1970,"number":47,"date":"1970-05-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/47#page=83","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-47-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_47.pdf#page=83","order":4,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":611,"pdf_page":83,"num_pages":6,"content":["Nr. 47 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1970                                                                                          611\nBu ndesgesetzhlatt\nTeil II\nNr. 23, ausgegeben am 22. Mai 1970\nTag                                                           Inhalt                                                                                             Seite\n14. 5. 70  Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenz-\nübergang Bühl/Wil-Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       261\n14. 5. 70  Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen im Per-\nsonenbahnhof Schaffhausen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      263\n14. 5. 70  Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenz-\nübergang Herdern/Rheinsfelden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            265\n14. 5. 70  Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen auf den\nBahnhöfen der Deutschen Bundesbahn in Basel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          267\n19. 5. 70  Verordnung zur Durchführung des Deutschen Teil-Zolltarifs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    270\n4. 5. 70  Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über strafbare und bestimmte\nandere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       276\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-     Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                          Nr./Seite\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 789/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                   1. 5. 70                        L 97/1\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 790/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                            1. 5. 70                        L 97/3\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 791/70 der Kommission zur Festsetzung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                               1. 5. 70                        L 97/5\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 792/70 der Kommission zur Festsetzung\nder für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anzuwendenden Erstattungen                                                                                  1. 5. 70                        L 97/7\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 793/70 der Kommission zur Festsetzung\nder bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen                                                             1. 5. 70                        L 97/11\n30: 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 794/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und\nBruchreis                                                                                                          1. 5. 70                        L 97/13\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 795/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis                                                            1. 5. 70                        L 97/15\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 796/70 der Kommission zur Festsetzung\nder bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden\nBerichtigung                                                                                                       1. 5. 70                        L 97/17\n30. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 797/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                                                      1. 5. 70                        L 97/19","612                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nD<1l11111 und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-  Ausgabe in deutscher Sprache --\nvom            Nr./Seite\n29. 4. 70  Verordnung (EWC) Nr. 798/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Abschöpfunqen bei der Einfuhr von Milch und Milch•-\nerzeuqnisscn                                                           1. 5. 70        L 97/20\n29. 4. 70  Verordnunq (EWG) Nr. 799/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Abschöpfungen bei der Einfuhr von Getreide- und Reis-\nverarbei tungserzeugnissen                                             1. 5. 70        L 97/27\n29. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 800/70 der Kommission zur Festsetzung\nder bei der Einfuhr von Mischfuttermitteln anwendbaren Ab-\nschöpfunqen                                                            1. 5. 70        L 97/33\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 801/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattungen bei der Ausfuhr von Getreide- und Reis-\nverarbeit ungserzcugnissen                                             1. 5. 70        L 97/35\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 802/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattungen für die Ausfuhr von Getreidemischfutter-\nmitteln                                                                1. 5. 70        L 97/42\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 803/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Abschöpfungen für Olivenöl                                         1. 5. 70        L 97/44\n30. 4. 70  Verordnunq (EWG) Nr. 804/70 der Kommission zur Festsetzung\ndes Betrages der Beihilfe für Olsaaten                                 1. 5. 70        L 97/46\n29. 4. 70  Verordnunq (EWG) Nr. 805/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstutlun~Jen bei der Ausfuhr von Olivenöl                         1. 5. 70        L 97/47\n29. 4. 70  Verordnunq (EWG) Nr. 806/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung df.!r Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten                  1. 5. 70        L 97/49\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 807/70 der Kommission zur Festsetzung\ndes Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von Sirup\nund bestimmten anderen Erzeugnissen des Zuckersektors                  1. 5. 70        L 97/51\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 808/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nMelasse, Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse auf dem\nZuckersektor                                                           1. 5. 70        L 97/52\n29. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 809/70 der Kommision zur Festsetzung\nder ab 1. Mai 1970 geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr\nvon Zucker und Melasse in Form von nicht unter Anhang II\ndes Vertrages fallenden Waren                                          1. 5. 70        L 97/54\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 810/70 der Kommission zur Festsetzung\nder ab 1. Mai 1970 geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr\nbestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von nicht\nunter Anhang II des Vertrages fallenden Waren                          1. 5. 70        L 97/58\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 811/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und aus-\ngewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen\ngefrorenes Rindfleisch                                                 1. 5. 70         L 97/60\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 812/70 der Kommission zur Festsetzung\nvon Zusatzbeträgen für Eier in der Schale                              1. 5. 70         L 97/63\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 813/70 der Kommission zur Festsetzung\nvon Zusatzbeträgen für Erzeugnisse des Sektors Geflügel-\nfleisch                                                                1. 5. 70         L 97/65\n30. 4. 70  Verordnunq (EWG) Nr. 814/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Erzeugung für Olivenöl zur Herstellung\nvon Fisch- und Gemüsekonserven                                         1. 5. 70         L 97/67\n30. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 815/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 539/70 zur Festsetzung der Aus-\nfuhrerstattungen für Äpfel                                             1. 5. 70         L 97/68\n28. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 816/70 des Rates zur Festlegung ergän-\nzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für\nWein                                                                   5. 5. 70        L 99/1\n28. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 817/70 des Rates zur Festlegung beson-\nderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbau-\ngebiete                                                                5. 5. 70        L 99/20\n4. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 818/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                       5.5. 70         L 98/1","Nr. 47     Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1970                           613\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nl)dl11111 1rnd il<>1.eich11u11q der Rechtsvorschrift\n-  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n4. 5. 70   Vnordnung (EWG) Nr. 8W/70 der Kommission über die Fest-\nselzun~J der Priimicn, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzu~ieJünt werden                                                   5. 5. 70       L 98/3\n4. :i. ·;o V<)rordnunu (EWG) Nr. 820/70 der Kommission zur Änderung\nd<)r bei rln faslcttlun~r für Cctreide anzuwendenden Berichti-\nLJUIHJ                                                                     5. 5. 70       L 98/5\n4. :5. 70  Vcrnrcl11t111<J ([·:WC) Nr. 821/70 der Kommission über die Fest-\nst)lznnq dP1 /\\ l>,;d1fiplu11rwn bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Roilzud,(ir                                                            5.5. 70        L 98/6\n4. 5. 7(J  Vcrordrmnu (EW(:) Nr. H22/70 der Kommission über eine\nl)dueraussclirc•ibun1r 1.11m Verkauf von Weißzucker, der zur\nTierfütt.erunq bestimmt ist und sich im Besitz der deutschen\nlnlervPntionss1elJc befindet                                               5.5. 70        L 98/7\n4. :5. 70  \\/t)t0rdrnrn9 (liWC) Nr. 823/70 cfor Kommission über die Durch-\nl(i1111rnq einer l\\usschrcibung zur Bereitstellung von 10 000\nTonnen Wc!id1wcizt!n und 10 000 Tonnen Roggen zur Brot-\nh<'rstcllunq '.lls l Lillcll'istung für die Republik Türkei                 5. 5. 70       L 98/11\n4. 5. 70   V(!rord1111nq (LWC) Nr. 824/70 der Kommission über die Durch-\nlührung l'i1w1 J\\ussclucibung zur Bereitstellung von Weich-\nW(\\izcnnwhl ills l lilfolcistung für die Republik Ceylon                   5. 5. 70        L 98/15\n4. 5. 70   VcrordrH111~1 (EW(;) Nr. 825/70 der Kommission zur Festsetzung\nder A11pdssu11gskoefJizienlen für den Ankaufspreis für Blumen-\nkohl nt1d1 Verordnung (EWC) Nr. 774/70 des Rates                           5. 5. 70        L 98/19\n5. 5. 70   VNtmlm111g (EWG) Nr. 826/70 der Kommission zur Festsetzung\nrlcr auf Gl'l rcidc', Mehle, c;rütze und Grieß von \\Veizen oder\nRoqqcn dllW<'11dli<1rt!n Absdiöpfungen                                     6. 5. 70       L 100/1\n5. 5. 70   Vt!rtHdnung (EWC) Nr. 827/70 der Kommission über die Fest-\n..;(!lzung der PrJmien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMulz hinzugdügl werden                                                     6. 5. 70        L 100/3\n5. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 828/70 der Kommission zur Änderung\nder bei <kr Erstc1tlung für Getreide ctnzuwendenden Berichti-\ngung                                                                        6, 5. 70       L 100/5\n5. 5. 70   Verordnunq (EWG) Nr. 829/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                               6.5. 70        L 100/6\n5. 5. 70   Vcrorclnnnn (EWG) Nr. 830/70 der Kommission über die Liefe-\nrunq bestimmter Mengen Magermilchpulver als Gemeinschafts-\nhillc zuqunsten des Welterntihnmgsprogramms und des Inter-\nnut ionalen KornitC'es vom Rolen Kreuz                                      6. 5. 70       L 100/7\n6. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 831/70 der Kommission zur Festset-\nzung der dllf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Ro~rncn ,mwendbaren Abschöpfungen                                      7. 5. 70        L 101/1\n6. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 832/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                     7. 5. 70        L 101/3\n6. 5. 70    Vcrordnu11~1 (EWG) Nr. 833/70 der Kommi.ssion zur Festset-\nzung der bei der I:rstattung für Getreide anzuwendenden Be-\nrichtigung                                                                 7.5. 70         L 101/5\n6. 5. 70    Verordnung (EWG) Nr. 834/70 der Kommission zur Festset-\nzung der für Gelrei<le, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Ro~rnen anzuwendenden Erstattungen                                     7.5. 70         L 101/7\n6. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 835/70 der Kommission zur Festset-\nzung der lwi Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöp-\nfungen                                                                      7.5. 70         Llül/11\n6. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 836/70 der Kommission zur Festset-\nztm9 der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis\nund Bruchreis                                                               7.5. 70         L 101/13\n6. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 837/70 der Kommission zur Festset-\nzung der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis                7.5. 70         L 101/15\n6. 5. 70   Verordnung (EWG) Nr. 838/70 der Kommission zur Festset-\nzung der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwen-\ndenden Berichtigung                                                        7.5. 70         L 101/17","614                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDötum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                      -  Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n6. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 839/70 der Kommission über die Fest-\nselzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                          7.5. 70         L 101/19\n6. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 840/70 der Kommission über die Fest-\nselzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse                    7.5. 70         L 101/20\n6. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 841/70 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und\nausgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen\n~Jefrorenes Rindfleisch                                                7.5. 70        L 101/21\n6. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 842/70 der Kommission zur Festset-\nzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                     7.5. 70        L 101/27\n6. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 843/70 der Kommission zur Festset-\nzung des Betrages der Beihilfe für Olsaaten                            7. 5. 70        L 101/29\n6. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 844/70 der Kommission zur sechsten\nÄnderung der Verordnung (EWG) Nr. 565/70 über die Hand-\nhabung des Systems der Einfuhrlizenzen für Tafeläpfel                   7.5. 70        L 101/30\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 845/70 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                 12. 5. 70        L 102/1\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 846/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                               12. 5. 70        L 102/3\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 847/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                  12. 5. 70        L 102/5\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 848/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                         12.5. 70         L 102/6\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 849/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnungen (EWG) Nrn. 1403/69 und 1404/69 hinsicht-\nlich der Denaturierung von Weichweizen                                12. 5. 70        L 102/7\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 850/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1667/69 betreffend bestimmte Maß-\nnahmen auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse infolge\nder Abwertung des französischen Franken                              12. 5. 70        L 102/8\n11. 5. 70 Verordnung (EWG) Nr. 851/70 der Kommission zur Festset-\nzung des Grundbetrags der Abschöpfung bei der Einfuhr von\nSirup und bestimmten anderen Erzeugnissen des Zucker-\nsektors                                                               12. 5. 70        L 102/9\nEs sind nachzutragen:\n21. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 727/70 des Rates über die Errichtung\neiner gemeinsamen: Marktorganisation für Rohtabak                    28.4. 70          L94/1\n21. 4. 70 Verordnung (EWG) Nr. 728/70 des Rates zur Festlegung er-\ngänzender Vorschriften für die Finanzierung der gemeinsamen\nAgrarpolitik                                                         28.4. 70          L 94/9\n21. 4. 70  Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates über die Finanzierung\nder gemeinsamen Agrarpolitik                                          28.4. 70         L 94/13","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. Mai 1970                 615\nMitteilung an unsere Bezieher\nZwischen dem 10. und 16. Juni 1970 zieht die Deutsche Bundespost das Zeitungs-\nbezugsgeld für das 1. Halbjahr 1970 ein. Sichern Sie sich bitte den ununterbrochenen\nBezug der Zeitung durch pünktliche Zahlung des Zeitungsbezugsgeldes.\nWir wären Ihnen dankbar, wenn Sie das Bezugsgeld zur Abholung durch den Post-\nzusteller bereithalten würden. (Bezugspreis: 25,- DM halbjährlich. Im Bezugspreis\nist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.)\nSollten Sie Inhaber eines Postfaches sein, wird das Zeitungsbezugsgeld nicht durch\nden Zusteller, sondern am Ausgabeschalter eingezogen.\nBei Nichtzahlung des Zeitungsbezugsgeldes wird die Abonnementslieferung zum\n31. Juli 1970 eingestellt.\nAuf die Möglichkeit, das Zeitungsbezugsgeld von einem Konto abbuchen zu lassen,\nmöchten wir besonders hinweisen. Der Antrag auf Teilnahme am Abbuchungsverfah-\nren für Zeitungsbezugsgeld ist an Ihr Postamt zu richten.\nAus gegebener Veranlassung möchten wir ferner darauf aufmerksam machen, daß\netwaige Abonnementsbeanstandungen, Nachforderungen nicht gelieferter Ausgaben\nund Umbestellungen unmittelbar an das zuständige Postamt zu richten sind.","616                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAn alle Bezieher des Bundesgesetzblattes\nDer Umf,mg des Bundesgesetzblattes hat sich im vergangenen Jahr\nerheblich ausgeweitet. Diese Ausweitung und nicht unwesentliche\nKostensteigerungen zwingen uns zu unserem Bedauern, ab 1. Juli 1970\nden halbjährlichen Bezugspreis für das Bundesgesetzblatt Teil I und\nTeil II auf je DM 25,- und den Einzelverkaufspreis auf DM 0,65\nje angefangene 16 Seiten anzuheben.\nWir bitten unsere Bezieher um Verständnis für diese Maßnahme.\nBUNDESGESETZBLATT\nHerausgeber : De, Bundesminister de1 Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAustertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Lautender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugspreis halbjährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e J stücke je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichf'n Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis diP-scr Ausgabe 3,-- DM zuzüglich Versandgebühr 0,35 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn t, Postfach."]}