{"id":"bgbl1-1970-38-5","kind":"bgbl1","year":1970,"number":38,"date":"1970-04-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/38#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-38-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_38.pdf#page=19","order":5,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":439,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 38 -            Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. April 1970                                                                                            439\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 19, ausgegeben am 29. April 1970\nTag                                                                       Inhalt                                                                                             Seite\n27. 4. 70  Gesetz zu dem Zusatzvertrag vom 7. Februar 1969 zur Durchführung und Ergänzung des Ver-\ntrages vom 7. Mai 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Öster-\nreich über Kriegsopferversorgung und Beschäftigung Schwerbeschädigter . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                             197\n17. 2. 70  Bdünntmachung übc~r den Geltungsbereich der Satzung der Internationalen Studienzentrale\nfür die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (Berichtigung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                      201\n26. 3. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Be-\nstrafung des Völkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   202\n7. 4. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung über die Inkraftsetzung der Ver-\nwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Arbeitslosen-\nversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      203\n7. 4. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Ent-\nwicklungsorganisation (IDA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     203\n10. 4. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internatio-\nnalen Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              204\n11. 4. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens und Statuts über die Frei-\nheit des Durchgangsverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     204\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-     Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n15. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 687/70 der Kommission über die Durch-\nführung einer Ausschreibung zur Bereitstellung von Weich-\nweizenmehl als Hilfeleistung für die Republik Indonesien                                                                     17. 4. 70                         L 85/1\n16. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 688/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                 17. 4. 70                         L 85/10\n16. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 689/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                                                                                  17.4. 70                          L 85/12\n16. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 690/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden\nBerichtigung                                                                                                                 17.4. 70                          L 85/14\n16. 4. 70   Verordnung (EWG) Nr. 691/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung der für Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von\nWeizen oder Roggen anzuwendenden Erstattungen                                                                                17.4. 70                          L 85/16","440                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\n·····--·-•-------·-------------·------------------------------------------\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDc1lu111  und Bczl'idrntrng der Rechtsvorschrift\n-   Ausgabe in deutscher Sprache --\nvom              Nr./Seite\nrn. 4. 70      Vcrunl11ung (EWC) Nr. 692/70 der Kommission zur Fest-\nsf:lzung der lH'i Rr·is und Bruchreis anzuwendenden Ab-\nschöpfun!Jen                                                                            17. 4. 70           L 85/20\nHi. 4. 70      Verordnung (EWC) Nr. 693/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung dPr Prämien <1ls Zuschlag zu den Abschöpfungen für\nReis und Bruchreis                                                                      17.4. 70            L 85/22\nHi. 4. '/0     Verordnung (EWC) Nr. 694/70 der Kommission zur Fest.-\nsf,tzunq der fcrslill.l.unqcn bei der Ausfuhr tür Reis und Bruch-\nreis                                                                                    17.4. 70            L 85/24\nHi. 4. 70      Vcrurdnun~J (EWC) Nr. 695/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung clcr bei der Erstdtl.ung für Reis und Bruchreis anzu-\nwendenden Bcrichl.igun9                                                                 17. 4. 70           L 85/26\nHi. 4. 70      Verordnung (EWC) Nr. 6%/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfunqen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                           17.4. 70            L 85/28\nrn. 4. 70      Verordnung (EWC) Nr. 697/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Kälbern und\n,rnsgewachsenen Rindern sowie von Rindfleisch, ausgenommen\ngefrorenes Rindfleisd1                                                                  17.4. 70            L 85/29\n16. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 698/70 der Kommission über die\nSonderregelung bei der Einfuhr bestimmter Sorten von ge-\nfrorenem Rindfleisch                                                                    17.4. 70            L 85/31\n16. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. b99!I0 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Erstattungen bei der Ausfuhr auf dem Geflügel-\nlleischsektor für den Zeitraum vom 1. Mai 1970 an                                       17.4. 70            L 85/32\nHi. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 700/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-\nerzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen                                                17. 4. 70           L 85/35\n17. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 701/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung der ,rnf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Wei-\nzen oder Rorrnen c1n wend baren Abschöpfungen                                           18. 4. 70           L 86/1\n17. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 702/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Pri:imien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                 18.4. 70            L 86/3\n17. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 703/70 der Kommission zur Änderung\nder bei de1 Erstatlung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                    18. 4. 70           L 86/5\n17. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 704/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                                           18.4. 70            L 86/6\n17. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 705/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl                                                  18. 4. 70           L 86/7\n17. 4. 70      Verordnung (EWG) Nr. 706/70 der Kommission zur Fest-\nsetzung des Betrnges der Beihilfe für Olsaaten                                          18. 4. 70           L 86/9\n17. 4. 70      Verordnung (EWG} Nr. 707 /70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG} Nr. 560/70 hinsichtlich des Zeitpunkts\ndes Verkaufs für Olivenöl aus Beständen der italienischen\nInterventionsstelle                                                                     18.4. 70            L 86/10\n17. 4. 70      Verordnung (EWG} Nr. 708/70 der Kommission zur Änderung\nder Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten                                             18.4. 70            L 86/11\nHeraus geb c r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 8/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugs p r e I s halbjährlid1 für Teil I und Teil II je 20,- DM. 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