{"id":"bgbl1-1970-36-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":36,"date":"1970-04-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/36#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-36-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_36.pdf#page=1","order":1,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes","law_date":"1970-04-20T00:00:00Z","page":409,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["409\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1970                      Ausgegeben zu Bonn am 25. April 1970                                                                                                       Nr. 36\nTag                                                                 Inhalt                                                                                          Seite\n20. 4. 70  Drille Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 des\nBundesversorgungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           409\nBundesgesetzbl. III 830-2-7\n20. 4. 70 Neufassung der Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes                                                                     410\nBundesgesetzbl. HI 830-2-7\n21. 4. 70  Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder\nim Haushaltsjahr 1970 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   411\n23. 4. 70 Verordnung über Räumungsfristen in der kreisfreien Stadt München und im Landkreis München                                                                    412\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nzur Durchführung des § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes\nVom 20. April 1970\nAuf Grund des § 31 Abs. 5 Satz 2 des Bundesver-                                                                                     § 2\nsorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntma-                                                                    Ubergangsvorschriften\nchung vom 20. Januar 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 141,\nber. I S. 180), zuletzt geändert durch das Gesetz über                                 Die sich aus der Änderung nach § 1 ergebende Er-\ndie Anpassung der Leistungen des Bundesversor-                                     höhung der Schw_erstbeschädigtenzulage ist von\ngungsgesetzes vom 26. Januar 1970 (Bundesgesetz-                                   Amts wegen festzustellen.\nblatt I S. 121), verordnet die Bundesregierung mit                                                                                    § 3\nZustimmung des Bundesrates:                                                                                 Neufassung der Verordnung\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nwird ermächtigt, die Verordnung zur Durchführung\ndes § 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes in\nder neuen Fassung mit neuem Datum bekanntzu-\n§ 1\nmachen; er kann dabei Unstimmigkeiten des Wort-\nÄnderung der Verordnung zur Durchführung des                                       lauts beseitigen.\n§ 31 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes                                                                                         § 4\nDie Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5                                                                        Berlin-Klausel\ndes Bundesversorgungsgesetzes vom 17. April 1961                                       Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14 des\n(Bundesgesetzbl. I S. 453), zuletzt geändert durch die                             Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nZweite Verordnung zur Anderung und Ergänzung                                       (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 91 des\nder Verordnung zur Durchführung des § 31 Abs. 5                                    Bundesversorgungsgesetzes auch im Land Berlin.\ndes Bundesversorgungsgesetzes vom 19. August 1969\n(Bundesgesetzbl. I S. 1352), wird wie folgt geändert:                                                                                 § 5\nInkrafttreten\nIn § 5 Abs. 1 wird nach den Worten „nach Stufe V\"\nein Komma gesetzt und werden die Worte „bei min-                                       Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar\ndestens 280 Punkten nach Stufe VI\" eingefügt.                                      1970 in Kraft.\nBonn, den 20. April 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung\nWalter Arendt"]}