{"id":"bgbl1-1970-32-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":32,"date":"1970-04-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Entwertung der Beitragsmarken der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten","law_date":"1970-04-13T00:00:00Z","page":349,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["349\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                              Z19-97 A\n1970                             Ausgcgehen zu Bonn am 21. April 1970                                                                                   Nr. 32\nTi:iq                                                          Inhalt                                                                                  Seite\n11. 4. 70  Sed1sl.e Vcrordnunq zur Änderung der Verordnung über die Bestimmung von Stoffen und\nZu Lwrcil.u119cn nach § 35 a des Arzneimittelgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             350\n1J. 4. 70  VPrnrdnung über die Entwertung der Beitragsmarken der Rentenversicherung der Arbeiter\nund der Rc\\ntcnvc'.rsichenmg der Angestellten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           349\n14. 4. 70  Sc!ch,-,te Durch[ührunqsverordnung zum Marktstrukturgesetz: Qualitätsgetreide . . . . . . . . . . . .                                         351\n14. 4. 70  Entscheidun9 des Bundesverfassungsgerichts (zu§ 14 des Gesetzes über die Verwaltung der\nDr,utschen Bundespost: vom 24. Juli 1953) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     352\nB1111clc:sqc:sc~l:dil. HI D00-1\n14. 4. 70  [n l.scheidunq des Bundesverfassungsgerichts (zu § 168 Abs. 5 Satz 2 Buchstabe a des Beamten-\nCJ<'scl.·1.cs flir dus Lund Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 1. Juni 1962) . . . . . . . . . . . . . .                                  352\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundc~sqcscl.zblctl.l Teil JI Nr. 17 und Nr. 18 ........................... .                                                                 353\n\\'C'rktinclunqc)n im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   353\nl<ec:htsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             354\nVerordnung\nüber die Entwertung der Beitragsmarken\nder Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten\nVom 13. April 1970\nNach § 1409 Abs. 3 der Reichsversicherungsord-                                                                           § 2\nnung und nach § 131 Abs. 3 des Angestelltenver-                             Pflichtversicherte, die Beitragsmarken verwenden\nsicherungsgesetz(~s wird mit Zustimmung des Bun-                         müssen, ergänzen die nach § 1 vorzunehmende Ein-\ndesrates verordnet:                                                      tragung durch die Buchstaben „Pf\".\n§ 3\n§ 1                                   Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nDie Beitrctgsmu rken der Rentenversicherung der                       blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 5 § 2 des\nArbeiter und der Rentenversicherung der Angestell-                       Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom\nten werden entwertet, indem durch das Eintragen                          28. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 956) auch im Land\neiner der Zahlen 1 bis 12 und der beiden letzten                         Berlin.\nZiffern der Kalenderjahreszahl der Monat und das                                                                           § 4\nJahr bestimmt werden, für welche die Beitrags-                              Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-\nmarken gelten sollen.                                                    nuar 1970 in Kraft.\nBonn, den 13. April 1970\nD Pr 13 u n d c: s mini s t er für Arbeit und Sozi a I o r d nun g\nWalter Arendt"]}