{"id":"bgbl1-1970-23-2","kind":"bgbl1","year":1970,"number":23,"date":"1970-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-23-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_23.pdf#page=2","order":2,"title":"Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes","law_date":"1970-03-16T00:00:00Z","page":278,"pdf_page":2,"num_pages":6,"content":["278                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nZweite Verordnung\nzur Durchführung des Gesetzes\nüber Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes\nnach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundgesetzes\nVom 16. März 1970\nAuf Grund des § 37 Abs. 2 des Gesetzes über                                   § 2\nVolksbegehren und Volksentscheid bei Neugliede-           §  45 Nr. 6 der Bundeswahlordnung ist mit der\nrung des Bundesgebietes nach Artikel 29 Abs. 2          Maßgabe anzuwenden, daß neben den dort genann-\nbis 6 des Grundgesetzes in der Fassung der Bekannt-     ten Abdrucken auch Abdrucke des Gesetzes über\nmachung vom 26. Februar 1970 (Bundesgesetzbl. I         den Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes\nS. 204) wird mit Zustimmung des Bundesrates ver-        Baden-Württemberg nach Artikel 29 Abs. 3 des\nordnet:                                                 Grundgesetzes, des Gesetzes über Volksbegehren\n§ 1                           und Volksentscheid bei Neugliederung des Btindes-\ngebietes nach Artikel 29 Abs. 2 bis 6 des Grundge-\n(1) Der Stimmzettel nach Artikel 1 § 2 des Ge-\nsetzes, des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg\nsetzes über den Volksentscheid im Gebietsteil Baden\nüber die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz) in\ndes Landes Baden-Württemberg gemäß Artikel 29\nder Fassung der Bekanntmachung vom 20. Septem-\nAbs. 3 des Grundgesetzes vom 26. Februar 1970 (Bun-\ndesgesetzbl. I S. 201) ist von weißem oder weiß-        ber 1963 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 153)\nund ein Abdruck dieser Verordnung dem Abstim-\nlichem Papier in der Größe von 14,8 X 21 cm (For-\nmungsvorsteher zu übergeben sind. Soweit nur ein-\nmat DIN A 5). Er ist nach dem Muster der Anlage 1\nzelne Bestimmungen aus den vorstehend aufge-\nzu dieser Verordnung einheitlich herzustellen und zu\nverwenden.                                              führten Rechtsvorschriften anzuwenden sind, genügt\nder Abdruck eines entsprechenden Auszuges.\n(2) Anstelle der Anlagen 4 zu § 23 der Bundes-\nwahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung\nvom 8. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 239, 373) und\n§ 3\n4 a, 5 und 4 b zu § 25 der Bundeswahlordnung treten\ndie Anlagen 2 bis 5 zu dieser Verordnung. Anlage 5 a      Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nzu § 25 der Bundeswahlordnung entfällt.                 kündung in Kraft.\nBonn, den 16. März 1970\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher","Nr. 23 -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970                     279\nAnlage 1\nStimmzettel\nfür den Volksentscheid im Gebietsteil Baden\ndes Landes Baden-Württemberg\nNur in einem Kreis ankreuzen\nIch will,\ndaß das lrühere Land                              daß das Gebiet des früheren\nLandes Baden beim Lande\nBaden\nals selbständiges Land\nBaden-Württemberg\nwiederhergestellt wird.                                     verbleibt.\n0                                                    0","280                                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAnlage 2\nVcrlorengegilngene Stimmscheine werden nicht ersHzt!\n--·--·-··----··------·-·- -  -· ·- ----- -----~------------------------------------------;-\n1l(!rr/l;rClu/Friiulein                                                                   Stimmschein\nNr.\nfür den Volksentscheid\nam                               1970\nNur gültig für den\nStimmkreis\ngeboren am\nwohnhaft in 1)                                                                                                Straße Nr.\nkann mit diesem Stimmsdwin an dem Volksentscheid im Gebietsteil Baden des Landes Baden-Württemberg\nteilnehmen\n1. gegen Abgabe des Stimmscheines und unter Vorlage eines amtlichen Personalausweises durch Stimm-\nabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk des Abstimmungsgebietes\noder\n2. gegen Einsendung des Stimmscheines an den Kreisabstimmungsleiter des obengenannten Stimmkreises\ndurch Briefabstimmun9\nden                       1970\nDie Gemeindebehörde\n(Di(,11slsi('(J<'I)\nEidesstattliche Erklärung zur Briefabstimmung\nIch erkläre gegenüber dem Kreisabstimmungsleiter des obengenannten Stimmkreises an\nEides Statt, daß ich den beigefügten Stimmzettel persönlich --- gemäß dem erklärten Willen des\nAbstimmungsberechtigten 2 )               gekennzeichnet habe.\nden                    1970\n(Ruf- und Familienname des Abstimmungsberechtigten\noder der Vertrauensperson)\n1) Nur ausfüllen, we1111 di<! Vers,111danschrift nicht mit der Wohnung iihereinstimmt.\n2) Bei KennzeichmirHJ uurch dne Vt-drauensperson.","N1. 1J     Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970          281\nAnlage 3\n(Vorderseile des Stimmumschlags für die Briefabstimmung)\n(DIN C 6) blau\nStimmumschlag\nIn diesen Umschlag dürfen Sie\nnur den Stimmzettel einlegen,\nnicht aber den Stimmschein\n(Rückseite des Stimmumschlags für die Briefabstimmung)\nNur Stimmzettel einlegen!\nUmschlag verschließen und\ndann hier Siegelmarke\naufkleben\nNach dem Verschließen diesen Umschlag und den\nStimmschein mit der unterschriebenen eidesstatt-\nlichen Erklärung in den hellroten Stimmbrief-\numschlag legen.","282                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nAnlage 4\n(Vorderseite des Stimmbriefumschlags)\n(12 X 17,6 cm) hellrot\nInnerhalb des\nBundesgebiets\n(einschl.\nBerlin-West)\ngebührenfrei\nStimmbrief\nAn den\nHerrn Kreisabstimmungsleiter\ndes Stimmkreises .... . ..................... .\n(Nr. und Name)\n...... __ 1) Ort2) 3) ....... ··············································································· ...................... .\n(Straße und Hausnummer der Dienststelle)\n(Rückseite des Stimmbriefumschlags)\nIn diesen Stimmbriefumschlag\nmüssen Sie einlegen\n1. den Stimmschein\nund\n2. den verschlossenen blauen Stimm-\numschlag mit dem darin befindlichen\nStimmzettel.\n1) Postleitzahl einsetzen.\n2) Bestimmungsort in der postamllichen Schreibweise angeben.\n3) Schriftgröße etwa Tertia (Fettschrift).","Nr. 23 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. März 1970         283\nAnlage 5\nSiegelmarke\nzum Volksentscheid\nim Stimmkreis .................................. .\n(Nr. und Name des Stimmkreises)\nAuf die Rückseite des Stimmumschlags kleben!"]}