{"id":"bgbl1-1970-22-5","kind":"bgbl1","year":1970,"number":22,"date":"1970-03-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/22#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_22.pdf#page=22","order":5,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":274,"pdf_page":22,"num_pages":3,"content":["274                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nB u n desgesf\"tzb Ia tt\nTeil II\nNr. 11, ausgegeben am 14. März 1970\nTag                                                                          In h a 1 t                                                                                         Seite\n5. 3. 70  Vc)ronlnung zm Anclc!rung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 24/69 - Zollkontingent für\nRohalurni11iu1n) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        113\n10. 3. 70  Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung von Zollsätzen für Waren\nder Tarifnr. 22.05 aus Algerien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     114\n26. 2. 70  Bekunntmuchung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-\nfochung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      115\n26. 2. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens von 1960\nzum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       115\n26. 2. 70  Bekanntmachung übPr den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkommens\nvon 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      116\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n-    Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom                         Nr./Seite\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 375/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nMelasse, Sirupe und bestimmte andere Erzeugnisse auf dem\nZuckersektor                                                                                                                   28. 2. 70                         L 47/47\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 376/70 der Kommission zur Festlegung\ndes Verfahrens und der Bedingungen für die Abgabe des Ge-\ntreides, das sich im Besitz der Interventionsstellen befindet                                                                  'L8. 2. 70                        L 47/49\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 377/70 der Kommission zur Anwen-\ndung der Verordnung Nr. 1041/67/EWG über die Durchfüh-\nrungsvorschriften für die Ausfuhrerstattungen im Sektor Obst\nund Gemüse                                                                                                                     28. 2. 70                         L 47/53\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 378/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 1665/69 über Maßnahmen auf dem\nSektor Schweinefleisch infolge der Abwertung des fran-\nzösischen Franken                                                                                                              28. 2. 70                         L 47/54\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 379/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 789/69 über den Absatz von Butter\nzu herabgesetzten Preisen an bestimmte ausführende Verar-\nbeitungsbetriebe in der Gemeinschaft                                                                                           28. 2. 70                         L 47/58\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 380/70 der Kommission zur Festset-\nzung der auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen\noder Roggen anwendbaren Abschöpfungen                                                                                          28. 2. 70                         L 47/59\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 381/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nMalz hinzugefügt werden                                                                                                        28. 2. 70                         L 47/61\n27. 2. 70   Verordnung (EWG) Nr. 382/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                                                                           28.2. 70                          L 47/63","Nr. 22 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. März 1970                               275\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift\n- Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom           Nr./Seite\n27. 2. 70 Verordnung (EWC) Nr. 383/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Erzeugung für Olivenöl zur Herstellung\nvon Fisch- und Gernüsckons1:!rven                                     28. 2. 70         L 48/1\n27. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 384/70 der Kommission zur Festsetzung\nder ab 1. Mi.irz 1!l70 geltenden Erstattungssätze bei der Aus-\nfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen in Form von nicht\nunter Anhang JJ des Vertrages fallenden Waren                          28. 2. 70         L48/3\n27. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 385/70 der Kommission zur Festsetzung\nder c1b 1. Mi.irz 1970 geltenden Erstattungssätze bei der Ausfuhr\nvon Zuck('.r und Melasse in Form von nicht unter Anhang II\ndt!s Vertrc1gcs fallenden Waren                                        28. 2. 70         L 48/6\n27. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 386/70 der Kommission zur Festsetzung\nder c1b 1. Mi.irz 1D70 geltenden Erstattungssätze bei der Aus-\nfuhr bestimmter Getreide- und Reiserzeugnisse in Form von\nnicht unter Anh,mg 11 des Vertrages fallenden Waren                    28.2. 70          L 48/10\n27. 2. 70 Verordnung (EWG) Nr. 387/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-\nerzeugni sscn zu erhebenden Abschöpfungen                              28.2. 70          L 48/12\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 388/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreid(\\ Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                        3. 3. 70         L 49/1\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 389/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung d1:~r Pri.imien, die den Abschöpfungen für Getreide und\nM,llz hinzugefügt werden                                                3. 3. 70         L 49/3\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 390/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                    3.3. 70          L 49/5\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 391/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                           3.3. 70          L 49/6\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 392/70 der Kommission über den Zeit-\npunkt der Anwendung der Definition des Tierkörpers von\nRindern                                                                 3.3. 70          L 49/7\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 393/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 318/70 betreffend die Erstattung für\nbestimmte Erzeugnisse des Rindfleischsektors                            3.3. 70          L 49/8\n2. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 394/70 der Kommission über die Durch-\nführungsbestimmungen für die Erstattungen bei der Ausfuhr\nfür Zucker                                                              4. 3. 70         L 50/1\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 395/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Getreide, Mehle, Grütze und Grieß von Weizen oder\nRoggen anwendbaren Abschöpfungen                                        4.3. 70          L 50/6\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 396/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide\nund Malz hinzugefügt werden                                              4.3. 70         L 50/8\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 397/70 der Kommission zur Änderung\nder bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-\ngung                                                                     4. 3. 70        L 50/10\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 398/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzucker                                                            4. 3. 70        L 50/11\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 399/70 der Kommission zur Änderung\nder Verordnung (EWG) Nr. 129/70 zur Festsetzung der Erstat-\ntungen bei der Ausfuhr auf dem Schweinefleischsektor ab\n1. Februar 1970                                                          4.3. 70         L 50/12\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 400/70 der Kommission zur Aufhebung\nder Verordnung (EWG) Nr. 337/70 zur Anwendung des Zoll-\nsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren bestimmter\nSorten von Süßorangen mit Ursprung in Marokko                            4. 3. 70        L 50/13\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 401/70      der Kommission zur Festsetzung\nder Ausfuhrerstattungen für      Süßorangen, Mandarinen, Zitro-\nnen und Tafeltrauben                                                    4. 3. 70         L 50/14\n3. 3. 70 Verordnung (EWG) Nr. 402/70      der Kommission zur Festsetzung\nder Ausfuhrerstattungen für       gewisse Schalenfrüchte, in der\nSchale oder geschält                                                    4.3. 70         L 50/16","276                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\n---------·-----·-----•---------------------------------------------------\nVeröffentlicht im Amtsblatt der\nEuropäischen Gemeinschaften\nUdlu111 u11d lkzc,idintlll~I der Rt>chtsvorschrift\n-   Ausgabe in deutscher Sprache -\nvom            Nr./Seite\n:L ], 70     Vcrord1111n11 (I:WC) Nr. 4(ß/70 des Rates über die zeitweilige\n/\\ussdzun~J der c1ulonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zoll-\nl.t1rils für Bc1Jsc1mlc!rpc)nlin<il der Tarifstelle 38.07 A und für\nJ(olophonillm dl!f' Tdrifstelle :l8.08 A                                                    4,3, 70           L 50/18\n4, ], 70     Verordnun~J (EWC) Nr. 404/70 der Kommission zur Festsetzung\nder auf Gct.rcick, Md1lE\\ Grütze und Grieß von Vveizen oder\nl{oqqen c1nwcndl)drcn Abschöpfungen                                                         5, 3. 70          L 51/1\n4. T 70      Verordnung (EWC) Nr. 405/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Prü1nicn, die den Abschöpfungen für Getreide\nund M<1lz hi11zu~1c>fiiql. werden                                                           5.3. 70           L 51/3\n4, 3, 70     Verordnung (EWG) Nr. 406/70 der Kommission zur Änderung\ncler lwi cll!r Ers1c111.ung für Getreide anzuwendenden Berichti-\nqun11                                                                                       5. 3. 70          L 51/5\n4. 3 70      Vc!rord11unu ([WC) Nr. 407/70 der Kommission über die Festr\nsclzunq der A l>schiiplungen bei der Einfuhr von Weißzucker\nund Rohzuckc!r                                                                              5.3. 70           L 51/6\n4, 3.70      Vcrordnunq (EWG) Nr. 408/70 der Kommission über die Fest-\nsetzung der Abschöpfung bei der Einfuhr von Melasse                                         5. 3. 70           L 51/7\n4, 3. 70     Verordnung (EWC) Nr. 409/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Ersl.dtlun~J h<!i clcr Ausfuhr in unverändertem Zustand für\nWeißzuckc!r und l{ohzucker                                                                  5.3. 70            L 51/8\n4, 3. 70     VerordnuwJ (EWC) Nr. 410/70 der Kommission zur Festsetzung\nder Erstattung bei der Ausfuhr in unverändertem Zustand\nfür Mcldssc\\ Sirnp(~ und bestimmte andere Erzeugnisse auf\ndem Zuckc!rs(!k tor                                                                         5.3. 70            L 51/10\n4, 3, 70     Verordnun~J (EWG) Nr. 411/70 der Kommission zur Änderung\nder Vc~rordnun~J (EWG) Nr. 1390/69 über den Absatz von But-\nter zu hc,rabgeselzten Preisen an bestimmte Verarbeitungs-\nbetriebe in der Ccmeinsdrnft                                                                5. 3. 70          L 51/12\n3, 3. 70     Verordnung (EWG) Nr. 412/70 cles Rates über bestimmte Ver-\nwendungsc1 rten für Orangen, die Gegenstand von Interven-\ntionen WcJH)n                                                                               5.3. 70            L 51/14\nII er aus ~J c h ,, r: Der Bundesminister der Justiz. -- Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 0/o.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusferti9ung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bu11des9esdzhl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nßezugsbcdingungcn für Teil I und II: Laufender Bezug nur durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an eine~ Postschalter.\nBezugspreis halbjährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voremsendung des\nerforderlichen Betra9cs auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung,\nPreis dieser Ausgabe 1, -- DM zuzü9Jich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}