{"id":"bgbl1-1970-2-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":2,"date":"1970-01-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein des Jahrgangs 1969","law_date":"1970-01-08T00:00:00Z","page":25,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["25\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                       Z1997 A\n1970                     Ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 1970                                                                                                                  Nr. 2\nTag                                                                            In h a 1t                                                                                     Seite\n8. 1. 70  Verordnung über die Verlängerung der Zuckerungsfrist bei Wein des Jahrgangs 1969                                                                                      25\n15. 12. G9 Anordnung über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete der Soldaten-\nversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    26\n28. 12. G9 Bekanntmachung über die Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages . . . . .                                                                             27\nBuntlcsgcselzhl. Ill 1101-1\n8. 1. 70  Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nVerkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . .                            30\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        31\nVerordnung\nüber die Verlängerung der Zuckerungsirist bei Wein des Jahrgangs 1969\nVom 8. Januar 1970\nAuf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 2 des Weingeset-                                                                                                § 2\nzes vom 25. Juli 1930 {Reichsgesetzbl. I S. 356), zu-                                             Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Reform                                              leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 {Bundesgesetz-\ndes Strafrechts vom 25. Juni 1969 {Bundesgesetzbl. I                                          blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 2 des Geset-\nS. 645), wird im Einvernehmen mit dem Bundes-                                                 zes zur .Änderung des Weingesetzes vom 4. Juni\nminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten                                            1957 {Bundesgesetzbl. I S. 595) auch im Land Berlin.\nmit Zustimmung des Bundesrates verordnet:\n§ 1\n§ 3\nFür die Weine des Jahrgangs 1969 wird die\nZuckerungsfrist des § 3 Abs. 2 des Weingesetzes bis                                               Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-\nzum 31. März 1970 verlängert.                                                                 dung in Kraft.\nBonn, den 8. Januar 1970\nDer Bundesminister\nfür Jugend, Familie und Gesu.ndheit\nIn Vertretung\nvon Manger-Koenig"]}