{"id":"bgbl1-1970-13-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":13,"date":"1970-02-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/13#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-13-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_13.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz","law_date":"1970-02-11T00:00:00Z","page":173,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["173\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1970                    Ausgegeben zu Bonn am 17. Februar 1970                                                                                                                  Nr. 13\nTag                                                                            In h a 1 t                                                                                     Seite\n11. 2. 70 Verordnung zur Anderung der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem\nLastenausgleichsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              173\nBundesgesel.zbl. Ill 621-1-LDV 17\n12. 2. 70 Bek,mntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  174\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblall. Teil II Nr. 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  175\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          175\nVerordnung\nzur Änderung der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen\nnach dem Lastenausgleichsgesetz\nVom 11. Februar 1970\nAuf Grund des § 252 Abs. 4 und des § 367 des                                               2. Folgende Nummer 4 wird angefügt:\nLastenausgleicbsgeselzes in der Fassung der Be-                                                     „4. vom 1. Juli 1969 ab bis auf weiteres mit 5,5\nkanntmachung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetz-\nvom Hundert jährlich.\"\nblatt I S. 1909) verordnet die Bundesregierung mit\nZustimmung des Bundesrates:\n§ 2\n§ 1\nGeltung in Berlin\nÄnderung der 17. LeistungsDV-lA\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nIn der Siebzehnten Verordnung über Ausgleichs-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz vom\nblatt I S. 1) in Verbindung mit § 374 des Lasten-\n26. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 809), zuletzt ge-\nausgleichsgesetzes auch im Land Berlin.\nändert durch die Dreiundzwanzigste Verordnung\nüber Ausgleichsleistungen nach dem Lastenaus-\ngleichsgesetz vom 25. Juli 1968 (Bundesgesetzbl. I\nS. 867), wird § 4 Abs. 1 Satz 2 wie folgt geändert:                                                                                              §   3\n1. Die Nummer 3 erhält folgende Fassung:                                                                                               Inkrafttreten\n„3. in der Zeit vom 1. Juni 1967 bis zum 30. Juni                                              Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\n1969 mit 5 vom Hundert jährlich,\".                                                   kündung in Kraft.\nBonn, den l 1. Februar 1970\nDer Bundeskanzler\nBrandt\nDer Bundesminister der Finanzen\nMöller\nDer Bundesminister des Innern\nGenscher"]}