{"id":"bgbl1-1970-119-5","kind":"bgbl1","year":1970,"number":119,"date":"1970-12-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/119#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-119-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_119.pdf#page=12","order":5,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 67","page":1880,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["1880                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 67, ausgegeben am 30. Dezember 1970\nTag                                                                   Inhalt                                                         Seite\n23. 12. 70        Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung von Zollsätzen für\nWaren der Tarifnr. 22.05 aus Algerien ............................................... .                             1369\n9. 12. 70       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung\ninternationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 ..................................... .                            1370\n9. 12. 70       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ratsbeschlusses der Organisation für Wirt-\nschuftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) über die Annahme von Strahlen-\nschutznormen für Uhren mit radioaktiven Leuchtfarben ............................... .                              1371\n9. 12. 70       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Erklärung des\nDhewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen ........ .                            1372\n9. 12. 70       Bekannlnwdrnng über den Geltungsbereich des Protokolls über die Rechtsstellung der\nFlüchtlinge ........................................................................ .                              1373\n15. 12. 70        De kann llnadrnng üb(!r den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Erleichterungen\nfür die Einfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen\nVeranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen ........................... .                              1374\n15. 12. 70        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet\nA.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren ....... ~ ........................... .                             1374\n22. 12. 70        Bekanntmachung des Abkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit\nzwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik\nJugoslawien ....................................................................... .                               1375\nHinweis\nDer Jahrgang 1970 des Bundesgesetzblattes Teil I\numfaßt die Nummern 1 bis 119 und endet mit der\nSeite 1880.\nAls Anlagenbände sind der Nummer 25 die Donau-\nschiffahrtpolizeiverordnung und der Nummer 87 die\nRheinschiffahrtpolizeiverordnung sowie die Vor-\nschriften für die Reeden auf dem Rhein beigefügt\nworden.\nDer Jahrgang 1970 des Bundesgesetzblattes Teil II\numfaßt die Nummern 1 bis 67 und endet mit der\nSeite 1380.\nHerausgeber: Der Bundr!sministcr der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H. - Druck: Bundesdruckerei Bonn.\nPostanschrift für Abonnementsbestellungen sowie für Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, 53 Bonn 1, Postfach 624, Telefon 22 40 86 - 88.\nDas Bundesgcsclzhlatl erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer Aus-\nfertigung verkündet. Laufender Bezug nur im Postabonnement.\nIm Teil III wird d,is als forllilufend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über Sammlung des Bundesrechts vom 10. Juli 1958 (BGBl. I\nS. 437) nilch Silchgcbielcn geordnet veröffentlicht. Der Teil III kann nur als Verlagsabonnement bezogen werden.\nBezugspreis für Teil I und Teil II h<1lbjiihrlich je 25,- DM. Einzelstücke je angefangene 16 Seiten 0,65 DM. Dieser Preis gilt auch für die Bundes-\ngcsctzbliittcr, die vor dem 1. Juli l!J70 ,msgegcben w·orden sind. Lieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postscheckkonto Bundes-\ngesetzblatt, Köln 3 99, oder gegen Vorausrechnung bzw. gegen Nachnahme.\nPreis dieser Ausgabe 0,65 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM, bei Lieferung gegen Vorausrechnung zuzüglich Portokosten für die Vorausrechnung.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o."]}