{"id":"bgbl1-1970-104-8","kind":"bgbl1","year":1970,"number":104,"date":"1970-11-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/104#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-104-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_104.pdf#page=10","order":8,"title":"Fünfzehnte Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen","law_date":"1970-11-20T00:00:00Z","page":1542,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["1542                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Teil I\nFünfzehnte Bekanntmachung\nüber die Wechsel- und Scheckzinsen\nVom 20. November 1970\nAuf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel-\nund Scheckzinsen vom 3. Juli 1925 (Reichsgesetz-\nblatt I S. 93) wird bekanntgemacht:\nDer Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für\nWechsel ist mit Wirkung vom 18. November 1970\nauf sechseinhalb vom Hundert festgesetzt worden.\nBonn, den 20. November 1970\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. Maassen\nBu ndesgesf'tzbl att\nT ei I II\nNr. 56, ausgegeben am 17. November 1970\nTag                                                                          In h a 1t                                                                                       Seite\n14. 9. 70  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Pflanzenschutzabkommens                                                                                  1069\n12. 10. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten\nUbereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . .                                                                1070\n12. 10. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten\nFassung des Abkommens von Nizza vom 15. Juni 1957 über die internationale Klassifikation\nvon Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     1071\n12. 10. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten\nZusatzvereinbarung zum Madrider Abkommen vom 14. April 1891 über die Unterdrückung\nfalscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                             1072\n13. 10. 70 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der am 14. Juli 1967 in Stockholm unterzeichneten\nFassung der Pariser Verbandsübereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen\nEigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1073\n19. 10. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 19. März 1931 zur\nVereinheitlichung des Scheckrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1075\n29. 10. 70  Bekanntmachung des Geltungsbereichs der Internationalen Meterkonvention . . . . . . . . . . . . . . .                                                                1076\n3. 11. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet A.T.A.\nfür die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 1078\n3. 11. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Ent-\nwicklungsorganisation (IDA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1078\n3. 11. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Ubereinkommens\nvon 1966 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1079\n3. 11. 70 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkom-\nmen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen\nLuftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                          1080"]}