{"id":"bgbl1-1970-102-1","kind":"bgbl1","year":1970,"number":102,"date":"1970-11-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/102#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1970-102-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1970/bgbl1_1970_102.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Atomanlagen-Verordnung","law_date":"1970-10-29T00:00:00Z","page":1517,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt                                                                                                                                •m\nTeill                                                                                 Z1997A\n1970                  Ausgegeben zu Bonn am 13. November 1970                                                                                    Nr.102\nTag                                                  Inhalt                                                                                     Seite\n29. 10. 70    Zweite Verordnung zur Anderung der Atomanlagen-Verordnung                                                                            1517\nBundcsgcselzbl. Ill 751-7\n29. 10. 70    Neufassung der Atomanlagen-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1518\nBundesgesetzbl. III 751-7\n10. 11. 70    Verordnung zur Anderung der Deckungsvorsorge-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1520\nBundcsgesetzbl. III 751-6\n10. 11. 70    Neufassung der Deckungsvorsorge-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1523\nBundesgesetzbl. III 751-6\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Atomanlagen-Verordnung\nVom 29. Oktober 1970\nAuf Grund des § 7 a Abs. 2 in Verbindung mit § 7                  e) in Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „die in\nAbs. 3 Satz 3 und Abs. 4 sowie des § 54 des Atom-                          Absatz 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Unterlagen\"\ngesetzes vom 23. Dezember 1959 (Bundesgesetzbl. I                          durch die Worte „Unterlagen der in Absatz 2\nS. 814), zuletzt geändert durch das Kostenermächti-                        Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Art\" ersetzt.\ngungs-Anderungsgesetz vom 23. Juni 1970 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 805), wird mit Zustimmung des Bundes-            2. § 2 wird wie folgt geändert:\nrates verordnet:                                                     a) Absatz 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:\nArtikel 1                                        „darauf hinweisen, daß und wo der Antrag\nDie Atomanlagen-Verordnung vom 20. Mai 1960                              auf Erteilung einer Genehmigung oder eines\n(Bundesgesetzbl. I S. 310), geändert durch die Ver-                        Vorbescheides und die in § 1 Abs. 2 Satz 1\nordnung zur Änderung der Atomanlagen-Verord-                               Nr. 1 und 2 bezeichneten Unterlagen zur Ein-\nnung vom 25. April 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 208),                        sicht ausgelegt sind;\";\nwird wie folgt geändert:                                             b) in Absatz 3 Satz 1 werden die Worte „Der\nGenehmigungsantrag und die in § 1 Abs. 2\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\nNr. 1 und 2 genannten Unterlagen\" durch die\na) In Absatz 1 werden die Worte „auf eine Ge-\nWorte „Der Antrag und die in Absatz 2 Nr. 1\nnehmigung nach § 7 des Atomgesetzes\" durch\ngenannten Unterlagen\" ersetzt;\ndie Worte „auf Erteilung einer Genehmigung\nnach § 7 des Atomgesetzes oder eines Vorbe-                   c) in Absatz 5 wird das Wort „Genehmigungs-\nscheides nach § 7 a des Atomgesetzes\" ersetzt;                       antrag\" durch das Wort „Antrag\" ersetzt.\nb) in Absatz 2 werden nach den Eingangsworten\nArtikel 2\n„Dem Antrag\" die Worte „auf Erteilung einer\nGenehmigung nach § 7 des Atomgesetzes\" ein-                 Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft\ngefügt;                                                  wird den Wortlaut der Atomanlagen-Verordnung in\nc) der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2 Satz 2;              der geltenden Fassung bekanntmachen und Unstim-\nin Halbsatz 1 dieser Vorschrift werden die               migkeiten des Wortlauts beseitigen.\nWorte „des Absatzes 2\" durch die Worte „des\nSatzes 1\" ersetzt;                                                                                   Artikel 3\nd) es wird folgender Absatz 3 eingefügt:                         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\n,, (3) Wird zu einer Frage, von der die Ertei-         leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nlung der Genehmigung einer Anlage nach § 7               blatt I S. 1) in Verbindung mit § 58 Satz 2 des Atom-\ndes Atomgesetzes abhängt, ein Vorbescheid                gesetzes auch im Land Berlin.\nbeantragt (§ 7 a des Atomgesetzes), so sind\nArtikel 4\ndem Antrag die in Absatz 2 Satz 1 bezeich-\nneten Unterlagen beizufügen, soweit sie für                  Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-\ndie Entscheidung der Frage erforderlich sind.\";          kündung in Kraft.\nBonn, den 29. Oktober 1970\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nLeus sink"]}