{"id":"bgbl1-1969-98-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":98,"date":"1969-09-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/98#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-98-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_98.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Zollbemessung für bestimmte Veredelungserzeugnisse im aktiven Veredelungsverkehr","law_date":"1969-09-04T00:00:00Z","page":1673,"pdf_page":1,"num_pages":4,"content":["1673\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                Ausgegeben zu Bonn am 20. September 1969                                                                                                         Nr. 98\nTag                                                                 Inhalt                                                                                          Seite\n4. 9. 69  Verordnung über die Zollbemessung für bestimmte Veredelungserzeugnisse im aktiven\nVcrcdclungsvcrkchr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1673\nVerordnung\nüber die Zollbemessung für bestimmte Veredelungserzeugnisse\nim aktiven Veredelungsverkehr\nVom 4. September 1969\nAuf Grund des Artikels 2 Abs. 8 des Zwölften Ge-                                blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Zwölf-\nsetzes zur Änderung des Zollgesetzes vom 22. Juli                                 ten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes auch\n1969 (Bundesgeselzbl. I S. 879) wird verordnet:                                   im Land Berlin.\n§ 3\n§ 1                                                        Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1969 in\nDie in der Anlage bezeichneten Veredelungs-                                     Kraft. Sie tritt in dem Zeitpunkt außer Kraft, in dem\nerzeugnisse können nach § 48 a Abs. 4 des Zoll-                                   die durch den Rat der Europäischen Gemeinschaften\ngesetzes behc1ndclt werden.                                                       nach Artikel 18 Abs. 1 der Richtlinie des Rates vom\n4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und\nVerwaltungsvorschriften über den aktiven Ver-\n§ 2\nedelungsverkehr (Amtsblatt der Europäischen Ge-\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-                              meinschaften Nr. L 58 vom 8. März 1969 S. 1) aufzu-\nleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-                                stellende Liste wirksam wird.\nBonn, den 4. September 1969\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nGrund\nAnlage\nTarifstelle,\nTarifnummer\nWarenbezeichnung\noder Kapitel\ndes Zolltarifs\nKap. 2             Schlachtabf all\n04.01              Molke aus der Verarbeitung von Frischmilch\n04.04              Käsekanten aus der Verarbeitung von Käse in Laiben\n05.02              Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen\n05.03              Roßhaarabfälle\n05.04              Därme, Blasen, Magen von anderen Tieren als Fischen\nOS.OS              Abfälle von Fischen\n05.06              Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter Häute oder Felle\n05.07              Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen\n05.09              Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh, einschließlich Mehl und Abfälle\n05.14              Drüsen und andere Waren aus der Schlachtung von Tieren oder der Veredelung von\nTierhülften usw.\n05.15-B            Rück sU:indl~ und Abfälle tierischen Ursprungs","1674                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nTarifstelle,\nTarifnummer\noder Kapitel\nWarenbezeichnung\ndes Zolltarifs\nKap. 7           Rückstände aus der Veredelung von Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen\nKap. 8           Rückstände aus der Veredelung von genießbaren Früchten; Schalen von Zitrusfrüchten\noder von Melonen\n09.01    A       VcrJesekaFfee und sonstige Rückstände aus der Veredelung von Kaffee\n09.01 - B        Kaffeeschalen und -häutchen\n09.02 - B        Teestaub und sonstige Rückstände aus der Veredelung von Tee\n09.04 bis 09.1 O Rückstände aus der Veredelung von Gewürzen\nKap. 10          A usputzgetreide, Schmalkörner, Bruchgetreide, Schwimmgetreide\n11.01            Mehl uncl Mehlstaub, für Ernährungszwecke nicht verwendbar\n11.02            Halbkörner, Bruchgetreide\n11.02 - F        c;etreidekeime\n11.09            Kleber\n12.06            Rückstände von Hopfen und Hopfenmehl\n12.07            Staub von Pflanzen und Pflanzenteilen; Rückstände\n12.09            Spreu, Spelzen, Kaff und Hülsen von Getreide\n14.05   B        Abfälle aus der Spaltung von Peddig; Pfefferabfälle; Hibiskusstaub; Abrieb von\nSamen; Häutchen von Mandel-, Aprikosen- und Haselnußkernen\n15.02            Talg von Rindern\n15.06            Andere tierische Fette und Ole\n15.07            Sogenannte Spritzöle aus der Veredelung fetter pflanzlicher Ole\n15.10            Technische Fettsäuren; saure Ole aus der Raffination; technische Fettalkohole\n15.11            Glyzerin, einschließlich Glyzerinwasser und -unterlaugen\n15.17            Rückstände aus der Veredelung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen\nWachsen\n18.02            Kakaoschalcn, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall\n18.03            Kakaomasse (Kakaopreßkuchen), aus der Veredelung von Kakaobohnen zu Kakao-\nbutter\n19.07            Abfall von Brot, Schiffszwieback und anderen gewöhnlichen Backwaren\n19.08            Abfall von feinen Backwaren\n22.01 - B        Verunreinigtes Wasser\n23.01            Mehl von Fleisch, von Schlachtabfall, von Fischen, von Krebstieren oder von Weich-\ntieren, ungenießbar; Grieben\n23.02            Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen\nvon Getreide oder Hülsenfrüchten\n23.03            Ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, Bagasse und Abfälle von der Zuckergewinnung;\nTreber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien; Rückstände von der\nStärkeherstellung und ähnliche Rückstände\n23.04            Olkuchen und andere Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher Ole\n23.06            Waren pflanzlichen Ursprungs der als Futter verwendeten Art\n23.07            Futlt~r, melüssiert oder gezuckert, und anderes zubereitetes Futter; andere Zubereitun-\ngen der bei der Fütterung verwendeten Art\n24.01            Tabakabfälle\n25.05            Staub, Sand und dergleichen\n25.22            Kalkhydrat\n25.24            Abfälle von Waren aus Asbest\n25.26            Abfälle von Waren aus Glimmer\n25.29            Natürliche Arsensulfide\n25.32            Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren","Nr. 98 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. September 1969                      1675\nTarifstelle,\nTarifnummer\nWarenbezeichnung\noder Kapitel\ndes Zolltarifs\n26.02          Schlacken, Zunder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung\n26.03          Aschen und Rückstände, die Metall oder Metallverbindungen enthalten\n26.04          Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche\n27.05          Gas\n27.06          Teer aus Steinkohle und andere Mineralteere, einschließlich der destillierten und der\npräparierten Teere\n27.07          Rückstände von Oien und anderen Erzeugnissen der Destillation von Steinkohlenteer\nund ähnlichen Erzeugnissen\n27.10          Verschmutztes Erdöl und verschmutztes 01 aus bituminösen Mineralien\n27.1 l         Gasförmige Kohlenwasserstoffe, andere als Erdgas\n27.13          Paraffinische Rückstände\n27.14          Bitumen, Petrolkoks und andere Rückstände aus Erdöl oder 01 aus bituminösen\nMineralien\n28.04-A        Wasserstoff\n28.06          Chlorwasserstoff\n28.28          MetaJloxyde, -hydroxyde und -peroxyde\n28.30          Chloride und Oxychloride\n28.38          Sulfate und Alaune\n28.47          Salze der Säuren der Metalloxyde\n29.01          Kohlenwasserstoffe\n29.02          Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe\n29.06          Phenole und Phenolalkohole\n29.08          Ather, Atheralkohole, Ätherphenole, Ätherphenolalkohole, Alkoholperoxyde           und\nAlherperoxyde, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate\n29.11          Rückstünde aus Mutterlaugen\n29.15          Rückstände\n29.22          Verbindungen mit Aminofunktion\n29.25          Verbindungen mit Amidofunktion\n29.35          Heterocyclische Verbindungen, einschließlich Nucleinsäuren\n29.42          Natürliche oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther, Ester und ande-\nren Derivate\n31.01          Rückstände von Federn (aus der Veredelung von Bettfedern), Magen- und Darminhalt\nvon geschlachteten Tieren\n31.02          Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel\n32.12          Abfälle von Kitten und Spachtelmassen, von Harzkitt und Harzzement\n33.02         Terpenhaltige Nebenerzeugnisse aus ätherischen Oien\n34.02         Organische grenzflächenaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen und zube-\nreitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend\n35.02         Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate\n38.07 -B      Dipenten, roh\n38.11         Insecticide\n38.18         Rückstände zusammengesetzter Lösungs- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähn-\nliche Erzeugnisse\n38.19         Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter\nIndustrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten; Rückstände der chemischen\nIndustrie oder verwandter Industrien)","1676                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nTc1rifslclle,\nTarifnummer\noder Kapitel                                                            Warenbezeichnung\ndes Zolllarifs\nKüp. 39                  Rückstände, Abfälle und Bruch von Kunststoffen, Zelluloseäther und -ester und Waren\nd,uaus\nKap. 40                  Rücksländc, Abfälle und Bruch von Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kau-\ntschuk und Faktis)\n41.01                   Rohe) Häute und Felle\n41.02                   Strei fcn und Abschnitte von Leder\n41.09                    Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Kunstleder, Pergament- und Rohhautleder;\nLedcrspüne, Lederpulver und Ledermehl\n42.06                   Abfülle von Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen\n43.02                   Abfä llc und Dberreste von Pelzfellen\n43.04                   Abfälle und Dberreste von künstlichem Pelzwerk\n44.0l                   Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisigbündeln; Holzabfälle\neinschließlich Sägespäne\n44.14                   Abschnitte von Furnierblättern und Holz für Sperrholzplatten\n44.15                   Abschnitte von furniertem Holz und Sperrholzplatten\n45.01 - B                Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl\n45.02                   Streifen aus Naturkork\n45.04                    Abfälle von Preßkorkplatten\n47.01                    Abfälle von Halbstoffen\n47.02                    Papierabfälle und Pappabfälle; Papierwaren und Pappwaren, alt, nur zur Papierherstel-\nlung verwendbar\n48.01                   Abschnitte von Maschinenpapier und Maschinenpappe\n48.02 bis 48.07          Streifen und Abschnitte von Papier\n48.20                    Hülsen aus Pappe\nKapitel                  Abschnitte, Enden und Abfälle von Spinnstoffen und Waren daraus\n50 bis 60\n63.02                    Lumpen; Abfälle von Bindfäden, Seilen oder Tauen, unbrauchbar gewordene Bind-\nfäden, Seile oder Taue sowie unbrauchbar gewordene Waren daraus\n68.06                    Rückstände und Abfälle von natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen\n68.08                    Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech)\n70.01                    Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas\n71.04                    Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Steinen\n71.11                    Edelmetallasche und -gekrätz; Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Edelmetallen\nKapitel                  Unedle Metalle; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus unedlen Metallen; bei der Ver-\n73 bis 81                edelung unbrauchbar gewordene oder schadhafte Waren oder Werkstücke aus unedlen\nMetallen\nKapitel                  Ausbau- und Austauschteile sowie durch die Veredelung schadhaft gewordene Teile\n84 und 85                von Maschinen, Apparaten, mechanischen Geräten und elektrotechnischen Waren\nKapitel                  Ausbau- und Austauschteile sowie durch die Veredelung schadhaft gewordene Teile\n86 bis 88               von Beförderungsmitteln\n93.06                   Ausbau- und Austauschteile von Jagdgewehren\nH c raus g c b c r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H„ 5 Köln 1, Postfach.\nDruck : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 °/o.                    .\nDas BundesgeselzblaU ersdieint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli HJ58 (Bundcs~Jesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III ?urch den Verlag.\nBezugsbedingungen für Teil I und II: Lautender Bezug nur dmch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an ernem Postschalter.\nBezugspreis halbjährlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach."]}