{"id":"bgbl1-1969-93-5","kind":"bgbl1","year":1969,"number":93,"date":"1969-09-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/93#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-93-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_93.pdf#page=10","order":5,"title":"Gesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes","law_date":"1969-09-08T00:00:00Z","page":1590,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["1590                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nGesetz\nzur Änderung des Lebensmittelgesetzes\nVom 8. September 1969\nDer Bundestag hat das folgende           Gesetz be-           und bei der Ermittlungstätigkeit gegenseitig\nschlossen:                                                       zu unterstützen.\nArtikel 1                                (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land\nBerlin.\"\nDas Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln\nund Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz) in\nder Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar             3. § 20 a Abs. 2 wird wie folgt geändert:\n1936 (Reichsgesetzbl. I S. 17), zuletzt geändert durch       In Nummer 2 Buchstabe b werden hinter dem\ndas Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungs-              Wort „Bundesgrenzschutzes\" die Worte „des\nwidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I             Luftschutzwarndienstes und des Technischen\nS. 503), wird wie folgt geändert:                            Hilfswerks\" und hinter den Worten „einschließ-\nlich der hierfür erforderlichen Versuche\" die\n1. In § 6 Abs. 1 wird hinter Nummer· 2 folgende              Worte „sowie der Abgabe solcher Lebensmittel\nNummer 3 eingefügt:                                       an andere, wenn dies zur ordnungsgemäßen\n„3. Bedarfsgegenstände im Sinne des § 2 Nr. 1            Vorratshaltung erforderlich ist\" eingefügt.\noder Spielwaren hergestellt werden,\".\nArtikel 2\n2. Nacrc § 10 wird folgender § 10 a angefügt:\nArtikel 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergän-\n,,§ 10a                         zung des Lebensmittelgesetzes vom 21. Dezember\n(1) Im Bereich der Bundeswehr obliegt der          1958 (Bundesg.esetzbl. I S. 950) erhält folgende Fas-\nVollzug dieses Gesetzes bei der Uberwachung            sung:\ndes Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfs-                                   „Artikel 2\ngegenständen, insbesondere in den Verpfle-               Zur Verhütung dringender Gefahren für die\ngungseinrichtungen und Kantinen, den zustän-           öffentliche Sicherheit und Ordnung können nach\ndigen Stellen und Sachverständigen der Bundes-         Maßgabe des § 6 Abs. 1 bis 4 des Lebensmittel-\nwehr.                                                  gesetzes in der Fassung dieses Gesetzes auch\n(2) Die zuständigen Stellen der Bundeswehr          Wohnräume betreten werden. Das Grundrecht der\nund die für die Uberwachung des Verkehrs mit           Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1\nLebensmitteln und Bedarfsgegenständen zustän-          des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.\"\ndigen Behörden der Läncier sind verpflichtet,\nsich beim Vollzug dieses Gesetzes gegenseitig                                  Artikel 3\nAmtshilfe zu leisten. Sie haben sich insbesondere        Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\n1. die für den Vollzug des Gesetzes zuständigen        des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\nStellen und Sachverständigen mitzuteilen und       1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\n2. bei Zuwiderhandlungen und bei Verdacht auf\nZuwiderhandlungen gegen Vorschriften des                                   Artikel 4\nLebensmittelrechts für den jeweiligen Zustän-        Dieses Gesetz tritt drei Monate nach der Ver-\ndigkeitsbereich unverzüglich zu unterrichten       kündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 8. September 1969\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nDer Bundesminister für Gesundheitswesen\nKäte Strobel"]}