{"id":"bgbl1-1969-86-7","kind":"bgbl1","year":1969,"number":86,"date":"1969-08-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/86#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-86-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_86.pdf#page=13","order":7,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Elektromechaniker-Handwerks","law_date":"1969-08-18T00:00:00Z","page":1417,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. ß6 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1969                       1417\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Elektromechaniker-Handwerks\nVom 18. August 1969\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der         Verlegen und Bearbeiten von Kabel und Leitun-\nFassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965          gen;\n(Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einvernehmen        Wickeln und Spulen;\nmit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialord-          Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen,\nnung verordnet:\nSchaltzeichen und Schaltbildern nach DIN-Normen;\n§ 1                             Entwerfen, zusammenbauen, Schalten, Prüfen und\nDem Elektromechaniker-Handwerk sind folgende           Justieren elektrischer und elektronischer Geräte;\nTätigkeiten (Arbeitsgebiet.) und folgende Fertigkei-      Messen elektrischer und mechanischer Größen;\nten und Kenntnisse zuzurechnen, die bei der Ord-          Ermitteln und Beseitigen von Fehlern elektrischer\nnung der Berufsausbildung zugrunde zu legen sind:         und mechanischer Art;\n1. Arbeitsgebiet:                                         Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektrizitätslehre;\nPlanung, Bau, -Anschluß, Wartung, Entstörung           Kenntnisse in der Berechnung elektrischer und\nund Instandsetzung von elektromechanischen An-         mechanischer Größen;\nlagen und Geräten einschließlich solcher elektro-      Kenntnisse auf den Gebieten der Elektrotechnik\nnischer Bauart für                                     und Elektromechanik;\nAntriebstechnik,                                     Kenntnisse über elektronische Bauelemente, Bau-\nWärmeerzeugung und Kälteerzeugung,                   gruppen und Geräte;\nForschung, Unterricht. und medizinische Zwecke,      Kenntnisse auf dem Gebiet der optischen Projek-\nBühne und Lichtspielhaus,                            tionsmethoden;\nGewerbe, Haushalt und Spiel,                         Kenntnisse über Arten, Verhalten, Eigenschaften,\nVerwendbarkeit und Verarbeitung der Werk-\nMeßtechnik und Zähltechnik,\nstoffe und Hilfsstoffe;\nRegelungstechnik und Steuerungstechnik,              Kenntnis der für das Elektromechaniker-Hand-\nSignaltechnik und Sicherungstechnik.                 werk in Frage kommenden VDE-Bestimmungen\nund DIN-Normen;\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:\nKenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und\nGrundfertigkeiten aus der spanabhebenden und           der Arbeitsschutzbestimmungen.\nspanlosen Metallbearbeitung;\nNieten, Verschrauben;\n§ 2\nWeichlöten und Hart.löten;\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nVerkleben;                                          leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nVerzinnen;                                          blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 128 der Handwerks-\nAutogen-Schweißen und Elektro-Schweißen;            ordnung auch im Land Berlin.\nAuswuchten;\nBehandeln von Oberflächen durch Spachteln,                                     § 3\nSchleifen, Lackieren und Polieren;                     Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nBearbeiten und Verarbeiten von Kunststoffen;        kündung in Kraft.\nBonn, den 18. August 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nvon Dohnanyi"]}