{"id":"bgbl1-1969-86-6","kind":"bgbl1","year":1969,"number":86,"date":"1969-08-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/86#page=12","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-86-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_86.pdf#page=12","order":6,"title":"Verordnung über das Berufsbild des Müller-Handwerks","law_date":"1969-08-18T00:00:00Z","page":1416,"pdf_page":12,"num_pages":1,"content":["1416                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nVerordnung\nüber das Berufsbild des Müller-Handwerks\nVom 18. August 1969\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der          Mischen der Mehle;\nFüssung dm Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965            Herstellen und Mischen von Futtermitteln;\n(Bundesgesetzbl. 1966 I S. 1) wird im Einvernehmen         Prüfen von Mahlerzeugnissen und Futtermitteln\nmit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialord-           auf Typenrichtigkeit oder Normenrichtigkeit;\nnung verordnet:\nAbsacken und Wiegen;\n§ 1\nLagern und Verpacken der Mühlenerzeugnisse;\nDem Müller-Handwerk sind folgende Tätigkeiten\nReinigen und Pflegen der Maschinen und Geräte,\n(Arbeitsgebiet) und folgende Fertigkeiten und Kennt-\nAusführen einfacher Instandsetzungsarbeüen an\nnisse zuzurechnen, die bei der Ordnung der Berufs-\nden Müllereimaschinen;\nausbildung zugrunde zu legen sind:\nKenntnisse über Arten und Arbeitsweisen der\n1. Arbeitsgebiet:                                          Lagergeräte, Antriebseinrichtungen, Vermahlungs-\nBegutachtun~J, Auswahl und Pflege von Getreide;         maschinen, Sichtanlagen, Putzmaschinen, Aspira-\nHerstellung von Mahlerzeugnissen aus Getreide;          tionsmaschinen, Förderanlagen und Mischmaschi-\nBegutachtung, Auswahl und Pflege von Futter-            nen;\nmittelkomponenten und Herstellung von Futter-           Kenntnisse über die Eigenschaften und Verwen-\nmitteln (Einzelfuttermittel und Mischfuttermittel).     dungsmöglichkeiten der verschiedenen Ge'treide-\narten und Futtermittelkomponenten;\n2. Fertigkeiten und Kenntnisse:                            Kenntnis der verschiedenen Mahlverfahren;\nBeurteilen und Prüfen von Getreide und Futter-          Kenntnis der Verfahren zur Prüfung von Ge-\nmittelkomponenten nach Feuchtigkeit, Farbe,             treide, Mahlerzeugnissen und Futtermitteln;\nGröße, Form, Geruch, Verunreinigungen, tieri-\nKenntnis der für Getreide und Mahlerzeugnisse\nschen Schädlingen und Krankheiten;\ngeltenden Vorschriften des Marktordnungsrechts\nAnnahme, Vorreinigen, Trocknen und Belüften             und Le bensmi ttelrech ts;\ndes Getreides;\nKenntnis der futtermittel-rechtlichen Bestimmun-\nSachgemäßes Lagern des Getreides und Bekämp-            gen;\nfen von Schädlingen;\nKenntnisse über Transportvorschriften und Ver-\nBedienen und Uberwachen der Lagereinrichtun-            sandvorschriften für Getreide und Mühlenerzeug-\ngen;                                                    nisse;\nVorbereiten des Getreides zur Vermahlung durch          Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und\nTrockenreinigung und Naßreinigung (Schwarz-             der sonstigen Vorschriften für den Mühlenbetrieb.\nreinigung und Weißreinigung);\nBedienen und Warten der Reinigungsmaschinen;\nBeurteilen des Reinigungsgrades;                                                § 2\nZusammenstellen der Mahlposten;                         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nLesen und Aufstellen von Mahldiagrammen;             leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nEinstellen, Bedienen und Uberwachen der Förder-      blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 128 der Handwerks-\nanlagen, Antriebsmaschinen und Kraftübertra-         ordnung auch im Land Berlin.\ngung;\nEinstellen, Bedienen und Uberwachen der Ver-\nmahlungsmaschinen, Sichtanlagen, Putzmaschinen                                  § 3\nund Aspirationsmaschinen;                               Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer ,Ver-\nBerechnen der Ausbeute;                              kündung in Kraft.\nBonn, den 18. August 1969\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nvon Dohnanyi"]}