{"id":"bgbl1-1969-86-10","kind":"bgbl1","year":1969,"number":86,"date":"1969-08-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/86#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-86-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_86.pdf#page=23","order":10,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 57 und Nr. 58","page":1427,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 86 -  Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. August 1969                                                                                         1427\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                             Inhalt                                                                                          Seite\nNr. 57, ausgegeben am 29. August 1969\n25. 8. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 6. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Republik Ghana über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1553\n25. 8. 69 Gesetz zu dem Abkommen vom 5. Juli 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Panama über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         1560\n7. 8. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Erleichterung des\nInternationalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1567\n8. 8. 69 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung\nder Falschmünzerei ................................................................... .                                                                 1567\n8. 8. 69 Bekanntmachung über die Beendigung der Weitergeltung des Abkommens zwischen der\nBundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich über den Luftverkehr zwi-\nschen ihren Gebieten und darüber hinaus für Lesotho ................................... .                                                                1568\n11. 8. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicher-\nheit                                                                                                                                                     1568\nNr. 58, ausgegeben am 30. August 1969\n26. 8. 69 Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 5. Dezember 1958 über den internationalen Austausch\nvon Veröffentlichungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1569\n18. 8. 69 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens vom 13. November 1968 zwischen\nder Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Osterreichischen Bundesregierung\nüber den Personenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1584\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950\n(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich\nhingewiesen:\nVerkündet im                                  Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                   Bundesanzeiger                                  In kraft-\nNr.                  vom                        tretens\n14. 8. 69 Verordnung TSF Nr. 6/69 über Tarife für den\nGüterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen                                                                  154               22.8.69                         1. 9. 69\n20. 8. 69 Verordnung Nr. 12/69 über die Festsetzung von\nEntgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-\nschiffahrt                                                                                             157               27. 8.69                      27. 8.69"]}