{"id":"bgbl1-1969-82-4","kind":"bgbl1","year":1969,"number":82,"date":"1969-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/82#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-82-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_82.pdf#page=11","order":4,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr","law_date":"1969-08-07T00:00:00Z","page":1315,"pdf_page":11,"num_pages":1,"content":["Nr. 82 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. August 1969                         1315\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr\nVom 7. August 1969\nI.                                                     II.\nAuf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung           Auf Grund des Artikels 1 Abs. 2 der unter Ab-\ndes Bundespräsidenten über die Ernennung und Ent-       schnitt I genannten Anordnung übertrage ich die\nlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundes-       Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlas-\ndienst vom 3. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 713)     sung der Beamten\nübertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernen-\nnung und Entlassung aller Bundesbeamten                a) der Deutschen Bundesbahn bis zur Besoldungs-\ngruppe A 14 auf den Vorstand der Deutschen\na) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\nBundesbahn mit dem Recht, diese Befugnis hin-\ndem Präsidenten des Deutschen Wetterdienstes,           sichtlich der Beamten bis zur Besoldungsgruppe\ndem Präsidenten und Professor des Deutschen             A 11 auf die unmittelbar nachgeordneten Be-\nHydrographischen Instituts,                             hörden weiter zu übertragen,\ndem Präsidenten der Bundesanstalt für Flugsiche-\nb) der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr bis\nrung,\nzur Besoldungsgruppe A 11 auf den Präsidenten\ndem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt         der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr.\nfür Straßenwesen,\ndem Präsidenten des Oberprüfungsamtes für die\nhöheren technischen Verwaltungsbeamten,                                      III.\ndem Präsidenten des Kraftfahrt-Bundesamtes,\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung\ndem Direktor des Luftfahrt-Bundesamtes,             und Entlassung der unter den Abschnitten I und II\nb) des einfachen und des mittleren Dienstes sowie      genannten Beamten vor.\nder Beamten des gehobenen Dienstes bis zur\nAnstellung\nIV.\ndem Präsidenten der Bundesanstalt für Gewässer-\nkunde,                                                 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 6. Juli\ndem Präsidenten der Bundesanstalt für Wasser-       1969 in Kraft. Gleichzeitig treten meine Anordnun-\nbau,                                                gen vom 15. August 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 983)\ndem Leiter des Bundesamtes für Schiffsvermes-       über die Ernennung und Entlassung der Beamten der\nsung,                                               Deutschen Bundesbahn und der Bundesanstalt für\nden Güterfernverkehr und vom 21. April 1969 (Bun-\nden Präsidenten der Wasser- und Schiffahrts-\ndesgesetzbl. I S. 342) über die Ernennung und Ent-\ndirektionen\nlassung der Bundesbeamten im Dienstbereich des\njeweils für ihren Geschäftsbereich.                    Bundesministers für Verkehr außer Kraft.\nBonn, den 7. August 1969\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nWittrock"]}