{"id":"bgbl1-1969-82-3","kind":"bgbl1","year":1969,"number":82,"date":"1969-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/82#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-82-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_82.pdf#page=10","order":3,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern","law_date":"1969-07-15T00:00:00Z","page":1314,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["1314                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern\nVom 15. Juli 1969\nI.                              b) der Besoldungsgruppe A 1 bis A 10 und der ent-\nsprechenden Beamten bis zur Anstellung\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des\nden Leitern der Grenzschutzverwaltungen,\nBundespräsidenten über die Ernennung und Entlas-\nsung der Bundesbeamten und Richter im Bundes-                 dem Leiter der Grenzschutzdirektion,\ndienst vom 3. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 713)            jeweils für ihren Geschäftsbereich,\nübertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes\nc) der Besoldungsgruppe A 1 bis A 10\nzur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten\nmit Ausnahme der Beamten der Laufbahn der\na) der Besoldungsgruppe A 1 bis A 11 und der ent-             Grenzschutzoffiziere von Besoldungsgruppe A 7\nsprechenden Beamten bis zur Anstellung                     an\ndem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes,            den Kommandeuren der Grenzschutzkommandos,\ndem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,             dem Kommandeur des Kommandos der Grenz-\nschutzschulen,\ndem Präsidenten des Bundeskriminalamtes\nmit Ausnahme der Beamten der Laufbahn des                  jeweils für die Polizeivollzugsbeamten ihres Ge-\nleitenden Kriminaldienstes,                                schäftsbereichs.\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Verfas-                                      II.\nsungsschutz,                                              Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung\ndem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes,            und Entlassung der unter Abschnitt I genannten\ndem Präsidenten des Bundesamtes für zivilen           Beamten vor.\nBevölkerungsschutz,                                                              III.\njeweils für ihren Geschäftsbereich,                      Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkün-\ndung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnungen\ndem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes         über die Ernennung und Entlassung von Beamten\nauch für das Bundesdisziplinargericht,                im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern\ndem Vorstand des Bundesverbandes für den              vom 18. Dezember 1967 (Bundesgesetzbl. 1968 I S. 48)\nSelbstschutz mit dem Recht, diese Befugnis auf        und die Anordnung über die Ernennung und Ent-\ndas geschäftsführende Vorstandsmitglied weiter        lassung von Beamten im Bundesgrenzschutz vom\nzu übertragen,                                        22. April 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 367) außer Kraft.\nBonn, den 15. Juli 1969\nDer Bundesminister des Innern\nIn Vertretung\nGumbel"]}