{"id":"bgbl1-1969-82-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":82,"date":"1969-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/82#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-82-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_82.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst","law_date":"1969-08-14T00:00:00Z","page":1305,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1305\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                     Ausgegeben zu Bonn am 26. August 1969                                                                                                       Nr. 82\nTag                                                                 I n h alt                                                                                       Seite\n14. 8. 69  Verordnung zur Anderung der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und\nRichter im Bundesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1305\n22. 8. 69  Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 (DV [EWG] Nr. 543/69) . . .                                                                   1307\n15. 7. 69  Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bun-\ndesn1inisters des Innern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1314\nBundcsycsel.zbl. III 2030-11-22\n7. 8. 69  Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des\nBundesministers für Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1315\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1316\nVerordnung\nzur Änderung der Verordnung über Sonderurlaub\nfür Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst\nVom 14. August 1969\nAuf Grund des § 89 Abs. 2 des Bundesbeamten-                                                Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom                                                 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 390) und die Teil-\n22. Oktober 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 1776), in Ver-                                          nahme an\" eingefügt.\nbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes vorn\n8. September 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1665), beide                              2. § 7 Satz 1 wird wie folgt geändert und ergänzt:\nGesetze zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur                                     a) Nummer 8 erhält folgende Fassung:\nReform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 (Bundes-\ngesetzbl. I S. 645L verordnet die Bundesregierung:                                             „8. a) für die aktive Teilnahme an\nden Olympischen Spielen und den\nArtikel 1                                                                              dazugehörigen Vorbereitungskämp-\nfen auf Bundesebene,\nDie Verordnung über Sonderurlaub für Bundes-\nsportlichen Welt- und Europameister-\nbeamte und Richter im Bundesdienst vorn 18. August\nschaften sowie Europapokal-Wettbe-\n1965 (Bundesgesetzbl. I S. 902) wi.rd wie folgt geän-\nwerben,\ndert:\ninternationalen sportlichen Länder-\nwettkämpfen,\n1. § 5 wird wie folgt geändert:\nEndkämpfen um deutsche sportliche\na) Die Uberschrift erhält folgende Fassung:                                                                    Meisterschaften,\n„Urlaub für Zwecke der militärischen                                                            wenn der Beamte von einem dem\nund zivilen Verteidigung                                                                  Deutschen Sportbund angeschlossenen\nund entsprechender Einrichtungen\".                                                             Verband oder Verein als Teilnehmer\nbenannt worden ist,\nb) In Satz 1 werden hinter dem Wort „an\" die\nWorte „dienstlichen Veranstaltungen im Sinne                                                   b) für die aktive Teilnahme an den Wett-\ndes § 4 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes in der                                                         kämpfen beim Deutschen Turnfest;\".","1306                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nb) Als Nummer 9 wird eingefügt:                                          Artikel 2\n„9. für die Teilnahme an                           Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-\nKongressen und Vorstandssitzungen in-     leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-\nternationaler Sportverbände, denen der    blatt I S. 1) in Verbindung mit § 201 des Bundes-\nDeutsche Sportbund oder ein ihm ange-     beamtengesetzes und § 125 des Deutschen Richter-\nschlossenerSportverband angehören,Mit-    gesetzes vom 8. September 1961 (Bundesgesetzbl. I\ngliederversammlungen und Vorstands-       S. 1665) auch im Land Berlin.\nsitzungen des Nationalen Olympischen\nKomitees, des Deutschen Sportbundes\nund ihm angeschlossener Sportverbände\nauf Bundesebene sowie Vorstandssitzun-\ngen solcher Verbände auf Landesebene,                           Artikel 3\nwenn der Beamte dem Gremium angehört.\"         Diese Verordnung tritt am 1. August 1969 in Kraft.\nBonn, den 14. August 1969\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nBrandt\nDer Bundesminister des Innern\nBenda\nDer Bundesminister der Justiz\nHorst Ehmke"]}