{"id":"bgbl1-1969-77-7","kind":"bgbl1","year":1969,"number":77,"date":"1969-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/77#page=36","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-77-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_77.pdf#page=36","order":7,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 52","page":1188,"pdf_page":36,"num_pages":1,"content":["1188                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                              Inhalt                                                      Seite\nNr. 52, ausgegeben am 16. August 1969\n25. 7. 69     J3ckannl.rnc1chung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur\nRegelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und\nvom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern ................. .                            1465\n25. 7. 69     J3ekanntrnachung über den Geltungsbereich des Abkommens über Internationale Ausstellun-\ngen und des Protokolls zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen ..                            1466\n25. 7. 69     Bek,rnntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Änderung von Artikel 4 des am\n22. November 1928 in Paris unterzeichneten Abkommens über Internationale Ausstellungen                             1467\n26. 7. 69     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und Be-\nfreiungen der Internationalen Atomenergie-Organisation ............................... .                          1468\n30. 7. 69     Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins ............. .                          1469\n31. 7. 69     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Abkommens zum Schutz von\nFernsPhsendungen .................................................................... .                           1471\n1. 8. 69    Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Abkommen über den Internationalen Wäh-\nrungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ......... .                          1472\nHerausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanz.eiger Verlagsges. m.b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nD r u c k : Bundesdruckerei Bonn.\nIm ßezugsc>reis Ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 8/1.\nDas Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesette und \\ erordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verküudet In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grurid des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10. Juli 1958 (Bundcsgcsetzhl. I S 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nB0zuqsbPdi11quuqcn fi11 Teil I und II: Lautendc1 Bezug nu1 durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an erne~ Postschalter.\nBezugspreis halb1ährlich ffü Teil I uud Teil II je 20,- OM EI n z e Ist ü c k e ,e ai11,efangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Vorernsendung des\nerforderlichen Betraqcs aut Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nP1e1s diese, Ausgahe 1,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,20 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, PostfadJ.."]}