{"id":"bgbl1-1969-73-6","kind":"bgbl1","year":1969,"number":73,"date":"1969-08-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/73#page=8","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-73-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_73.pdf#page=8","order":6,"title":"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1969-08-04T00:00:00Z","page":1088,"pdf_page":8,"num_pages":1,"content":["1088                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\nBekanntmachung\nzu § 35 des Warenzeichengesetzes\nVom 4. August 1969\nAuf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichen-\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n2. Januar 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1, 29), geändert\ndurch Gesetz vom 20. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I\nS. 429), wird gemäß einer Erklärung des ku-\nwaitischen Außenministeriums bekanntgemacht:\nDeutsche Warenbezeichnungen werden im Staat\nKuwait in demselben Umfang wie inländische zum\ngesetzlichen Schutz zugelassen.\nBonn, den 4. August 1969\nDer Bundesminister der Justiz\nIn Vertretung\nDr. Maassen\nßu ndesgesetzblatt\nTeil II\nTag                                                                               In h a 1 t                                                                                     Seite\nNr. 51, ausgegeben am 7. August 1969\n4. 8. 69    Gesetz zu dem Abkommen vom f3. November 1968 zwischen der Regierung der Bundesrepu-\nblik Deutschland und der österreichischen Bundesregierung über den Personenverkehr . . . . .                                                                         1457\n28. 7. 69    Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erteilung von Rheinschifferpatenten                                                                             1460\nBundesgesetzbl. III 9503-9\n31. 7. 69    Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 12/69 --- Erhöhung des Zoll-\nkonlingents für Bananen) ............. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1461\n31. 7. 69     Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/69 - Erhöhung des Zoll-\nkontingents für Rohzink) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1462\n15. 7. 69     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-\nland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Schutz von Herkunftsangaben und\nanderen geographischen Bezeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               1463\n17. 7. 69     Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die Eichung der Bin-\nnenschiffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1463\n18. 7. 69     Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Ersten Zusatzabkommens vom 25. April 1952\nzum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eid-\ngenossenschaft vom 20. Dezember 1951 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1464\n21. 7. 69     Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Handelsverkehr und die\ntechnische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mit-\ngliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits .... , . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       1464\nHe rau s geb e r : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m. b.H., 5 Köln 1, Postfach.\nD r u c k : Bundesdruckerei Bonn.\nIm Bezugspreis ist Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 5,5 1/e,\nDas Bundesgesetzblatt erschPinl in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer\nAusfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-\nrechts vom 10 . .Juli 1958 (Buncles9csclzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.\nBPzu9sbedmqun9en für Tc1il I und II: Laufender Bezug nm durch die Post. Neubestellung mittels Zeitungskontokarte an einem Postschalter.\nBezugs Preis halbjiihrlich für Teil I und Teil II je 20,- DM. Ein z e 1 stücke je angetangene 16 Seiten 0,50 DM gegen Voreinsendung des\nerforclerlichcm Betraues auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe 0,50 DM zuzüglich Versandgebühr 0,15 DM.\nBestellungen bereits erschienener Ausgaben sind zu richten an: Bundesgesetzblatt 53 Bonn 1, Postfach,"]}