{"id":"bgbl1-1969-73-5","kind":"bgbl1","year":1969,"number":73,"date":"1969-08-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/73#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-73-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_73.pdf#page=7","order":5,"title":"Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung","law_date":"1969-08-04T00:00:00Z","page":1087,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 73     Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. August 1969                       1087\nAnordnung\ndes Bundespräsidenten\nüber die Festsetzung einer Amtsbezeichnung\nVom 4. August 1969\nGemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes\nsetze ich folgende Amtsbezeichnung fest\nPräsident des Bundessprachenamks.\nBonn, den 4. August 1969\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundesminister des Innern\nBenda\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz\nVom 1. August 1969\nI.                             den Kommandeuren der Grenzschutzkommandos und\nAuf Grund des § 7 Abs. 2 Satz 4 der Verordnung        dem Kommandeur des Kommandos der Grenzschutz-\nschulen\nüber die Laufbahnen, das Vorgesetztenverhältnis\nund das Gelöbnis der Dienstleistenden im Bundes-         je für die Dienstleistenden in ihrem Dienstbereich.\ngrenzschutz vom 20. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. I\nII.\nS. 640) übertrage ich die Ausübung des Rechts zur\nErnennung und Entlassung der Dienstleistenden              Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernen-\nnung und Entlassung der in Abschnitt I genannten\n1. der Grenzjäger- und Unterführerlaufbahn und           Dienstleistenden vor.\nIII.\n2. der Grenzschutzoffizierlaufbahn bis einschließlich      Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach ihrer\nFahnenjunker im BGS                                   Verkündung in Kraft.\nBonn, den 1. August 1969\nDer Bundesminister des Innern\nBenda"]}