{"id":"bgbl1-1969-73-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":73,"date":"1969-08-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/73#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-73-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_73.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft","law_date":"1969-08-08T00:00:00Z","page":1081,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["1001\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                       Ausgcgchen zu Bonn am 12. August 1969                                                                                                             Nr. 73\nTag                                                                        Inhalt                                                                                          Seite\n8. 8. 69  Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Maßnahmen zur außenwirtschaft-\nlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums\nder Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1081\n8. 8. 69  Gesetz zur Ä.nderung des Gesetzes zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraft-\nwerken und des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft                                                                     1083\n7. 8. 69  Verordnung zur Aufhebung von Vorschriften zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers . . . . . . . . .                                                                    1086\nßundesg!!selzbl. III 782:J-1-6, 7823-1-6 a, 7823-1-6 b, 7823-1-6 c, 7823-1-6 d, 7823-1-6 e\n1. 8. 69 Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Dienstleistenden im Bundesgrenzschutz                                                                             1087\n4. 8. 69  Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung . . . . . . . . . . .                                                                  1087\n4. 8. 69 Bekannlrnachung zu § J5 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         1088\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nBundesgesetzblatt Teil II Nr. 51 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1088\nGesetz\nzur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Maßnahmen\nzur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes\nzur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft\nVom 8. August 1969\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                        1. § 1 wird wie folgt geändert und ergänzt:\nsen:                                                                                            a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „in der\nZeit vom 20. November 1968 bis 31. März\n1970\" durch die Worte „nach dem 19. Novem-\nArtikel 1                                                                  ber 1968\" ersetzt.\nDas Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaft-                                               b) In Absatz 1 wird folgender Satz 3 angefügt:\nlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur För-                                                     „Bei der Einfuhr über Seezollhäfen oder bei\nderung der Stabilität und des Wachstums der Wirt-                                                     Einfuhren über Freihäfen mit anschließender\nschaft (AbsichG) vom 29. November 1968 (Bundes-                                                        Lagerung im Seehafenplatz sind die Beförde-\ngesetzbl. I S. 1255) wird wie folgt geändert:                                                          rungskosten vom Seehafenplatz als erstem","1082                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I\ninländischen Bestimmungsort bis zum zweiten                            Artikel 2\ninländischen Bestimmungsort der Bemessungs-\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1\ngrundlage h inzuzureclmen.\"\ndes Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952\nc) In Absatz 2 werden die Worte „in der Zeit\"        (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\ngestrichen.\n2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „in der\nZeit vom 29. November 1968 bis 31. März 1970\"\ndurch die Worte „nach dem 28. November 1968\"\nersetzt.                                                                   Artikel 3\n3. In § 11 werden die Worte „ und mit Ablauf des          Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\n31. März 1970 außer Kraft\" 9estrichen.               dung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 8. August 1969\nDer Bundespräsident\nHeinemann\nDer Bundeskanzler\nKiesinger\nFür den Bundesminister der Finanzen\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nBrandt\nFür den Bundesminister für Wirtschaft\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nBrandt"]}