{"id":"bgbl1-1969-63-1","kind":"bgbl1","year":1969,"number":63,"date":"1969-07-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1969/63#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1969-63-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1969/bgbl1_1969_63.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank","law_date":"1969-07-22T00:00:00Z","page":877,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["877\nBundesgesetzblatt\nTeil I                                                                                        Z1997 A\n1969                            Aus g e g c b e n zu Bonn am 2 4. Juli 19 6 9                                                                                                       Nr. 63\nTag                                                                                Inhalt                                                                                          Seite\n22. 7.69  Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank                                                                                                              877-\nB1111d<)S(JPS<dzl>I. lll 7fi20-l\n22. 7. 69 Erstes Gesetz zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (1. Unter-\nhaHshilfe-Anpassungsgeselz - 1. UAG) ........................................ , . . . . . . . .                                                                            878\nBundesqcsctzl>I. Ill (i21-1\n22. 7. G9 Zwölftes Gesetz zur .Änderung des ZolJgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         879\nßund<isgcsclzbl. HI 61 ]-1, 613-3, 612-2, 612-3, 612-7\n3. 7. 69 Siebwhnlc VcronlnunH zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                  890\nBundcsgesclzbl. JI[ b13-l-l\n17. 7. 69 Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Tabaksteuer-\ngesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   893\n11lllHleS(JCSdz!JJ. IJJ (i12-1-1\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nüber die Deutsche Bundesbank\nVom 22. Juli 1969\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                                 sie jedoch den Vomhundertsatz bis zu hundert fest-\nsen:                                                                                              setzen.\"\n§ 1\n§ 2\nDas Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom\n26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 745}, zuletzt ge-                                                  Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1\nändert durch das Gesetz vom 24. Mai 1968 (Bundes-                                                 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar\ngesetzbl. I S. 503}, wird wie folgt geändert:                                                     1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.\nIn § 16 Abs. 1 wird dem Satz 2 nach einem Semi-\nkolon folgender Halbsatz angefügt:                                                                                                                   § 3\n„für Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden                                                        Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\n(§ 4 Abs. 1 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes} darf                                              in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 22. Juli 1969\nDer Bundespräsident\nBeinemann\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister\nfür Angelegenheiten des Bundesrates\nund der Länder\nSchmid\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nSchiller\nDer Bundesminister der Finanzen\nStrauß"]}